G e z

Hallo „Freunde des Deutschen Rechts“,
Als ich gestern nach Feierabend gemütlich vor dem PC saß und gerade den neuesten Nikolaus-Bildschirmschoner von Bildschirmschoner.de installiert hatte, klopfte es an der Tür…
Nein, es war kein Nikolaus, und es klingelte, anstatt zu pochen.
Sei’s drum, der Mann von der GEZ stand vor der Tür. Ich bin vor 4 Wochen umgezogen und meines Wissens wird die GEZ direkt vom Einwohnermeldeamt benachrichtigt.
Ich habe dem GEZ’ler Auskunft erteilt. Welche Möglichkeiten hat dieser, meine Aussagen zu überprüfen? Wird z.B. bei der Zulassungsbehörde (KFZ-Autoradio) nachgefragt? Er kann sich ja ggf. auch gerichtlich Zutritt zu meiner Wohnung verschaffen - werden solche „Besuche“ vorher schriftlich angekündigt? Kann man mich wegen Falschaussage belangen (er hat weder Ausweis noch Unterschrift von mir bekommen)?

Mich würden Eure Infos sehr interessieren. Und auch ich finde, Gebühren nicht zu zahlen moralisch äußerst verwerflich…

Danke + Gruß,

Michael

Hi Michael,

das war aber gar nicht nett vom Mann von der GEZ (reim, reim)

Es stimmt, dass sich die GEZ die Informationen vom Einwohnermeldeamt holt. Dass schon jemand vor deiner Tür stand, wundert mich, ich bin jedenfalls nach jedem Umzug einfach nur angeschrieben worden mit einer entsprechenden freundlichen Aufforderung, mich anzumelden.

Soweit ich weiß, ist ein Nachrecherchieren für die GEZ eher unüblich, wenn man sofort anmeldet, sobald man „entdeckt“ wurde. Ich denke, letzteres, also die sofortige Anmeldung, ist aber auch Voraussetzung, um Schwierigkeiten abzuwenden.

Um deine Wohnung betreten zu dürfen, bedürfte die GEZ entweder deiner Einwilligung oder eines Durchsuchungsbefehls. Den kann nur ein Richter ausstellen.

Dass du dem Mann weder Namen noch Unterschrift gegeben hast, wird dir keine Anzeige strafrechtlicher Art einbringen. Aber ich weiß jetzt nicht, was für Schwierigkeiten du mit ihm hattest. Deshalb kann ich dich auch nur so weit beruhigen, dass das keinen Straftatbestand darstellt.
Gruß, bebro

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Hallo bebro,
Danke für Deine rasche Antwort.

Um deine Wohnung betreten zu dürfen, bedürfte die GEZ entweder
deiner Einwilligung oder eines Durchsuchungsbefehls. Den kann
nur ein Richter ausstellen.

Wird sowas vorher schriftlich angekündigt, oder könnte es sein, daß ich abends nach hause komme und die mal die Tür aufgestemmt haben? - Oder was wahrscheinlicher ist, die mich „unvorbereitet“ besuchen?

Dass du dem Mann weder Namen noch Unterschrift gegeben hast,
wird dir keine Anzeige strafrechtlicher Art einbringen. Aber
ich weiß jetzt nicht, was für Schwierigkeiten du mit ihm
hattest. Deshalb kann ich dich auch nur so weit beruhigen,
dass das keinen Straftatbestand darstellt.

Ich hatte keine Schwierigkeiten. Ich hab ihm mündlich bestätigt, das ich der Herr „Müller“ sei. Könnte ja auch der Bruder gewesen sein. Außerdem behauptete ich kein KFZ zu besitzen…
Vielleicht kommt er sich „verarscht“ vor - könnte ja sein, aber Probleme gabs da keine…

Gruß,

Michael

Hallo Michael,

bei mir war vor einem halben Jahr die GEZ an der Tür, um zu fragen, ob wir angemeldet sind. Der „Ermittler“ wollte wohl gern in die Wohnung, ich habe ihn aber nicht reingelassen. Ein paar Monate später bekam ich plötzlich ein Schreiben (adressiert an meine Adresse mit einem Buchstabendreher im Nachnamen), ich möchte doch bitte unser Fernsehgerät, falls vorhanden, anmelden, andernfalls usw…

Ich habe diese Mahnung wegen des offensichtlichen Versehens nicht beachtet, habe gedacht, die werden schon merken, dass wir angemeldet sind. War nicht so, diese Schreiben wiederholten sich, bis ich einen ironischen Brief zurückgeschrieben habe. Seitdem habe ich nichts mehr gehört. Nach meiner Information haben die kein Recht, die Wohnung zu betreten.

Gruß Anita

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Nimms gelassen…
…die Tür dürfen sie nicht aufstemmen.

Sie werden allenfalls vor der Tür stehen und dich zunächst bitten, deine Einwilligung zu geben. Ein Durchsuchungsbefehl vom Richter ist ein deutlich so gekennzeichnetes Papier, dann musst du sie reinlassen. Sonst kann das die Polizei durchsetzen - aber so weit wird es doch wohl nicht gekommen sein?

einen schönen Abend noch, bebro

Hallo Michael,

Wird z.B. bei der

Zulassungsbehörde (KFZ-Autoradio) nachgefragt?

