Gäste und Müllgebühren

Guten Tag zusammen,

wir hatten vor kurzen Besuch aus Ausland.
Unseren Besucher mussten wir auch amtlich anmelden.
Jetzt bekamen wir Müllgebühren-Rechnung mit Nachzahlung und Erklärung dazu, dass diese Nachzahlung zustande kommt weil wir Besuch hatten!?#*~??§?#
Zu erwähnen wäre dass wir in der Zeit absolut gleiche Menge Müll hatten, wobei bei uns gar nicht nach Menge, sondern nach Tonne abgerechnet wird.
Hätten wir Besuch aus Deutschland, hätten die gar nicht gewusst dass wir Besuch haben, oder muss man grundsätzlich mehrwöchigen Besuch anmelden?
Andersrum: wenn wir in Urlaub fahren, bezahlen wir auch nicht weniger Müllgebühren, obwohl keine Abfuhr stattfindet (keine Mülltonne auf die Strasse).
Für meine Begriffe ist diese Nachzahlung nicht berechtigt, aber da meine Meinung weder repräsentativ, noch fundiert ist, frage ich erstmal hier nach :smile:.
Ist das rechtens so? Wo kann ich das nachgucken, oder ist das komunal geregelt und ich muss direkt an Ort und Stelle Erkundigungen anstellen?

Vielen Dank und Gruß,
Maja

Undurchsichtig…
Hallo Maja,

Sorry, habe aber ein Brett vor dem Kopf…

wir hatten vor kurzen Besuch aus Ausland.

i.O. Kann jedem passieren, der Verwandte aus dem Ausland hat, mir auch.

Unseren Besucher mussten wir auch amtlich anmelden.

Bei wem ??

Jetzt bekamen wir Müllgebühren-Rechnung mit Nachzahlung und
Erklärung dazu, dass diese Nachzahlung zustande kommt weil wir
Besuch hatten!

Wie wurde der Nachweis des Mehraufkommens erbracht ?? Tonne gewogen ?? Abholung gezählt ??

Noch eine blöde Frage, die sich aus Beantwortung der oberen vielleicht ergibt: Warum meldest Du Besuch überhaupt an ??

Letztes: Ich würde erst mal gar nichts bezahlen, bis die Beweisverhältnisse geklärt sind.

gruß

dennis

Hai Dennis,

jeder Ausländer, auch Touristen müssen sich hier anmelden, zumindestens die aus nicht EG Länder, für EG Länder kenne ich die Regelung nicht.
Wenn die im Hotel wohnen, dann wird das vom Hotel gemacht, wenn das privat ist, dann musst das der Gastgeber, oder der Gast machen.
Angemeldet wurde das in meinem Fall bei Gemeinde-, oder ansonsten bei Stadtverwaltung…Da der Amt bei uns sehr klein ist, weiss ich nicht ob das bei Fremdenverkehrsamt, Ausländeramt oder Anwohnermeldeamt geschieht, das ist bei uns so ziemlich alles zusammen.
Das war übrigens keine Verwandschaft, sondern ein Freund von uns.

Wie wurde der Nachweis des Mehraufkommens erbracht ?? Tonne
gewogen ?? Abholung gezählt ??

Nichts davon, nur Aufgrund der Tatsache dass wir einen Gast haben.

und? Immer noch undurchsichtig?

Gruß,
Maja

Hallo Maja,

ich komme auch aus dem 67er PLZ-Bereich und diese Regelung ist mir völlig unbekannt! Wir hatten hier schon Gäste aus Amerika, Frankreich, England,… und noch nie wurde jemand irgendwo „gemeldet“. Oder sind das keine „Gäste“ im herkömlichen Sinne sondern zahlende Pensionsgäste - oder „Gastarbeitskräfte“? Nur in diesen Fällen wäre es verständlich.

Gruß
Stefan

Guten Tag zusammen,

wir hatten vor kurzen Besuch aus Ausland.
Unseren Besucher mussten wir auch amtlich anmelden.

Hallo Maja!

Ich habe Deine andere Antwort schon gelesen und möchte Dich doch mal fragen. In welchem Land der Welt wohnst Du? In China???

