GaLa-Bau Tarifvertrag in Niedersachen verbindlich?

Hallo,
ich möchte gerne wissen, ob der (allgemeinverbindliche?) Tarifvertrag „Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau“ auch für alle Betriebe in Niedersachsen, die im Gartenlandschaftsbau tätig sind, allgemeinverbindlich ist, oder ob es da irgendwelche Ausnahmen gibt.

Bin über jede Antwort dankbar!

Hallo,

geht es um den Bundesrahmentarif?

Der gilt für diese Betriebe: http://www.dr-hildebrandt.de/tarifvertrag/tarifvertr…

VG
EK

Ja, es geht um den Bundesmantel-Tarifvertrag, der u.a. den jährlichen Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern in dieser Branche regelt.

Hallo,

nach dem Verzeichnis des BMAS ist folgender Tarif allgemeinverbindlich:

Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, Deutschland

  • Bundesrahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer und Auszubildende mit Protokollnotiz
    vom 20.12.1995 i.d.F. des Änderungs-TV vom 5.3.2007, av ab 1.1.1996

Ob er auf den betreffenden Betrieb Anwendung findet, hängt davon ab, ob der Betrieb die Voraussetzungen des § 1 erfüllt. Wer in einem Chemieunternehmen mit Landschaftsbauabteilung Landschaftsbau betreibt, für den gilt er z.B. nicht.

VG
EK

Ich denke, dass der Geltungsbereich in Punkt 2.1 „Herstellen und Unterhalten von Außenanlagen in den Bereichen des privaten und öffentlichen Wohnungsbaues“ die Tätigkeiten eines Unternehmens abdeckt, welches nur Gartenanlagen gestaltet(Pflastern, Tiefbau, etc…) und auch pflegt(Hecken-, und Rasenschnitt, etc.)?

Hallo,

das reicht noch nicht.

Der Betrieb muss auch der Unfallversicherung bei der Gartenbau-BG unterliegen (das kann man da nachfragen) und außerdem muss man noch sehen, ob ggf. eine Einschränkung aus der Allgemeinverbindlichkeitserklärung folgt, denn da gibt es wieder Rückausnahmen:

http://openjur.de/u/307840.html

Ob es jetzt welche für einen solchen Betrieb gibt, den Du beschreibst, habe ich jetzt nicht geprüft.

VG
EK