Hallo Ralf,
ich kann das im Moment nicht verifizieren (heranzuziehen wäre
da wohl A.E. Astin, The Lex Annalis before Sulla), aber Du
hast sicher Recht.
Ausführungen zur lex Villia annalis habe ich im Internet (man findet ziemlich gute Seiten über Rom dort) und in Crawfords Buch „Die römische Republik“ gefunden. Da sich die Angaben im Netz und in dem Buch decken, hielt ich die Information für postingwürdig.
Allerdings scheinen die Bestimmungen
sinngemäß auch auf die plebejischen Aedilen angewandt worden
zu sein - und bis zu Ti. Gracchus eben auch auf die
Volkstribunen.
Ja, so legten es die Gegner der Gracchen und ein großer Teil der Geschichtswissenschaft aus. Mommsen steht ja den Gracchen und ihrer Politik ablehnend gegenüber und polemisiert in seinem Buch gegen sie. Deshalb würde ich ihn nicht heranziehen, wenn es um die Frage geht, ob der Wiederwahlversuch des Ti. Gracchus formal rechtlich korrekt war.
Du hast geschrieben, dass die „Wiederwahl gesetzlich nicht
verboten war, obwohl sie die ungeschriebene Verfassung der
Republik auch nicht vorsah“,
Das ist Bringmanns Standpunkt.
und das trifft es wohl auch.
Wahrscheinlich. Formalrechtlich scheint der Versuch in Ordnung gewesen zu sein, allerdings war er ganz sicher nicht im Sinne der informellen Spielregeln der Oligarchie der Römischen Republik.
Mir
scheint allerdings, dass das Verfassungsprinzip der Annuität
(ohne für alle Ämter schriftlich fixiert gewesen zu sein) ein
so starkes Gewicht hatte, dass man mit einiger Berechtigung
auch formulieren könnte „… obwohl sie die ungeschriebene
Verfassung verletzte“.
Ja, genau. Die Formulierung Bringmanns „nicht vorsah“ finde ich auch nicht besonders glücklich.
Dass Publius Cornelius Scipio (der spätere ‚Africanus‘) bei
seiner Kandidatur zum Aedil ungestraft sogar gegen
geschriebenes Verfassungsrecht (eben die lex annalis)
verstoßen und damit einen Präzedenzfall (allerdings ‚nur‘ das
Mindestalter betreffend) geschaffen hatte, übersah die
Senatspartei dabei geflissentlich … 
Was meinen Eindruck unterstreicht, daß selbst die formalen Gesetze in Rom eher so etwas wie Richtlinien waren, die eine Haltung zu einem bestimmten Zeitpunkt ausdrückten. Manche Historiker halten Personen gerade dann für „historisch bedeutend“, wenn sie sich über diese Richtlinien hinweggesetzt haben (z.B. Caesar und Pompeius), weil sie nicht mehr zeitgemäß waren oder den Bedingungen zu der Zeit nicht mehr angemessen waren. Aber das ist ein anderes Thema.
Freundliche Grüße,
Oliver