Hallo Rainer,
eine ‚Hausfrau‘ (um mal abzukürzen) bekommt keine
Sozialleistungen und hat auch kein Einkommen. Ich sehe den
übertragbaren Steuerfreibetrag als Maßnahme zur
Existenzsicherung.
wieso bekommt sie keine Sozialleistung? Auf Antrag wird geprüft, ob ihr Sozialleistungen zustehen. Wenn das Einkommen des Mannes zu hoch ist, dann nicht. Der grundsätzliche Anspruch ist aber sehr wohl vorhanden.
Steuerzahlern wird das Existenzminimum nicht besteuert, Kinder
bekommen Kindergeld und Langzeitarbeitslose ALGII.
Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe, ehrlich. Steuerzahler haben einen Freibetrag, damit der Staat ihnen nicht erst etwas abzieht, um das anschließend mit Sozialleistungen auszugleichen. Das ist quasi der Nettovorgang. Brutto wäre: Einkommen wird besteuert und durch Sozialleistung wieder bis zum Existenzminimum wieder aufgefüllt. Die Sozialleistung ist die Sozialleistung und nicht der Freibetrag.
Alles
Maßnahmen, um das Existenzminimum zu sichern.
Nein, der Freibetrag sichert gar nichts, er ist eine Verwaltungsvereinfachung, die allerdings allen (ESt-)Steuerpflichtigen zugute kommt.
So verstehe ich
auch den übertragbaren Steuerfreibetrag.
Da wird nichts übertragen, sondern Eheleute werden zusammenveranlagt.
Wenn aber jemand kein Einkommen hat, gibt es auch keinen
Grund, ihm einen Freibetrag einzuräumen, weil kein Einkommen
von der Besteuerung geschützt werden muß.
Allerdings bist Du sowieso auf dem falschen Dampfer: das
Ehegattensplitting hat nichts mit den Freibeträgen zu tun.
Da hängt noch mehr dran, das ist mir schon klar. Aber sind das
nicht nur zwei Seiten einer Medaille? Wenn
‚Zusammenveranlagung‘ abgeschafft wird,
Kann es sein, daß Du gar nicht weißt, was das Ehegattensplitting ist?
Lies Dir das mal in Ruhe durch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ehegattensplitting#Verf…
Die Zusammenveranlagung ist nicht an das Ehegattensplitting gebunden.
Komisch, die spricht sich dagegen aus, weil es sich dabei um
eine veerdeckte Steuererhöhung handeln würde. Woher hast Du
Deine Information?
Aus Deinem Link zu Wiki.
Da steht ganz unten:
‚… fordert die FDP die Abschaffung der Lohnsteuerklassen III
…‘
Zunächst mal hat die Steuerklasse III nichts mit der Technik des Ehegattensplittings zu tun. Zweitens steht da was von Steuerklasse V (wie Vünf), die nun wirklich gar nichts mit dem Ehegattensplitting zu tun hat. Drittens steht in dem Artikel, dieser Satz: „Die FDP [6] will ebenso am Splittingverfahren festhalten , möchte aber eine Erweiterung des Splittings auf nichtehliche Lebensgemeinschaften mit Kindern und gleichgeschlechtliche Familien durchsetzen“. Viertens ist der verlinkte Artikel aus dem Jahre 2006.
Aber am wichtigsten: Du hast die Behauptung aufgestellt, bevor ich den Link verlinkte.
Gruß
Christian