seit Jahren gibt es mit der Einführung des G8 in Bayern immer wieder Proteste udgl.
In meinem Fall ist es so: mein Kind war als G9-Kind am Gymnasium angemeldet und wurde RÜCKWIRKEND (nach Schuljahresbeginn) zum „G8-Kind“ - für diejenigen, die es nicht betrifft ja nur halb so schlimm.
ABER wir mussten darum kämpfen, dass angekündigte Änderungen nur schleppend oder garnicht umgesetzt wurden (z. B.: "Entrümpelung des Lehrplans), desweiteren hat mein Kind in den ersten Jahren erst vor oder nach den Weihnachtsferien Bücher erhalte, die für das G8 erstellt wurden…
So weit so gut!
Nun mein Problem:
Der oberste G8-Jahrgang will gegen diese und weitere Missstände morgen Protestieren und hat breite Rückendeckung durch Elternschaft, Öffentlichkeit und (hinter vorgehaltener Hand) Lehrer.
Der Protest soll von den Oberstufenschülern während der letzten Schulstunde (vor den Ferien) beginnen - die Mittel- und Unterstufe sollen nach Schulschluss an Kundgebungen mit teilnehmen.
Die Schulleitund droht nun schon die letzten Tage mit „Verweisen“, die wir Eltern GERN zur Kenntnis nehmen - entsprechend kommentieren werden und auch an die Tagespresse weiterleiten.
Heut hat sich herumgesprochen, dass die Schulleitung die Oberstufe im Klassenzimmer einschließen will!
Für mein Rechtsempfinden eine Freiheitsberaubung. Kann der Direktor/in persönlich zur Rechenschaft gezogen werden???
rechtlich kann ich dazu nichts fundiertes sagen, meiner unfundierten Meinung nach wäre das Einschließen unzulässig.
Statt einer rechtlichen aber zwei praktische Erwägungen:
Bei uns hatte der Lehrer immer einen Schlüssel
Ich weiß nicht, wie sich die Türen und die Oberstufen seit meiner Schulzeit verändert haben, aber damals wäre ein entsprechender Einschließversuch eher zwecklos gewesen…
[…] dass die Schulleitung die
Oberstufe im Klassenzimmer einschließen will!
Mir ist, als fände das auf einem anderen Stern statt.
Ich kann mir das nicht vorstellen,
weder unter rechtlichen Gesichtspunkten (wer im Rotstiftmilieu zugange ist, untersteht zwar einem Besonderen Gewaltverhältnis, hab ich mal gelernt, aber Freiheitsberaubung und Nötigung sind da wohl doch ausgeschlossen)
noch unter praktischen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Schüler sich einschließen lassen müssen, und wie sollte das auch gehen, etwa bei Wechsel von einem Raum zum anderen oder bei Lehrerwechsel? Hat wirklich der ganze Jahrgang zwei zusammenhängende Blockstunden? Es muss in dieser Stunde dann ja auch Unterricht stattfinden. Was sagt der Kollegstufenbetreuer dazu, was der Vertrauenslehrer?
Ich bin kein Jurist und lese das hier zufällig, und mich würde da auch interessieren:
Wäre ein solches Vorgehen Nötigung?
Welche legalen Möglichkeiten gibt es, um eine Nötigung abzuwehren?
Gruß!
H.