Nein,das würde wohl auch nichts nützen,denn erstens wird nirgends vermerkt,ob das Auto über ein Radio verfügt und zweitens
besagt selbst die Tatsache,das ein Auto auf Deinen Namen zugelassen ist noch garnichts.
Blöd wäre es allerdings,wenn Du morgens ins Auto steigst,das Radio einschaltest und der freundliche Mann von der GEZ ans Fenster klopft.Das ist einem Bekannten von mir passiert.Ist allerdings jetzt schon 10 Jahre her.
Gruß Sebastian

Durchsuchungsbefehl?
Holla

Mal eine kurze Frage nebenbei…

Sie werden allenfalls vor der Tür stehen und dich zunächst
bitten, deine Einwilligung zu geben. Ein Durchsuchungsbefehl
vom Richter ist ein deutlich so gekennzeichnetes Papier, dann
musst du sie reinlassen. Sonst kann das die Polizei
durchsetzen - aber so weit wird es doch wohl nicht gekommen
sein?

Es ging um jemanden von der GEZ, heute eigentlich sogar nicht von der GEZ, sondern in deren Auftrag oder in Zusammenarbeit mit der GEZ, also jemand wie ich und du :smile:
So eine Person kann einen richterlichen Durchsuchungsbefehl bekommen?
Und ohne offizielles Personal (Polizeibeamter, Staatsanwalt o.Ae.) dann damit vor meiner Tuer stehen? Das kann ich einfach nicht glauben!!!
Im schlimmsten Fall (Kam das schon mal vor? Wegen eines Fernsehers?) kann er darauf hinwirken, dass die Polizei einen bekommt und durchsetzt, aber meiner Meinung nach muesste ich den „GEZ-Mann“ dabei nicht mit in die Wohnung lassen…

Gruss, Lutz (ziemlich schlecht auf diese „GEZ-Leute“ zu sprechen. Nicht wegen den Gebuehren, die finde ich laestig, aber ertraeglich; sondern den Tricks, denen sie sich teilweise bedienen, um mehr zu bekommen, als ihnen zusteht.)

Klarstellung
Hallo Lutz,

Durchsuchungsbefehl geht nur mit Polizei. Da habe ich mich missverständlich ausgedrückt.

Ich glaube im übrigen nicht, dass es jemals so weit kommt. Aber weil ich da keine praktischen Erfahrungen habe, - bei mir standen die noch nicht - will ich auch nicht einfach irgendetwas behaupten, und du verlässt dich drauf und dann passiert doch unvorhergesehenes. Gruß, bebro

Nachgefragt …
Erst einmal Danke an alle, die ihre persönlichen Erfahrungen berichtet haben.
Eine 2. Frage ist: Welche Geräte führen zu einer Gebühr?
Klar, Fernseh und Radio! Aber, was ist mit einem Fernseher, der im Keller ist, oder der ein defektes Empfangsteil hat? (Also nur für Video brauchbar ist)???
Einer der Klinkenputzer der GEZ hatte mir vor 1 Jahr gesagt, sobald ein Tuner-Teil eingebaut sei, müsse man löhnen , unabhängig , ob ne Antenne, Sat-schüssel überhaupt da sei, man könne ja auch nen 1m langen Draht (Zimmerantenne) einstöpseln. Dazu gäbs auch ein Urteil …
Ich kenn das früher von den Radarwarnern: die durften zwar besessen werden, aber in Deutschland nicht betrieben. Ist das übertragbar???
Darf ich ein ausgebautes Autoradio besitzen ohne Gebür zu zahlen???
Darf ich den TV im Keller unangeschlossen stehen haben - ohne Gebühr zu zahlen???

Danke fürs Feedback…

Michael

Kein Gerät, keine Gebühr
Also ich muß sagen, daß ich überhaupt keine Geräte zum Empfang von Radio/TV zuhause oder im Auto habe. Dies habe ich der GEZ natürlich mitgeteilt und sollte ich umziehen, werde ich das auf Nachfrage der GEZ wieder mitteilen. Es kann natürlich passieren, daß ich unvermittelt von Freunden einen Fernseher oder Radio geliehen bekomme, aber das ist ja nur vorrübergehend.
Erstaunlich finde ich allerdings, wie sich die Mitarbeiter der GEZ Zugang zu Mietshäusern verschaffen. Ich habe einen mal rausgeschmissen und ihm gesagt, er solle klingeln und warten, daß ihm geöffnet wird, alles andere sei Hausfriedensbruch. Daraufhin hat er die Polizei gerufen, er sei schließlich von der GEZ( er hat nicht Gestapo oder Stasi gesagt). Dann kam die Polizei, ja und was sollten die machen? Die konnten gar nix machen. Der Mann ist von dannen gezogen und hat sich 1/2 jahr nicht mehr blicken lassen.
Natürlich ist es unmoralisch und ungesetzlich keine GEZ-Gebühren zu zahlen, deshalb hier meine Aufforderung: Haltet Euch unbedingt an die Gesetze!

Hi,
soweit ich mich noch erinnern kann sind alle Geraete mit denen du Gebuehrenpflichtige Programme empfangen kannst betroffen.
Aber was solls, melde deinen Autoradio und deinen Fernseher an und kein Mensch wird danach fragen wieviel du noch im Keller hast.
ciao
oliver

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Hallo Michael,
anmelden musst Du jedes Gerät,das Du „zum Empfang bereithältst“.
Dazu zählen selbst Videorecorder,da Du ohne TV-Gerät ja keine Videofilme sehen kannst.Sobald Du also ein empfangsfähiges Gerät in der Wohnung stehen hast,musst Du dieses auch anmelden.Hast Du ein TV und Radio angemeldet,sind alle Zweit- oder Drittgeräte (oder noch mehr)sofern privat genutzt frei.Daher ist das Fernsehen in WG´s billiger :wink:
Ich habe meine Geräte angemeldet,hole mir dafür aber 33 Programme
via Schüssel umsonst vom Himmel.
Gruß Sebastian