Ganz besonderes Copyright Problem für Profis

Hallo,
Das Problem ist hier genau geschildert. Da ich Fan dieses Films bin, suche ich auch hier mal nach einer möglichen Lösung:
http://www.hguent.de/avadjust/pero.htm

Das Problem in Kürze:
Es handelt sich um einen alten Film (1969), der im DDR Kino lief und eine DDR Synchro hatte. Nun ist der Film im Original verschollen. der Betreiber der Seite brachte es im mühseliger Kleinarbeit fertig, den Film wieder mit der Originalsynchro (DDR) zu versehen. Er würde ihn gern den anderen Fans kostenlos zur Verfügung stellen.

Da stellt sich aber die Frage nach der Urheberrechtsverletzung. Wie ist es zu klären mit den Rechten wenn:
Das Original verschollen ist (Kinofilm)?
Die Originalsynchro (DDR) verschollen ist?
Es den Film im jap. Original gibt? (in Japan auch zu kaufen)
es den Film in „West“ Sychro auch zu kaufen gibt (in VHS)?

sich also die Frage nach den Bildrechten stellt
und die Frage nach den Tonrechten (die ja verschollen sind)…

gibts da überhaupt jemanden, der sich auskennt mit dieser verzwickten Sache?

Danke für Hilfe, ich frage, weil der Betreiber dieser Seite die Fans gebeten hat, mögliche Lösungen aufzutun. Daher ist heute wer-weiss-was mein Beitrag :smile:

Vielleicht weiß jemand was.
Sorry - falls das für dieses Brett zu speziell ist. Aber wo soll ich sonst fragen? Jeden einzelnen Anwalt in der Experten Suche?

Kerrick

Hallo Kerstin,

Es handelt sich um einen alten Film (1969), der im DDR Kino
lief und eine DDR Synchro hatte. Nun ist der Film im Original
verschollen. der Betreiber der Seite brachte es im mühseliger
Kleinarbeit fertig, den Film wieder mit der Originalsynchro
(DDR) zu versehen. Er würde ihn gern den anderen Fans
kostenlos zur Verfügung stellen.

hier sind offenbar noch Urheberrechte geschützt. Kann man nicht einfach so machen.

Da stellt sich aber die Frage nach der
Urheberrechtsverletzung. Wie ist es zu klären mit den Rechten
wenn:
Das Original verschollen ist (Kinofilm)?

Erschwert im Zweifelsfalle die Beweisfrage, aber nicht das Urheberrecht an sich.

Die Originalsynchro (DDR) verschollen ist?

Spielt keine Rolle. Ehemalige DDR ist nicht vogelfrei. Da wäre ein Teil unserer Bevölkerung auch nicht mit einverstanden.

Es den Film im jap. Original gibt? (in Japan auch zu kaufen)

Na und? Was soll das an den Urheberrechten ändern???

es den Film in „West“ Sychro auch zu kaufen gibt (in VHS)?

Nochmal: Na und?

sich also die Frage nach den Bildrechten stellt
und die Frage nach den Tonrechten (die ja verschollen sind)…

Wie gesagt: „Verschollen“ heißt nicht, dass der Urheber seine Rechte verliert (Die TonRECHTE sind bestimmt auch nicht verschollen, bestenfalls der rechte Lautsprecher!), insbesondere, wenn man ja doch seine Materialien benutzt, um etwas zu rekonstruieren.
Wenn der Rekonstrukteur mein Werk verhunzt, dann bin ich böse und reagiere darauf auch so. Hat er es gut gemacht, gebe ich ihm wohl selbst die Vorzeigeerlaubnis.

Also bleibt nur eins: Mit dem Urheber oder seinen Erben zusammenarbeiten und dafür sorgen, dass die Nachbearbeitung Gnade vor deren Auge findet.

Für einen Weg an den Inhabern der Urheberrechte vorbei sehe ich da keinen Platz.

Gruß!

Horst

Hallo

danke für deine Antwort - aber all das ist bereits bekannt.

DASS es Urheberrechte gibt, IST bekannt und SOLL ja nicht umgangen werden.
Du hast die Seite sicher nicht gelesen (ist ja auch zu lang).

Der Rechtsnachfolger der DEFA wurde angeschrieben. Er meinte, er habe die Rechte an der DDR Synchro, wobei diese komplett mit dem Bild nicht mehr existiere und daher eine Neuauflage als DVD nicht möglich wäre, da es zuviel kosten würde, beides wieder „zusammen zu nähen“. Genau diese KOMPLETTVERSION liegt ja nun von den Fans vor (übrigens in Profiqualität).

Daher die weitern Fragen des Betreibers.

was ist machbar (sind ja rechtlich alles keine Profis) um da eine Möglichkeit zu finden? Einfach mit „guck doch mal obs dir gefällt und wenn ja, dann laß es uns veröffentlichen“ is ja wohl nicht drin.

wie gesagt, die Sache ist etwas diffizieler als meine knappe Zusammenfassung

Kerstin

Der Rechtsnachfolger der DEFA wurde angeschrieben. Er meinte,
er habe die Rechte an der DDR Synchro, wobei diese komplett
mit dem Bild nicht mehr existiere und daher eine Neuauflage
als DVD nicht möglich wäre, da es zuviel kosten würde, beides
wieder „zusammen zu nähen“. Genau diese KOMPLETTVERSION liegt
ja nun von den Fans vor (übrigens in Profiqualität).

Hallo,

na, dann ist es doch einfach. Der Inhaber der Rechte hat das Recht, kann es aber nicht verwirklichen. Fans helfen ihm dabei und nun kann der Inhaber wieder über seine Rechte verfügen. Hier kann allerhöchstens eine Bearbeitung (§ 3 UrhG) vorliegen, die selbständig geschützt ist. Also der Inhaber (alt) kann auch nicht einfach ohne die Fans deren Arbeit verwerten. Da sich somit die Werke nicht trennbar veröffentlichen lassen, liegt sog. „Miturheberschaft“ vor. Die Miturheber können gem. § 8 II UrhG nur gemeinschaftlich eine Veröffentlichung vornehmen, die Erträge gehen auch in die Gemeinschaft nach deren Anteil (wobei hier wohl der Großteil sagen wir über 90% dem alten Urheber zustünde).

Insoweit: Runder Tisch, Vertrag durch Rechtsanwalt der Urheberrechtsspezialist ist machen lassen, dann gemeinsame Veröffentlichung und alle sind glücklich!

Mfg vom

showbee

Hallo Kerstin,

du hast Recht, ich hatte es nicht gelesen. Nachdem ich das nun - fast - vollständig getan habe, bin ich eindeutig der Meinung:

Nein!

Ansonsten bleibt es bei dem, was ich schon geschrieben habe.

Gruß!

Horst