ich habe vor kurzem ein „Fahrzeug“ namens G-Wheel Wheelman gesehen. Ich bin mir jedoch unsicher, ob diese Geräte in Deutschland überhaupt erlaubt sind, und ob man mit denen noch versichert ist?
würde mich über eine Antwort freuen
lg
Hallo,
Bei diesem Gerät handelt es sich mit größter Wahrscheinlichkeit um ein motorisiertes Sportgerät auf alle Fälle um kein Fahrzeug. Im öffentlichen Straßenverkehr hat es somit nichts zu suchen, auf der Fahrbahn schon gleich zweimal nicht. Auch für den Gehweg, den Skater, Inliner u.ä. benutzen dürfen und letztlich auch müssen (Fahrbahn ist ebenfalls tabu!), ist das Teil einfach zu schnell. Auf Privatflächen und teilöffentlichen Verkehrsflächen (z.B. Großparkplatz nach Geschäftsschluß) dürfte es nach Absprache mit dem Besitzer eigentlich kein Problem geben. Wie beim Fahrrad müsste auch hier die Privathaftpflicht decken. Frag doch mal Deine örtlichen Behörden (Polizei,Verkehrsaufsicht), ob die das auch so sehen, da sowas von Land zu Land verschieden ausgelegt werden kann. Mit dem Segway hat es vor fünf Jahren ähnlich angefangen. Das hat sich aber mittlerweile zu einem Fahrzeug gemausert und darf, mit gewissen Auflagen und ein paar Einsatzausnahmen, am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Gruß
Mike
FS ROADMASTER
Diese Frage kann ich leider nicht beantworten
Gruß Günter
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Dieser G-Wheel Wheelman ist rechtlich gesehen ein Kraftfahrzeug, welches in Deutschland auf jeden Fall einer Zulassung bedarf.
Das Problem wird sein, dass es für dieses Gerät im Gesetz noch keinen Paragraphen gibt. Somit wirst du in der nächsten Zeit keine Zulassung erhalten.
Auf Privatgrundstücken, welche auf jeden Fall abgesperrt sein müssen, kannst du ihn jedoch ohne Probleme nutzen.
Da es hier, wie gesagt, keine rechtliche Grundlage gibt, ist das lediglich eine Einschätzung, welche aus dem Rechtsstreit um den Segway hergeleitet ist.
Leider kann ich hier nicht sicher antworten.
Auf Grund der Motorisierung und der erreichbaren Geschwindigkeit sollten diese Teile nicht als sonstige Fortbewegungsmittel wie Inlineskater eingeordnet werden. Für Segways wurde extra eine „Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr“ rausgegeben. Diese Segways sind versicherungstechnisch wie Mopeds zu behandeln und dürfen aber nur auf Radwegen fahren. Da aber die G-Wheels mehr als 20 km/h (wie Segways) erreichen, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass eine Zulassung für den öffentlichen Verkehrsbereich irgendwann möglich ist. Ähnlich wie bei Pocketbikes sollten die Anforderungen aus der StVZO auch bei G-Wheels nicht erreicht werden.
Aber wie gesagt - ich weiß nicht genau, ob es nicht irgendwo Ausnahmen gibt.
Bitte um Entschuldigung, dass ich keine Antwort gegeben habe. War für 16 Monate auf Weltreise.