Jetzt bekamen wir Müllgebühren-Rechnung mit Nachzahlung und
Erklärung dazu, dass diese Nachzahlung zustande kommt weil wir
Besuch hatten!?#*~??§?#

Wie lange dauerte der Besuch??? Das mußt Du uns hier erst einmal beantworten. Ein Jahr, zwei Jahre?? Dann wäre es mehr als Recht, diese Leute anzumelden. Das wäre dann kein Besuch mehr, sondern ein Wohnen auf unbestimmte Zeit. Aber einen normalen Besuch braucht man in Deutschland nicht anzumelden.
Wir haben doch gerade das so an der DDR verflucht!

Zu erwähnen wäre dass wir in der Zeit absolut gleiche Menge
Müll hatten, wobei bei uns gar nicht nach Menge, sondern nach
Tonne abgerechnet wird.
Hätten wir Besuch aus Deutschland, hätten die gar nicht
gewusst dass wir Besuch haben, oder muss man grundsätzlich
mehrwöchigen Besuch anmelden?

Was für ein Unfug!!

Bei der Einreise Deines „Besuches“ sind sämtliche Formalitäten erledigt worden. Das wars dann.

Noch einmal : Wie lange war Dein Besuch bei Euch?
Gruß Werner

China ist überall! (very off topic)
Hallo Werner,

Hätten wir Besuch aus Deutschland, hätten die gar nicht
gewusst dass wir Besuch haben, oder muss man grundsätzlich
mehrwöchigen Besuch anmelden?

Was für ein Unfug!!

Halte Dich fest: das gibt es wirklich! In Deutschland! Heutzutage!

Es gibt Kurstädte, bei denen man auch privaten Besuch melden muss. Die Entscheidung, ob Kurtaxe berechnet wird, liegt dann bei der Kommune. (Die wollen damit wohl die offiziellen Übernachtungszahlen in die Höhe treiben).

Aaaaber: Wenn denic nicht lügt, wohnt Maja nördlich von KL. Der einzige Kurort der auch nur annähernd in der Nähe liegt ist DÜW - und da gibt es das definitiv NICHT.

Gruß
Stefan

Andersrum: wenn wir in Urlaub fahren, bezahlen wir auch nicht

weniger Müllgebühren, obwohl keine Abfuhr stattfindet (keine
Mülltonne auf die Strasse).

Maja, was soll denn das!!! Hast Du Dich schon jemals bei Deiner Stadt abgemeldet, wenn Du in Urlaub fährst? Oder erwartest Du, das das Reisebüro erstmal Deine Stadt informiert und von dort die Genehmigung für Deine Urlaubsreise bekommt!!.
Wenn Du nächstes Jahr mit der gesamten Familie in Urlaub fährst, melde Dich mal ab beim Umweltamt der Stadt. Und Du wirst sehr überrascht werden!! Sie gehen darauf ein! Ich habe es fünf Jahre lang gemacht. Und es funktionierte immer. Nach einiger Überzeugungsarbeit am Sachbearbeiter.
Maja, von selbst kommt nichts!! !!!

Gruß Werner

Hallo !

Na gut, wenn sie in einem Kurort wohnt ist das in Ordnung. Dann wäre ihre Frage aber auch überflüssig.

Gruß Werner

Hallo Maja,

da sieht man’s mal wieder. Der ordentliche Bürger wird bestraft. Hättest Du den Gast (wie wohl fast jeder) nicht angemeldet, hättest Du auch nicht… toll.

Leider kann ich Dir auch gar nicht helfen. Aber neugierig wäre ich schon, was Du letztendlich erreicht hast.

