Ganz dringend. Wohnungsrückgabe?

Hallo,
angenommen die Wohnung eines Käufers ist durch Baumängel des Verkäufers (Bauträger) nach 10 Monaten durch starken Regenfall von Wasser durchtränkt. Gibt es hier so etwas wie ein Rückgaberecht?Sprich der Kauf könnte rückwirkend wieder rückgängig gemacht werden?

Folgende Situation :
Käufer K kauft am 01.10.05 von Bauträger B eine Wohnung in einer größeren Wohneinheit. Nun ist es durch starken Regenfall zu Wassereinbrüchen gekommen, was die Wohnung stark beschädigt hat. Gibt es hier so etwas wie eine Rückabwicklung des Kaufvertrages auf Grund von baulicher Fehler etc.? Das dieser vorliegt ist natürlich erwiesen.
Wenn ja, wie funktioniert so etwas und wie müsste K vorgehen?
Gruss,
WKN

Hallo WKN,

nimm bitte erst einmal den Kaufvertrag und schau einmal nach, ob die Rückgabe der Vertragssache nach der Übergabe an den Käufer überhaupt möglich ist oder ob nur Mangelbeseitigung bzw. Wertminderung vereinbart wurde.

Christian

Im Vertrag steht : Für die Rechte des Käufers wegen Sachmängeln des Bauwerks sowohl bei Abnahme wie auch später auftretender gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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