Gärtnerei, Teeherstellung, Vorschriften?

Hallo!

Wenn ich eine Gärtnerei betreiben möchte. Und aus den gezogenen Pflanzen Tees herstellen möchte bzw. Pflanzenteile (Wurzeln) und Vertreiben will.

Braucht man dafür irgendwelche Genehmigungen? Wenn das z.B. als Handwerk gilt müsste ich ja einen Meisterbrief haben.

gruss

Frank E.

Was für Tee´s sollen das denn werden?

Tee´s / Aufgüsse zur Schädlingsbekämpfung
Tee´s / Aufgüsse zur Düngung
Tee´s / Aufgüsse zur äußerlichen medizinischen/kosmetischen Behandlung
Tee´s zum menschlichen Verzehr
Tee´s zur Verwendung in homöopathischen Anwendungen

dann siehe die jeweiligen Gesetze.

Wenn du die Pflanzen nur zur Rohstoffgewinnung anbaust, dann brauchst du keinen GALA-Meisterbrief. Aber kommen deine Rohstofffe nicht aus einem kontrollierten überwachten etc. Anbau, kannst du mit den Qualitätsanforderungen je nach Verwendung Probleme bekommen.

gruss
winkel

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Wenn Du auf eine Teemischung drauf schreibst, hilft gegen Gicht, Pocken, Aids usw., dann bist fällig für eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Heilmittelgesetz. Nur Apotheken dürften Tees mit „Heilanzeigen“ verkaufen. Sei also vorsichtig, bei der Bezeichnung eines Nutzwertes von Tees. Schon die Bezeichnung „Blasentee“ ist gefährlich!

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Hallo,

Gärtner, Floristen, Landwirte u.a. sind keine Berufe nach der Anlage A zur Handwerksordnung und fallen somit nicht unter die Vorschriften der HWO - also keine Notwendigkeit einer Meisterprüfung.

Gruß
Otto

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