Ja, aber hier ging es ja speziell um Strafgefangene und nicht
um die allgemeine Möglichkeit, Grundrechte zu verwirken.
Schon recht, ich wollte es bloß der Komplettheit wegen anführen (mit 18GG und 45 StGb sind dann alle Möglichkeiten abgedeckt, oder?) und schließlich kann man ja durchaus Stragefangener sein und wegen Artikel 18 GG in seinen Grundrechten beschränkt.
von allen anderen Antworten mal abgesehen ist, soweit ich weiß, sein Anwalt der Vorstand und er, wenn überhaupt, nur Beisitzer. Das meine ich so gestern in der Zeitung gelesen zu haben.
Verbessert mich bitte, wenn ich falsch liege.
Liebe Grüße
ausnahmefall
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