Ist es bei deutschen Reiseveranstaltern üblich, für ein Einzelzimmer
in Rom, das einen vom dortigen Tourismusverband festgesetzten und
ausgeschilderten Preis von EUR40,- pro Nacht hat, den
zweieinhalbfachen Preis (also EUR100,-) zu verlangen? Das ist eine
„Vermittlungsprovision“(?) von 150% des Zimmerpreises.
Ist es gerechtfertigt, nach Ende der im Voraus bezahlten Reise einen
bestimmten Betrag zurückzufordern? Was kann man dem Reiseveranstalter
vorwerfen?
Erstmal hallo,
Ist es bei deutschen Reiseveranstaltern üblich, für ein
Einzelzimmer
in Rom, das einen vom dortigen Tourismusverband festgesetzten
und
ausgeschilderten Preis von EUR40,- pro Nacht hat, den
zweieinhalbfachen Preis (also EUR100,-) zu verlangen?
Das weiss ich nicht.
Das ist
eine
„Vermittlungsprovision“(?) von 150% des Zimmerpreises.
gut gerechnet!
Ist es gerechtfertigt, nach Ende der im Voraus bezahlten Reise
einen
bestimmten Betrag zurückzufordern? Was kann man dem
Reiseveranstalter
vorwerfen?
IANAL, glaube ich aber nicht. Dir wurde ein Angebot gemacht, du hast es angenommen. Und dazu hat dich sicherlich niemand gezwungen. Dem Reiseveranstalter kannst du sicherlich vorwerfen, hohe Preise zu verlangen, aber wie gesagt, niemand zwingt dich, darauf einzugehen.
Oh ihr Juristen da draussen: Liege ich falsch?
Ralph
Hallo,
ausgeschilderten Preis von EUR40,- pro Nacht hat, den
zweieinhalbfachen Preis (also EUR100,-) zu verlangen?
„Vermittlungsprovision“(?) von 150% des Zimmerpreises.
gut gerechnet!
Ist es gerechtfertigt, nach Ende der im Voraus bezahlten Reise
einen
bestimmten Betrag zurückzufordern? Was kann man dem
Reiseveranstalter
ich gehe mal davon aus, das dem ganzen deutsches Recht zugrunde liegt. Hier herrscht Vertragsautonomie, dh. jeder kann vereinbaren was er will, solange es nicht gegen geltendes Recht verstößt.
Gegenfrage:
Du trinkst in der Kneipe ein Weizenbier aus der Flasche für 3,50 Euro. Der Einkaufspreis im Supermarkt beträgt aber nur 70 Cent. Der Wirt verlangt also den 5-fachen Preis. Würdest Du da auch so ein Theater machen und Geld zurückfordern?
Es ist das Gesetz der Wirtschaft, Waren und Leistungen nicht 1:1 weiter zu geben, sondern etwas aufzuschlagen um einerseits seine eigenen Kosten, die entstehen, zu decken und andererseits Gewinn zu erwirtschaften.
Gruß
S.J.