Gästeführer: erst angestellt, dann freiberuflich?

Hallo,

ist es möglich, einen Gästeführer, der fest mit 15 Std./Woche in einem Museum angestellt war, nach dessen Ausscheiden aus dem Betrieb noch mal ab und zu als „Notnagel“ für Krankheitsvertretungen zu engagieren, aber jetzt als Freiberufler, der dann Rechnungen schreibt?

Gästeführer ist doch offiziell als freier bzw. selbständiger Beruf ausführbar, also warum sollte man da nicht vom Festangestellten zum Freiberufler switchen können?

Wenn die Krankheitsvertretung nur alle paar Monate mal stattfindet, wäre es ja auch unsinnig, den Gästeführer wieder fest einzustellen. Oder?

Der Gästeführer ist in diesem Beispiel übrigens Student und empfängt sonst keinerlei Lohn oder Lohnersatzleistungen. Aber das ist vermutlich auch unerheblich.

Liebe Grüße, Biddel

(ich habe weiter unten in diesem Board schon mal eine sehr ähnliche Frage gestellt, aber bitte schimpft nicht mit mir, ich muss jetzt einfach mal wissen, wie das in diesem Fall für einen Gästeführer aussehen würde)

Hallo

Das dürfte auf eine Scheinselbständigkeit hinauslaufen. Sinnvoller erscheint mir da bei Krankheitsvertretung eher eine Sachbefristung nach http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__14.html

Gruß,
LeoLo