Hi,
Privatperson A und Gärtnerbetrieb Immergrün treffen sich im Februar um die anstehenden Einfriedungsbepflanzungen eines Neubaugrundstücks zu besprechen.
GB Immergrün erarbeitet nach einigen Wochen einen Vorschlag der im März zu einem konkreten Angebot inkl. aller Heckenpflanzen in mittlerer Höhe und Pflanzarbeit führt. Dieses wird von Person A am Folgetag schriftlich angenommen und von GB Immergrün im Gegenzug noch einmal bestätigt.
GB Immergrün ist einverstanden, dass eine zusätzliche Klausel in den Auftrag aufgenommen wird: Fertigstellung bis zum 14. April. Dieses wird schriftlich noch einmal inkl. Auftragsannahme auf dem erteilten Auftrag bestätigt.
Einige Tage später schickt GB Immergrün ein Fax an Person A, auf dem der Gärtner die Ausführung des Auftrags ablehnt, weil er keine Pflanzen beschaffen kann, die seinen Qualitätsansprüchen genügen würden. Grund: Bereits alle ihm zuliefernden Baumschulen haben ihre Bestände für das Frühjahr bereits verkauft. Die übliche Baumarktware will er nicht anpflanzen, da er keine Garantie für Wuchserfolg übernehmen kann und will. Er bittet daher um Verständnis, dass der Auftrag nicht ausgeführt wird.
Konsequenz für den Bauherrn: Eine ganze Pflanzperiode inkl. Hochwuchs verpasst. Keine Einfriedung des Grundstücks.
Frage: Welche Ansprüche hat Person A an GB Immergrün? Kann er verlangen, dass der Auftrag ggf. über alternative Beschaffung ausgeführt wird? D.h. Pflanzung auf Risiko des GB Immergrüns? Oder auch der Verlust der Wuchsperiode durch teurere, höhere Setzlinge im Herbst ausgleichen?
Muss GB Immergrün ggf. sogar auf seine Mehrkosten teurere Pflanzen kostenneutral beschaffen, um den Auftrag zu erfüllen?
Gruß
Matthias