Hallo Experten,
wenn jemand Leistungen für Gartenpflegearbeiten steuerlich geltend machen möchte (als haushaltsnahe Dienstleistung), wie muss die Rechnung dann aussehen?
Bekannt ist: Arbeitskosten müssen ausgewiesen werden, Rechnung muss per Überweisung beglichen werden.
Frage:
Müssen auf der Rechnung auch die geleisteten Arbeitsstunden und der Stundenpreis angegeben sein, oder ist eine pauschale Angabe, z.B. „Gartenpflege Arbeitskosten 100 EUR“ ausreichend?
Vielen Dank
Melanie Grünberg