Hallo zusammen,
mal angenommen ein E-Bay Mitglied ersteigert bei einem „Gästeservice“ einen Gutschein über ein Wochenende im Hotel „xyz“ mit diversen Leistungen und einer Gültigkeit bis zur Einlösung von 1 Jahr. Weiter angenommen der Käufer erhält einen Zahlungsaufforderung vom Verkäufer (dem „Gästeservice“ nicht vom Hotel selber) und überweist den Kaufpreis zzgl. Versandkosten auf das Konto des Gästeservices. Nach ein paar Tagen kommt eine Gutschein (von dem Gästeservice ausgestellt) und ein Anschreiben von diesem Service (bisher hat keinerlei Kommunikation mit dem Hotel stattgefunden) in dem die Leistungen beschrieben sind und genannt ist für welches Hotel dieser Gutschein ausgestellt worden ist.
Nach einiger Zeit versucht nun der Käufer den Gutschein bei dem genannten Hotel einzulösen (eine Buchung vorzunehmen). Allerdings ist unter den angegebenen Telefonnummern kein Hotel erreichbar. Nach einigen Telefonaten stellt sich heraus, daß es dieses Hotel seit 1-2 Wochen (allerdings ca. 3 Monate nach Ausstellung des Gutscheins) nicht mehr gibt. Die Inhaber haben Insolvenz angemeldet.
Ist der Gästeservice nun gegenüber dem Käufer haftbar und muß den (auf sein Bankkonto) überwiesenen Betrag an den Käufer zurück erstatten ???
Bitte kurzfristige Hilfe …
DANKE !!!
Gruß
Sascha
Nach ein paar
Tagen kommt eine Gutschein (von dem Gästeservice ausgestellt)
und ein Anschreiben von diesem Service (bisher hat keinerlei
Kommunikation mit dem Hotel stattgefunden) in dem die
Leistungen beschrieben sind und genannt ist für welches Hotel
dieser Gutschein ausgestellt worden ist.
Nach einiger Zeit versucht nun der Käufer den Gutschein bei
dem genannten Hotel einzulösen (eine Buchung vorzunehmen).
Allerdings ist unter den angegebenen Telefonnummern kein Hotel
erreichbar. Nach einigen Telefonaten stellt sich heraus, daß
es dieses Hotel seit 1-2 Wochen (allerdings ca. 3 Monate nach
Ausstellung des Gutscheins) nicht mehr gibt. Die Inhaber haben
Insolvenz angemeldet.
Ist der Gästeservice nun gegenüber dem Käufer haftbar und muß
den (auf sein Bankkonto) überwiesenen Betrag an den Käufer
zurück erstatten ???
Ja, der Gutschein wurde von diesem ja ausgestellt und ist nicht einlösbar. Ergo: Sachverhalt an den Verkäufer melden und Geld zurück fordern.
Allerdings gab es so einen ähnlichen Fall von einigen Monaten schon einmal. Eine Hotelbesitzerin, die von ihrer bevorstehenden Pleite wußte, hat kurz vorher noch schnell etliche Gutscheine für einen Aufenthalt in denselbem bei Ebay versteigert und sich dann mit dem Geld aus dem Staub gemacht.
Übrigens ist vor kurzem ein Urteil gesprochen worden, wonach Gutscheine nicht auf ein Jahr begrenzt sein dürfen, sondern eine Gültigkeit von min. 3 Jahren haben müssen.