Liebe Grüße,
Snoef

Antwort an alle
Hallo Stefan (und auch *huhu an alle),

deine Gäste waren aus EG Ausland und aus USA, mein Gast aber nicht und er ist verpflichtet gewesen sich anzumelden.
Das war auch kein Gastarbeiter und kein Pensionsgast und kein Kurgast.Er blieb 2 Monate bei uns.
Das er sich anmelden muss, ist Fakt, das war auch nicht meine Frage :smile:.
Ich wollte lediglich wissen ob diese Müllgebühren üblich sind, sonst nichts, weil mir das sonderbar erscheint.
Wie ich bereits geschrieben habe, bezahlen wir nicht nach Gewicht, sondern nach Tonne.
Einen Amtskrieg zu entfachen, dazu habe ich weder Lust, noch Zeit und mich selbst an- oder abmelden möchte ich auch nicht, das war nur ein Gegenbeispiel.
Ich möchte auch keinen Sachbearbeiter von irgendwas überzeugen, sondern möchte mich nur über die Sachlage informieren.
Nachdem ich mich mit euch *ausgetauscht habe, werde ich schon dort anrufen und nachfragen, nur hätte ich gerne vorher gewusst wie das in allgemeinem so ist.
So, jetzt hoffe ich dass alle Klarheiten beseitigt sind und dass ich bald eine Antwort bekomme :smile:

Gruß an alle und Danke,
Maja

Stopp!!!
Hi Maja,

Du hast Recht !

Du mußt alle Besucher, die aus dem nichteuropäischen Ausland mit Schengener Visum einreisen, anmelden.

Das mußte Ich bei meiner jetzigen Frau (aus Marokko) auch machen. Ich mußte sie beim Bürgerbüro (für die Straßenangabe) und beim Ausländeramt (in SP wohnend, bzw. in D angekommen) anmelden. Ebenso mußten wir ins Generalkonsulat des Königreiches Marokko nach Frankfurt fahren, für den Eintrag in Ihren Reisepaß.

Wie Deine Gemeinde auf die Schnappsidee kommt die Müllgebühr anzuheben ist mir fremd, erscheint für mich aber als Geldschneiderei.

Bei uns wird auf angemeldete Tonne abgerechnet. Ich muß ja auch nicht zwei Tonnen anmelden, nur weil wir zu zweit sind. Du sagtest, bei Euch wird auf Tonne abgerechnet, also wie bei uns. Ich zahle auch, wenn Ich 5 Wochen in Marokko bin, und die leere Tonne derweil vor Langeweile Spinnweben ansetzt.

Ich habe nie eine erhöhte Müllgebühr berechnet bekommen, außer der Tatsache, daß die Gebühren sowieso (wie die Benzinpreise) permanent erhöht werden.

Ich würde an Deiner Stelle mir die Gebührensatzung der Gemeinde zeigen lassen und erstmal die Zahlung verweigern. Die wollen ja was von Dir… :wink:)

Sollte der Betrag nicht unerheblich sein, aber die Vorschrift/Gesetz nicht in der Gebührensatzung stehen, würde Ich die Sache vom RA prüfen lassen, ggf. warten und einklagen lassen. Was nicht geht, weil (hoffentlich) nicht in der Satzung.

Letzter Ausweg: Ab ins Boulevard-Fernsehen, die freuen sich auf Zündstoff.

Viel Glück und bitte um Antwort

gruß

dennis

Würde mich freuen, wenn Du das scannen und mir privat mailen könntest… Ich kann es irgendwie nicht glauben…

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Abfallsatzung
Guten Tag, Maja,

vielleicht solltest Du Dir zunächst mal bei Deiner Stadt / Gemeinde die Abfallsatzung bzw. Abfallgebührensatzung besorgen. Da sollte eigentlich drinstehen, wie die Gebühren abgerechnet werden.

Die Kommunen versuchen auf unterschiedlichste Weisen, Abfallgebühren mengenmäßig abzurechnen, z. B. nach Gewicht, Anzahl der Leerungen, Behältervolumen oder eben mit Hilfe von pauschalen Abfallmengen pro Nase. Weil das immer irgendwie ungerecht ist, gibt´s dazu mit Sicherheit reichlich Rechtsstreitigkeiten und Urteile. Wenn Eure Abfallsatzung die Abrechnung nach Anzahl der gemeldeten Bewohner vorsieht, würde ich als Nicht-Jurist denken, dass Du gegen den Gebührenbescheid nichts machen kannst.

Gruß

Frank

Und ?? Was ist nun mit der Abfallsatzung ??
*Neugierig bis in die Zehenspitzen*

gruß

dennis

Hi Dennis :smile:

dann musst du dich noch einwenig gedulden, den ich habe bisher noch keine Zeit gefunden das abzuchecken :frowning:

Gruß,
Maja