Guten Abend zusammen,
Es geht um einen Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.
Seine Tätigkeit besteht darin im Ausland PC Spiele einzukaufen und diese hier gewinnbringend zu verkaufen (auf digitaler Ebene).
Auf dem Gewerbeschein wird die Tätigkeit als „Verkauf von PC- und Videospielen“ ausgewiesen.
Besteht die Möglichkeit neben einen bereits vorhandnen privaten PC einen Arbeitscomputer anzuschaffen mit entsprechender Hardware, womit diese Spiele angetestet werden können?
Für den Verkauf müssen ab und zu Spiele auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet werden.
Kann dieser PC abgeschrieben werden und welche Höchstsumme kann dafür aufgewendet werden?