A und B haben benachbarte Hausgrundstücke. Angenommen, Nachbar B hat jetzt (sei es aus Böswilligkeit oder auch nicht) ein kleines Hühnergehege direkt an den Nachbarszaun gesetzt. An den Maschendrahtzaun genauer gesagt, ohne jegliche Wand/Holzlatten dazwischen und auch ohne Überdachung. Dürfte er das überhaut tun? Die Häuser stünden übrigens nicht in irgendeiner ländlichen Gegend, wo man das irgendwie noch dulden könnte/müsste.
Gibt es eine Vorschrift/Gesetz/Gerichtsentscheidung über (kleine) Hühnerställe und deren Entfernung zu Nachbars Garten/Zaun, vor allem in Großstädten (wenn es da wirklich einen Unterschied gibt)?
Der kleine Soh des Nachbarn A hätte übrigens auch gerne wieder ungestörten Sandkastenaufenthalt - etwa 1 bis 2 Meter vom erwähnten Zaunabschnitt entfernt und damit gleich bei den Hühnern.
Für eventuelle Fundstellen (Gesetz, Entscheidungen…) wäre ich sehr dankbar!!
Danke im Voraus!
ohne einen Stall dürfte sich die Hühnerhaltung sehr schnell erledigt haben, es sei denn, der Nachbar hätte Polarhühner. Die rechtlichen Aspekte zur Kleintierhaltung im Garten erfährst Du bei Deiner Gemeinde. Sohn A hat jedenfalls gewiss keinen Anspruch auf Friedhofsruhe beim Spielen im Sandkasten - da lachen ja die Hühner.
Der kleine Soh des Nachbarn A hätte übrigens auch gerne wieder
ungestörten Sandkastenaufenthalt - etwa 1 bis 2 Meter vom
erwähnten Zaunabschnitt entfernt und damit gleich bei den
Hühnern.
Na hoffentlich kommt nicht mal eine Anzeige von Nachbarn B angeflattert, wenn der kleine Sohn in dem Alter ist, wo sein Geräuschpegel den der bösen Hühner locker übertönt… *kopfschüttel*
Na hoffentlich kommt nicht mal eine Anzeige von Nachbarn B
angeflattert, wenn der kleine Sohn in dem Alter ist, wo sein
Geräuschpegel den der bösen Hühner locker übertönt…
*kopfschüttel*
*Noch mehr Kopfschütteln darüber dass jemand Hühnergegackere und Kinderlärm tatsächlich vergleichend heranzieht…*
Alleine die Bezeichnung Kinder lärm ist allerdings
bezeichnend.
Wieso? Ich liebe meine Kinder über Alles, aber sie können wirklich einen absolut nervtötenden Lärm veranstalten. Und es gibt einfach Zeiten und Orte, zu denen das unangebracht ist…
Unsere Gesellschaft ist in Teilen wirklich Kinderfeindlich, aber mit dem Leugnen von Tatsachen führt man da sicher keine Änderung herbei!
Geräusch ist Geräusch
Wo ist denn da das Problem? Kinder machen Geräusch und Hühner machen auch Geräusch. Und JEDES Geräusch kann - abhängig insbesondere von seiner Lautstärke, Dauer, Tonhaltigkeit und (Un-)Gleichförmigkeit, seiner sozialen Adäquanz, den örtlichen Gegebenheiten sowie berechtigten gesellschaftlichen Toleranzerwartungen - eine Schwelle erreichen, oberhalb derer der davon Betroffene das Geräusch nicht mehr hinnehmen muß, sondern sich rechtlich dagegen wehren kann.
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A und B haben benachbarte Hausgrundstücke. Angenommen, Nachbar
B hat jetzt (sei es aus Böswilligkeit oder auch nicht) ein
kleines Hühnergehege direkt an den Nachbarszaun gesetzt. An
den Maschendrahtzaun genauer gesagt, ohne jegliche
Wand/Holzlatten dazwischen und auch ohne Überdachung. Dürfte
er das überhaut tun?
Wenn man mal Regelungen über die richtige Tierhaltung und den Tierschutz sowie landesrechtliche Regelungen, insbesondere solche des Nachbarschaftsrechts, außen vor läßt, dürfte es vor allem auf die näheren Umstände ankommen, etwa darauf
um wieviele Hühner es geht,
ob vielleicht auch ein Hahn dabei ist, der seinen Job ernst nimmt,
ob das ganze in handtuchgroßen Reihenhausgärten oder einer parkähnlichen Villengegend spielt,
was in der Umgebung sonst noch so an Tieren vorhanden ist,
wie die Gegend mit Geräuschen vorbelastet ist,
usw.
