Gab es schon erfolgreiche Klagen wegen fehlendem Cookie-Hinweis?

Hallo

Mich würde mal interessieren, ob jemand weiß, ob es schon eine erfolgreiche Klagen gab, weil jemand kein Banner bzw. keinen Hinweis auf Cookies eingeblendet hat? Ich konnte nichts dazu finden und kann es mir auch gerade nicht so wirklich vorstellen.

Freue mich über eure Antworten.

Danke

Hintergrund ist, dass ich selbst Webseiten baue - aber diesen Hinweis aus Prinzip nicht setzt - schließlich nimmt der Browser die Cookies ja freiwillig an, wenn, dann müsste also der Browser den Benutzer fragen ob er Cookies speichern darf oder nicht.
Ich sehe das ganze eher als Hysterie, Augenwischerei und vorauseilendem Gehorsam - ok, die Webentwickler verdienen ja auch ganz gut damit - aber das ist wohl auch das einzig Positive an der Sache.

Soweit ich recherchiert habe: Nein

Es besteht sogar eine größere Gefahr mit einem Cookie-Hinweis abgemahnt zu werden als ohne - zumindest wenn der Cookie-Hinweis, wenn auch nur temporär, den Link zum Impressum verdeckt :slight_smile:

Dann begehst du einen Rechtsbruch. Und es ist völlig egal, ob du jemanden kennst, der dafür verurteilt wurde, es bleibt ein Rechtsbruch.
Lies:

Übrigens wird dafür auch erstmal keiner verurteilt, sondern vom Datenschutzbeauftragten kostenpflichtig verwarnt. Und: es gibt ein Urteil vom EuGH zu den Cookies. Siehe Link.

Rechtsgrundlage ist hier das Zauberwort, die DS-GVO definiert folgende Rechtsgrundlagen.

a) wäre Cookie-Consent, also Einwilligung

Wobei ein Cookie, je nach Daten im Cookie, nicht zwangsläufig eine Verarbeitung nach DS-GVO darstellt. Sofern im Cookie keine z. B. NutzerID (z. B. Browser-Fingerprint) gespeichert ist, sondern nur z. B. die Informationen „logged in“ ist das keine personenbezogene Information und fällt nicht unter die DS-GVO.

Der direkte Nutzer-/Personenbezug ist also wichtig und dann gibt es neben Einwilligung (Consent) auch noch das berechtigte Interesse (f) oder andere Grundlagen die das Setzen eines Cookies erlauben können.

Es lässt sich also nicht pauschal sagen und kommt stark auf die Daten an.

Insgesamt ist in dem Bereich aber vieles unklar bzw. „grau“ z. B. stützen sich viele Seiten bei Werbecookies auf berechtigtes Interesse, da sie die Seite nur betreiben können, wenn sie sie effizient mit Werbung finanzieren können. Solange es die e-Privacy nicht gibt, oder passende Grundsatzurteile für bestimmte Sachverhalte, wird es oft eine Einzelfallentscheidung sein.

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Danke für deine Antwort, die interessante Informationen enthält. Aber ob ich wirklich Rechtsbruch begehe? Du weiß ja nicht von welcher Art meine Seite ist. und wenn, dann müssten wir wohl erst mal prüfen, welches der Gesetze hier überhaupt zur Geltung kommt. Soweit ich gelesen habe, gibt es da mindestens zwei Deutsche und dann noch ein Europäisches ( DSGVO, BDSG, TMG)
Auch wie und ob die Daten ausgewertet werden spielt da wohl eine Rolle.
Und erst vor ein paar Tagen gab es schon wieder ein Urteil, welches ebenso wenig eindeutig ist wie die davor: https://t3n.de/news/hat-eugh-seinem-cookie-urteil-1214919/