Hallo
Sind Einträge in ein Gästebuch einer Homepage anonym, wenn man einen Psyeudonamen angibt?. Kann man dann auf die wahre Identität Rückschlüsse ziehen? Dann kann man ja anonym unseriöse und beleidigende Kommentare abgeben oder im Namen eines anderen Beleidigungen verfassen, stimmt das so? Oder gibt es doch Möglichkeiten der Rückverfolgung. In meinem Gästebuch eines Sportvereins werden nämlich solche verfasst und ich möchte gerne den Übeltäter enttarnen!
10000000000000 Dank für Hilfe
Hallo Detlef,
Sind Einträge in ein Gästebuch einer Homepage anonym, wenn man
einen Psyeudonamen angibt?.
Bis hier erst mal ja.
Kann man dann auf die wahre Identität Rückschlüsse ziehen?
Wenn die IP geloggt wird, kann die Identität herausgefunden werden, das ist aber mit erheblichem Aufwand verbunden … siehe unten.
Außerdem gibt es Möglichkeiten (Siehe weiter unten ‚Anonym surfen‘) die IP zu verschleiern, dann geht gar nichts.
Dann kann man ja anonym
unseriöse und beleidigende Kommentare abgeben oder im Namen
eines anderen Beleidigungen verfassen, stimmt das so? Oder
gibt es doch Möglichkeiten der Rückverfolgung. In meinem
Gästebuch eines Sportvereins werden nämlich solche verfasst
und ich möchte gerne den Übeltäter enttarnen!
Du selbst hast da keine Chance. Dazu brauchst Du Informationen, die nur der Provider hat und der gibt die nur auf Gerichtsbeschluß heraus.
Du hast also nur eine Chance, wenn Du einen Richter von der Notwendigkeit überzeugen kannst.
Gruß, Rainer
Hallo Detlef
Sind Einträge in ein Gästebuch einer Homepage anonym, wenn man
einen Psyeudonamen angibt?.
Theoretisch ja
Kann man dann auf die wahre
Identität Rückschlüsse ziehen?
Mit ein wenig Aufwand und Wissen ja, zumindest noch am gleichen Tag mit hilfe der IP. Weitere Erläuterungen lasse ich mal weg.
Dann kann man ja anonym
unseriöse und beleidigende Kommentare abgeben oder im Namen
eines anderen Beleidigungen verfassen, stimmt das so?
Ist sehr unfein, aber die meisten Webmaster (so auch ich) müssen mit solchen Schwachsinn leben und tun es auch. Oft wird dann ein paar Tage lang eine passende, ruhige und seriöse Antwort gegeben und danach der ganze Schit gelöscht.
Das sollte insgesamt zweitrangige Bedeutung haben, denn meist hört der Schreiberling von selbst auf oder wird in irgend einer Situation so dreist, das er sich selbst verrät, weil er sich hinter seiner Monitorscheibe sehr sicher glaubt. Das ist wie beim Kartenspiel, du musst nur warten können. So ist die Praxis, lache drüber…
Ich hab zu diesem Themenkomplex eine sehr gute Ausarbeitung gefunden: http://www.netzmafia.de/skripten/sicherheit/ Kannste ja mal lesen.
der hinterwäldler
gibt es doch Möglichkeiten der Rückverfolgung. In meinem
Gästebuch eines Sportvereins werden nämlich solche verfasst
und ich möchte gerne den Übeltäter enttarnen!
Du könntest den Zugang zum Gästebuch mit einem Kennwort versehen, welches auf Anfrage automatisiert per Mail an den Anfrager gesendet wird. Damit hast du zunächst einmal eine recht hohe Hürde gesetzt, du kannst den Übeltäter aussperren, und du hast in den meisten Fällen eine gültige Mailadresse, die dir bei der Suche nach dem Spitzbuben behilflich sein kann.
Ist m. E. für ein Gästebuch reichlich überkandidelt, auf der anderen Seite gilt aber auch zu beachten, dass der Webseitenbetreiber für die Entfernung von Beleidigungen, Schmähungen u. ä. haftbar gemacht werden kann. Das bedeutet, dass er auf entspr. Löschungsanfragen sehr kurzfristig (24 h!) reagieren muss. Auch wenn er im Urlaub oder krank ist! Reagiert er nicht rechtzeitig, kann dies teuer werden.
Gruss
Schorsch
Hallo Schorsch
Webseitenbetreiber für die Entfernung von Beleidigungen,
Schmähungen u. ä. haftbar gemacht werden kann. Das bedeutet,
dass er auf entspr. Löschungsanfragen sehr kurzfristig (24 h!)
reagieren muss. Auch wenn er im Urlaub oder krank ist!
Reagiert er nicht rechtzeitig, kann dies teuer werden.
Mal was dazu gelernt. Für Foren oder so erscheint mir das logisch, gilt das auch für private Pagen?
der hinterwäldler
Mal was dazu gelernt. Für Foren oder so erscheint mir das
logisch, gilt das auch für private Pagen?
Wenn privat bedeutet, dass ein evtl. Geschmähter ohne gezielte Information, einfach so über eine Google-Suche nach seinem Namen eine ihn betreffende Beleidigung finden kann - dann ja.
Aber hat der Kläger die Webseite wirklich einfach so gefunden? Oder hat er auf einen Tipp hin im Google die Suchbegriffe mehrfach optimiert und dann bis zum Treffer etwa 18x10 Adressen an sich vorbeiziehen lassen?
Für private Seiten ohne öffentliche Bedeutung (Ianal) sind die Empfindungen beleidigter Hampelmänner ohne Belang. Bei Sportvereinen oder allen anderen Organisationen, die in der Heimatzeitung Erwähnung finden könnten, ist die Nennung eines Verantwortlichen und eines mithaftenden Vertreters Pflicht.
Auch für die private impressumspflichtige Seite gibts keine Ausnahmen. Wann eine Seite impressumspflichtig ist oder auf andere Weise öffentliche Bedeutung besitzt, ist ein anderer Schauplatz.
Entschuldige bitte, aber du hast auf einen Schwamm gekloppt, und der Schwamm weicht schwammtypisch seitlich aus. Juristen werden dir, sobald ein entspr. Urteil veröffentlicht werden sollte, mehr sagen können.
Gruss
Schorsch
Hallo Schorsch
Besten Dank für deine Ausführungen.
Entschuldige bitte, aber du hast auf einen Schwamm gekloppt,
und der Schwamm weicht schwammtypisch seitlich aus. Juristen
werden dir, sobald ein entspr. Urteil veröffentlicht werden
sollte, mehr sagen können.
Also werde ich noch etwas warten müssen, um genaueres zu erfahren.
der hinterwäldler