Hallo zusammen.
Ich brauche mal einen Tipp :
In einem 6 Familenhaus gibt es insgesamt 9 Auto’s .
Die Mieter haben alle entweder zugewiesene Stellflächen am Strassenrand die aber auf dem Grundstück sind , oder haben sich Garagen dazu gemietet.
Ein Mieter hat jetzt hinter dem Haus , wo es noch 2 zusätzliche Parkflächen gibt ,gedacht für Gäste , für das Be und Entladen , oder halt so für kleine Fahrzeugwartungen ( Innenreinigung etc ) , aber eigentlich nicht zum dauerhaften Parken von Mieter-Fahrzeugen ,
einen Corsa dort abgestellt an dem im letzten Jahr im August der Tüv abgelaufen ist.
der Wagen ist zwar zugelassen , aber dadurch das der Tüv abgelaufen ist , steht der da jetzt seit dem auf dem Parkplatz und wird nicht weggefahren.
Der Wagen hat aber ein Ortsfremdes Kennzeichen , alle Mieter wissen zwar das er ihm gehört , zugelassen dürfte er aber auf eine dritte unbekannte Person sein.
Im Mietvertrag gibt es keine schriftliche Regelung über den Parkplatz , das dieses ein Gästeparkplatz ist , ist mündlich vereinbart worden Im grossen ganzen halten sich die Mietparteien auch daran.
Doch wie gesagt , einer der beiden Parkplätze ist jetzt mit dem Tüv abgelaufenen Corsa dauerhaft belagert.
so nach und nach steigert sich der unmut der anderen 5 Parteien , doch der betreffende Mieter ist da recht schmerzfrei und reagiert nicht auf bitten und betteln .
welche möglichkeiten gibt es da , das der abgestellte Wagen dort weg kommt ?
im vorraus für gute Tipps dankbar
Toni
Dem Mieter eine Frist setzen innerhalb der er den Wagen entfernen muss. Androhen, dass im Falle dies nicht passiert der Wagen abgeschleppt wird und ihm die Kosten belastet werden.
Dem Mieter eine Frist setzen innerhalb der er den Wagen
entfernen muss. Androhen, dass im Falle dies nicht passiert
der Wagen abgeschleppt wird und ihm die Kosten belastet
werden.
Auf welcher Grundlage? Seit wann können Mieter anderen Mietern fristen setzten und Fahrzeuge abschleppen lassen?
Was ist, wenn das Belegen des Parkplatzes mit dem Vermieter abgesprochen wurde?
Hallo
Was steht in Mietervertrag oder Hausordnung über die Nutzung des Gästeparkplatzes? Falls der unerwähnt bleibt, kann sich keiner der Mieter gegenüber dem Vermieter auf ein Nutzungsrecht, auch auf kein vorübergehendes, berufen. Dann kann man nur den Vermieter fragen, was es damit auf sich hat. Als Vermieter würde ich eine solche Rostlaube nicht als Dauerparker dulden, die ölt mir doch irgendwann das ganze Hofpflaster zu.
Gruß
smalbop
Hallo Toni,
gib doch einfach mal dem zuständigen Ordnungsamt Bescheid. Sollte der Wagen tatsächlich noch zugelassen sein, gibt es zumindest für den abgelaufenen TÜV (4 bis 8 Monate überschritten) ein Bußgeld von 40,- EUR und 1 Punkt in Flensburg.
Ist letztlich keine Lösung, aber vielleicht ein Anstoß. Immerhin werden das dann bei einer Überschreitung von mehr als 8 Monaten gleich 75,- EUR und 2 Punkte (http://www.bussgeldkatalog.ws/abgasuntersuchung/).
Viel Erfolg!
Robi
Ich habe es so verstanden, dass das Fahrzeug auf privatem Grund steht. Da macht das Ordnungsamt nichts. Sollte es sich um eine Schrottkarre handeln von der ggf. eine Umweltgefährdung ausgeht, dann tritt das Umweltamt auf Anforderung ggf. an den Grundstückseigentümer heran.
vnA
Hi
Das ist richtig , der Wagen steht auf dem Grundstücksgelände und ist von öffentlicher Strasse noch nicht einmal zu sehen.
Der Wagen macht nicht unbedingt den Eindruck einer Schrottkarre oder Rostlaube , sondern eher den Eindruck eines optisch getunten Fahrzeuges ( breiter , tiefer , dicke Schlappen usw ) , den der Tüv diese Umbauten nicht eingetragen hat und deshalb meines Eindrucks nach , gefrustet das der Tüv das nicht abgenommen hat , dort abgestellt wurde , bis ihm eine Eingebung kommt , wie man den Kahn doch über den Tüv bekommt .
Toni