Gabriel und Ehegattensplitting

Hallo,

in den Nachrichten wurde eher nebenbei erwähnt: Herr Gabriel hat vorgeschlagen das Ehegattensplitting abzuschaffen.

Sehe ich da etwas falsch, oder ist das Ehegatrtensplitting nicht die Grundlage der Steuerklassen in der Lohnsteuer?

Steuerfreibeträge in der ESt sollen das Existenzminimum unbesteuert lassen. Durch die Übertragbarkeit des Steuerfreibetrags bleibt so bei nicht erwerbstätigen Ehefrauen auch das Existenzminimum unbesteuert.
Ist das Ehegattensplitting nicht die Grundlage dafür? Habe ich den Begriff falsch verstanden? Oder will Herr Gabriel tatsächlich nicht erwebstätigen Ehefrauen den Steuerfreibetrag streichen?

Gruß Rainer

Hallo,

in den Nachrichten wurde eher nebenbei erwähnt: Herr Gabriel
hat vorgeschlagen das Ehegattensplitting abzuschaffen.

Sehe ich da etwas falsch, oder ist das Ehegatrtensplitting
nicht die Grundlage der Steuerklassen in der Lohnsteuer?

nein: http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuerklasse

Ist das Ehegattensplitting nicht die Grundlage dafür? Habe ich
den Begriff falsch verstanden? Oder will Herr Gabriel
tatsächlich nicht erwebstätigen Ehefrauen den Steuerfreibetrag
streichen?

Wofür brauchen nicht erwerbstätige Personen einen Steuerfreibetrag?

Gruß
Christian

P.S.
Gehört die Frage nicht eher ins Steuerbrett?

Gruß Rainer

Hallo Christian,

Sehe ich da etwas falsch, oder ist das Ehegatrtensplitting
nicht die Grundlage der Steuerklassen in der Lohnsteuer?

nein: http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuerklasse

da sehe ich keinen Widerspruch.

Ist das Ehegattensplitting nicht die Grundlage dafür? Habe ich
den Begriff falsch verstanden? Oder will Herr Gabriel
tatsächlich nicht erwebstätigen Ehefrauen den Steuerfreibetrag
streichen?

Wofür brauchen nicht erwerbstätige Personen einen
Steuerfreibetrag?

Du stellst die Frage falsch. Richtig wäre: ‚Wozu braucht eine nicht erwerbstätige Person ein Existenzminimum?‘ Denn das wird in Frage gestellt, wenn der Steuergrundfreibetrag nicht übertragbar ist.

Ich weiß, daß das ein Wunsch der FDP ist. Daß das aber jetzt von der SPD vorgeschlagen wird, wundert mich schon etwas. Haben die nichts aus dem Debakel mit Hartz IV gelernt?

Gruß Rainer

Hallo Rainer,

Sehe ich da etwas falsch, oder ist das Ehegatrtensplitting
nicht die Grundlage der Steuerklassen in der Lohnsteuer?

nein: http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuerklasse

da sehe ich keinen Widerspruch.

das Ehegattensplitting ist nun einmal nicht die Grundlage der Steuerklassen in der Lohnsteuer. Ich dachte, das würde durch die Erklärung der Steuerklassen verständlicher.

Wofür brauchen nicht erwerbstätige Personen einen
Steuerfreibetrag?

Du stellst die Frage falsch. Richtig wäre: ‚Wozu braucht eine
nicht erwerbstätige Person ein Existenzminimum?‘ Denn das wird
in Frage gestellt, wenn der Steuergrundfreibetrag nicht
übertragbar ist.

Nein, wird es nicht. Das Existenzminimum wird durch staatliche Leistungen abgesichert und nicht durch den Freibetrag. Der Freibetrag nimmt nur das, was der Gesetzgeber für das Existenzminimum hält, von der Besteuerung aus, weil alles andere ziemlich sinnfrei wäre, denn das, was man da wegbesteuert, müßte man konsequenterweise als Sozialleistung wieder ausbezahlen.

Wenn aber jemand kein Einkommen hat, gibt es auch keinen Grund, ihm einen Freibetrag einzuräumen, weil kein Einkommen von der Besteuerung geschützt werden muß.

Allerdings bist Du sowieso auf dem falschen Dampfer: das Ehegattensplitting hat nichts mit den Freibeträgen zu tun.

Ich weiß, daß das ein Wunsch der FDP ist.

Komisch, die spricht sich dagegen aus, weil es sich dabei um eine veerdeckte Steuererhöhung handeln würde. Woher hast Du Deine Information?

Daß das aber jetzt
von der SPD vorgeschlagen wird, wundert mich schon etwas.
Haben die nichts aus dem Debakel mit Hartz IV gelernt?

Das ist eh nur eine Sau, die durchs Dorf gejagd wird. Ich würde mich damit gar nicht beschäftigen, wenn Du nicht so lieb gefragt hättest.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

Nein, wird es nicht. Das Existenzminimum wird durch staatliche
Leistungen abgesichert und nicht durch den Freibetrag. Der
Freibetrag nimmt nur das, was der Gesetzgeber für das
Existenzminimum hält, von der Besteuerung aus, weil alles
andere ziemlich sinnfrei wäre, denn das, was man da
wegbesteuert, müßte man konsequenterweise als Sozialleistung
wieder ausbezahlen.

eine ‚Hausfrau‘ (um mal abzukürzen) bekommt keine Sozialleistungen und hat auch kein Einkommen. Ich sehe den übertragbaren Steuerfreibetrag als Maßnahme zur Existenzsicherung.