Gegen eine von Liebhaberei veranlasste, haustierartige Haltung von zwei Hennen dürfte jedenfalls wohl wenig zu machen sein. Eine Hühnerschar in Kompaniestärke mit Hahn dürfte dagegen schon etwas anderes sein.
Gibt es eine Vorschrift/Gesetz/Gerichtsentscheidung über
(kleine) Hühnerställe und deren Entfernung zu Nachbars
Garten/Zaun, vor allem in Großstädten (wenn es da wirklich
einen Unterschied gibt)?
Falls mal irgendwann wieder jemand fragen sollte, woher die Unmengen deutscher Rechtsvorschriften kommen, so sind Begehren wie dieses hier die Antwort …
Der kleine Soh des Nachbarn A hätte übrigens auch gerne wieder
ungestörten Sandkastenaufenthalt - etwa 1 bis 2 Meter vom
erwähnten Zaunabschnitt entfernt und damit gleich bei den
Hühnern.
Ich frage mich gerade, wie wohl ein Kleinkind im Sandkasten durch Hühner, von denen es durch „1-2 Meter“ Abstand sowie einen Maschendrahtzaun getrennt ist, in rechtserheblicher Weise gestört werden kann? Fliegt Hühnerkot in den Sandkasten? Lutscht das Kind an abgeworfenen Federn? Tauscht das Kleine mit den Viechern Zärtlichkeiten aus?
Sohn A hat jedenfalls gewiss
keinen Anspruch auf Friedhofsruhe beim Spielen im Sandkasten -
da lachen ja die Hühner.
Okay, nochmal zur Klarstellung: ich rede nicht davon, dass das Kind lärmtechnisch ungestört sein sollte. Ich könnte nur zu gut verstehen, dass es den Eltern sehr wohl gegen den Strich geht, wenn zwischen Kind und Hühner absolut keine Grenze liegt (und der Maschendrahtzaun besteht nicht aus viel mehr als aus Löchern mit ein bisschen Draht drumrum!)! Nicht umsonst heißt es doch zur Zeit eigentlich, dass die Hühner u.ä. in einem geschlossenen Stall zu halten sind, v.a. wegen der zur Zeit aufkeimenden Gefahr von Grippe oder was auch immer! Und da sagt mir doch der gesunde Menschenverstand, dass das so nicht gehen kann!!!
Trotzdem Danke für die Beiträge zur vermeintlichen Lärmbelästigung… Und weiterhin!
Ich könnte nur zu
gut verstehen, dass es den Eltern sehr wohl gegen den Strich
geht, wenn zwischen Kind und Hühner absolut keine Grenze liegt
(und der Maschendrahtzaun besteht nicht aus viel mehr als aus
Löchern mit ein bisschen Draht drumrum!)!
Wenn die Hühner das falsche Grundstück betreten, kann man verlangen, daß das verhindert wird.
Wenn sogar Verletzungsgefahr vom Zaun ausgeht, auch.
Nicht umsonst heißt
es doch zur Zeit eigentlich, dass die Hühner u.ä. in einem
geschlossenen Stall zu halten sind, v.a. wegen der zur Zeit
aufkeimenden Gefahr von Grippe oder was auch immer!
a) Es geht nicht um Grippe, sondern um Vogelgrippe.
b) Die entsprechenden Vorschriften sind noch nicht wirksam. Wenn sie das überhaupt werden.
c) Es ging niemals darum, alle Nutzvögel in den Stall zu verbannen. Nur direkter Kontakt sollte verhindert werden, wozu auch ein oben durch ein Gitter oder Netz geschlossener Auslauf reicht.
d) Das ändert ohnehin nichts am Problem.
Gruß
Axel
Btw., wenn die Nähe der Hühner so gefährlich ist, warum wird dann nicht der Sandkasten verlegt oder selber eine Bretterwand aufgestellt?
Hallo Natalia!
Die weiter unten in diesem Thread vertretene Ansicht, es sei egal, um welche Art Lärm es sich handelt, stimmt für das Nachbarrecht nicht. Da sich dein Fall nicht in einer ländlichen Gegend abspielt und es auf die Ortsüblichkeit ankommt (vgl. § 906 BGB – , http://dejure.org/gesetze/BGB/906.html), hätte man meiner Ansicht nach gegen das Gegackere recht gute Argumente in der Hand oder könnte zumindest den Nachbarn darauf drängen, geeignete Maßnahmen zum Lärmschutz vorzunehmen (wobei das als gutnachbarliche Argumentationshilfe gedacht ist - der Rechtsweg sollte im Interesse aller Beteiligten doch möglichst vermieden werden). In dieser Entscheidung http://www.amtsgericht-zeven.niedersachsen.de/master… geht es zwar primär um Hähne, aber die Ausführungen zur Geräuschemission sind vielleicht auch für Deinen Sachverhalt interessant (die Hähne haben sich übrigens auch an die Sonn- und Feiertagsruhe zu halten .
