Gäfgen-Urteil

Hallo Experten,

keine Angst, ich will hier jetzt nicht über Urteil an sich herziehen, aber eine Sache hat mich ein wenig stutzig gemacht: 3000 Euro Schmerzensgeld für die Androhung körperlicher Gewalt. Ich bin der Meinung da habe ich für die tatsächlich erfolgte Ausübung körperlicher Gewalt schon deutlich weniger Schmerzensgeld gesehen.

Irre ich mich da, oder warum ist der Betrag so (relativ) hoch?

Gruß

Anwar

3000 Euro Schmerzensgeld für die Androhung körperlicher
Gewalt.

Zum x-ten Mal: Es wurde kein Schmerzensgeld zugesprochen. Dieses wurde sowohl vom LG als auch vom OLG abgewiesen.

Es wurde Entschädigung zugesprochen, weil die damalige Androhung von Gewalt bereits als Folter definiert wird (und auch ausdrücklich vom EGMR in der Entscheidung über die Strafsache).

Letzteres ist überall umfassend nachzulesen.

Gruß
Dea

Hallo,

danke für deine, wenn auch recht mürrische, Antwort.

Es wurde Entschädigung zugesprochen, weil die damalige
Androhung von Gewalt bereits als Folter definiert wird (und
auch ausdrücklich vom EGMR in der Entscheidung über die
Strafsache).

Erschließen tut es sich mir dennoch nicht, warum die Androhung von Gewalt nun eine höhere Entschädigungszahlung nach sich zieht als die tatsächliche Durchführung. Und das war ja meine eigentliche Frage, von juristischen Spitzfindigkeiten mal abgesehen.

Gruß

Anwar

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Deine Frage beruht auf einer falschen Annahme. Wenn in dieser SItuation Gäfgen wirklich gefoltert worden wäre, hätte er natürlich weitaus mehr Geld bekommen.

danke für deine, wenn auch recht mürrische, Antwort.

Ja, sorry dafür, aber Schmerzensgeld und Entschädigung sind grundverschiedene Dinge und das wurde nach dem LG Urteil eigentlich überall thematisiert, so dass ich nicht ganz nachvollziehen kann, dass noch immer teilweise davon ausgegangen wird, er werde Schmerzensgeld zugesprochen.

Erschließen tut es sich mir dennoch nicht, warum die Androhung
von Gewalt nun eine höhere Entschädigungszahlung nach sich
zieht als die tatsächliche Durchführung.

Das ist schon völlig zu treffend beantwortet worden. Bei der Durchführung wäre mehr zugesprochen worden.

von juristischen Spitzfindigkeiten mal
abgesehen.

Was für eine Spitzfindigkeit?

Gruß
Dea

Ja, sorry dafür, aber Schmerzensgeld und Entschädigung sind
grundverschiedene Dinge und das wurde nach dem LG Urteil
eigentlich überall thematisiert, so dass ich nicht ganz
nachvollziehen kann, dass noch immer teilweise davon
ausgegangen wird, er werde Schmerzensgeld zugesprochen.

Das verwechselt sogar Mr. Verteidiger Udo Vetter.

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/10/10/…

Das verwechselt sogar Mr. Verteidiger Udo Vetter.

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/10/10/…

Aua!