Ganz dringend: Wohnrecht

Hallo,

ein Sohn bekommt das gesamte Anwesen von der Mutter überschrieben. Ist also alleiniger Besitzer des Grundstücks und einem Wohnhaus mit Anbau, der auch als Wohnhaus genutzt wird. Der Vater ist vor Jahren verstorben. Die Mutter hat einen Freund, der vermutlich etwas wittert. Die Mutter hat ein Alkoholproblem. Der Freund ebenfalls, man würde ihn vielleicht umschreiben mit: „Der ist nichts gescheites“. Die Mutter hat das Wohnrecht. Könnte Ihr Freund bei Ihr einziehen, wenn der Sohn das nicht möchte? Besuchen darf er sie ja, aber einziehen? Und im Falle einer Heirat, kann der Freund ja nichts erben, außer vielleicht das Sparbuch, das Auto oder Mobiliar? Wie wäre da die Rechtslage?

Gruß
Bianca

Hallo,

ein Sohn bekommt das gesamte Anwesen von der Mutter
überschrieben. Ist also alleiniger Besitzer des Grundstücks
und einem Wohnhaus mit Anbau, der auch als Wohnhaus genutzt
wird. Der Vater ist vor Jahren verstorben. Die Mutter hat
einen Freund, der vermutlich etwas wittert. Die Mutter hat ein
Alkoholproblem. Der Freund ebenfalls, man würde ihn vielleicht
umschreiben mit: „Der ist nichts gescheites“. Die Mutter hat
das Wohnrecht. Könnte Ihr Freund bei Ihr einziehen, wenn der
Sohn das nicht möchte? Besuchen darf er sie ja, aber
einziehen? Und im Falle einer Heirat, kann der Freund ja
nichts erben, außer vielleicht das Sparbuch, das Auto oder
Mobiliar? Wie wäre da die Rechtslage?

Kann man nicht verwehren, weil Lebensgestaltung ist der Mutter doch erlaubt. Erst wenn es die gemeinsame Wohnung ist (Mutter + Sohn in einer Wohnung) dann kann man den Zuzug verhindern.
Jakob

Gruß
Bianca