Grüße, Peter
es gehört zu den Aufgaben der Eltern, ihre Kinder vor Gefahren, ob wirklich oder eingebildet, zu schützen. Ob Hühner am Gartenzaun die Vogelgrippe einschleppen, wissen bisher noch nicht mal die Experten, deshalb rate ich dringend vom Versuch ab, damit zum Advokaten zu rennen. Ansonsten hilft wie fast meistens bei nachbarlichen Unstimmigkeiten reden, in Worten REDEN.
Eskalationsstufen:
Wenn die Nachbarn bocken, könntest Du den Sandkasten versetzen.
Sollte das nicht reichen, weil der Kleine schon laufen kann, dann zieh einen Zaun im ausreichenden Abstand zum Zaun.
Wenn Du ganz sicher sein willst, spanne eine Plane über den Garten, es könnte ja immer mal eine Wildente ihr Bätzchen genau da fallen lassen. Dazu braucht’s noch nicht mal Nachbars Hühner.
Alleine die Bezeichnung Kinder lärm ist allerdings
bezeichnend.
Wieso? Ich liebe meine Kinder über Alles, aber sie können
wirklich einen absolut nervtötenden Lärm veranstalten. Und es
gibt einfach Zeiten und Orte, zu denen das unangebracht ist…
Unsere Gesellschaft ist in Teilen wirklich Kinderfeindlich,
aber mit dem Leugnen von Tatsachen führt man da sicher keine
Änderung herbei!
Hallo Stefan,
natürlich hast Du recht. Bin ja selber zweifache Mutter *augenroll-manchmal*.
Meine Aussage stand im Kontext zum harmlosen „Gegackere“…
Nicht zu vergessen das Eingangsszenario: Kleines Kind sitzt im Buddelkasten und fühlt sich durch das Herumgackern der Hühner auf dem Nachbargrundstück belästigt. Na klar doch. DIESES Kind will ich mal sehen! Da haben wohl eher die Eltern das Kleine als Grund vorgeschoben.
Bin ja kein Hühnersuperschützer. Esse sie auch viel lieber. Aber ein krähender Hahn morgens um 4 Uhr: DEN würde ich nervtötend finden, DER hätte einen Pegel - HOLLA!
Ich glaub, das läuft hier alles total anders, als es eigentlich in meinem Sinne lag!! Es ging mir niemals vordergründig um den Lärm!!
Eskalationsstufen:
Wenn die Nachbarn bocken, könntest Du den Sandkasten
versetzen.
Sollte das nicht reichen, weil der Kleine schon laufen
kann, dann zieh einen Zaun im ausreichenden Abstand zum
Zaun.
Es war lediglich die Frage nach dem rechtmäßigen Abstand von Gehege und Zaun! Und wenn der Nachbar (es ist NICHT MEIN Nachbar) etwaige - sicherlich bestehende - Rechtsvorschriften einfach (aus Böswilligkeit gegenüber seinem Nachbarn) missachten, würd ich den Teufel tun und sicherlich NICHT zum Versetzen des Sandkasten o.ä. seitens des unschuldigen Hausbesitzers raten!!!
zank nicht mit mir rum, im ersten Posting hast als einzigen Grund für Dein Interesse die Lärmbelästigung genannt. Wirklicher Rat ist ohne Kenntnis der Umstände, zum Beispiel des Verhältnisses zum Nachbarn, nicht möglich. Paragraphen wirst Du keine finden, das Baurecht greift erst bei Bauwerken einer gewissen Mindestgröße, vor allem Mindesthöhe, worunter das fragliche Gebilde („ohne Dach“) sicher nicht fällt.
Im Übrigen bleibt es jedermann unbenommen, zum Rechtsanwalt zu rennen. Das geht dann aus wie fast alle Nachbarschaftsstreitigkeiten: Geld futsch, ein Vergleich, der niemanden zufriedenstellt, dafür aber das Doppelte kostet, Nachbarn, die sich nicht mehr grüßen. Aber was soll’s - des Menschen Wille ist sein Himmelreich.