Steuerzahlern wird das Existenzminimum nicht besteuert, Kinder bekommen Kindergeld und Langzeitarbeitslose ALGII. Alles Maßnahmen, um das Existenzminimum zu sichern. So verstehe ich auch den übertragbaren Steuerfreibetrag. Eine Verwandtschaft im Grundgedanken des ‚Erfinders‘ meine ich da erkennen zu können.

Wenn aber jemand kein Einkommen hat, gibt es auch keinen
Grund, ihm einen Freibetrag einzuräumen, weil kein Einkommen
von der Besteuerung geschützt werden muß.

Allerdings bist Du sowieso auf dem falschen Dampfer: das
Ehegattensplitting hat nichts mit den Freibeträgen zu tun.

Da hängt noch mehr dran, das ist mir schon klar. Aber sind das nicht nur zwei Seiten einer Medaille? Wenn ‚Zusammenveranlagung‘ abgeschafft wird, klappt auch die Übertragung des Steuerfreibetrags nicht mehr. Daß bei hohen Einkommen die Progression wichtiger ist, ist mir schon klar, die spielt bei kleinen Einkommen aber auch keine unwesentliche Rolle.

Ich weiß, daß das ein Wunsch der FDP ist.

Komisch, die spricht sich dagegen aus, weil es sich dabei um
eine veerdeckte Steuererhöhung handeln würde. Woher hast Du
Deine Information?

Aus Deinem Link zu Wiki. :smile: Da steht ganz unten:
‚… fordert die FDP die Abschaffung der Lohnsteuerklassen III …‘

Daß das aber jetzt
von der SPD vorgeschlagen wird, wundert mich schon etwas.
Haben die nichts aus dem Debakel mit Hartz IV gelernt?

Das ist eh nur eine Sau, die durchs Dorf gejagd wird. Ich
würde mich damit gar nicht beschäftigen, wenn Du nicht so lieb
gefragt hättest.

Das hätte man bei HartzIV auch vermutet. Das ist mal wieder ein Wahlversprechen bei dem ich befürchte, daß es eingehalten wird.

Wenn es dann passiert ist und Hunterttausende zu den Jobcentern müssen um ergänzende Sozialleistungen zu beantragen, merken es andere auch. Aber dann ist es zu spät, zurückgenommen wurde so etwas noch nie.

Gruß Rainer

Hallo Rainer,

eine ‚Hausfrau‘ (um mal abzukürzen) bekommt keine
Sozialleistungen und hat auch kein Einkommen. Ich sehe den
übertragbaren Steuerfreibetrag als Maßnahme zur
Existenzsicherung.

wieso bekommt sie keine Sozialleistung? Auf Antrag wird geprüft, ob ihr Sozialleistungen zustehen. Wenn das Einkommen des Mannes zu hoch ist, dann nicht. Der grundsätzliche Anspruch ist aber sehr wohl vorhanden.

Steuerzahlern wird das Existenzminimum nicht besteuert, Kinder
bekommen Kindergeld und Langzeitarbeitslose ALGII.

Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe, ehrlich. Steuerzahler haben einen Freibetrag, damit der Staat ihnen nicht erst etwas abzieht, um das anschließend mit Sozialleistungen auszugleichen. Das ist quasi der Nettovorgang. Brutto wäre: Einkommen wird besteuert und durch Sozialleistung wieder bis zum Existenzminimum wieder aufgefüllt. Die Sozialleistung ist die Sozialleistung und nicht der Freibetrag.

Alles
Maßnahmen, um das Existenzminimum zu sichern.

Nein, der Freibetrag sichert gar nichts, er ist eine Verwaltungsvereinfachung, die allerdings allen (ESt-)Steuerpflichtigen zugute kommt.

So verstehe ich
auch den übertragbaren Steuerfreibetrag.

Da wird nichts übertragen, sondern Eheleute werden zusammenveranlagt.

Wenn aber jemand kein Einkommen hat, gibt es auch keinen
Grund, ihm einen Freibetrag einzuräumen, weil kein Einkommen
von der Besteuerung geschützt werden muß.

Allerdings bist Du sowieso auf dem falschen Dampfer: das
Ehegattensplitting hat nichts mit den Freibeträgen zu tun.

Da hängt noch mehr dran, das ist mir schon klar. Aber sind das
nicht nur zwei Seiten einer Medaille? Wenn
‚Zusammenveranlagung‘ abgeschafft wird,

Kann es sein, daß Du gar nicht weißt, was das Ehegattensplitting ist?

Lies Dir das mal in Ruhe durch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ehegattensplitting#Verf…

Die Zusammenveranlagung ist nicht an das Ehegattensplitting gebunden.

Komisch, die spricht sich dagegen aus, weil es sich dabei um
eine veerdeckte Steuererhöhung handeln würde. Woher hast Du
Deine Information?

Aus Deinem Link zu Wiki. :smile: Da steht ganz unten:
‚… fordert die FDP die Abschaffung der Lohnsteuerklassen III
…‘

Zunächst mal hat die Steuerklasse III nichts mit der Technik des Ehegattensplittings zu tun. Zweitens steht da was von Steuerklasse V (wie Vünf), die nun wirklich gar nichts mit dem Ehegattensplitting zu tun hat. Drittens steht in dem Artikel, dieser Satz: „Die FDP [6] will ebenso am Splittingverfahren festhalten , möchte aber eine Erweiterung des Splittings auf nichtehliche Lebensgemeinschaften mit Kindern und gleichgeschlechtliche Familien durchsetzen“. Viertens ist der verlinkte Artikel aus dem Jahre 2006.

Aber am wichtigsten: Du hast die Behauptung aufgestellt, bevor ich den Link verlinkte.

Gruß
Christian