Ganz kurze Frage!GKV-Schwangerschaft

Hallo Zusammen,
angenommen Mann A ist in der GKV und seine schwangere Ehefrau auch. Wann müsste A den Antrag auf Familenversicherung bei seiner GKV für die Frau stellen bzw. ab wann würde diese von ihrer GKV zur Familienversicherung wechseln?
Gruß, horde

Hallo,
zunächst bleibt die eigene Mitgliedschaft der Ehefrau für die Dauer der Schutzfristen sowie für die Dauer der Elternzeit bestehen wenn sie beschäftigt ist. Während dieser Zeit sind keine Beiträge zu entrichten. Ist mit dem Ende der Elternzeit auch das Ende des beschäftigungsverhältnisses eingetreten beginnt, wenn alle anderen
Voraussetzungen erfüllt sind, mit dem Folgetag der Anspruch auf Familienversicherung, die u.U. sogar rückwirkend beantrag werden kann.
Hinweis: Das Neugeborene sollte aber schon direkt nach der Geburt
bei der Kasse gemeldet werden aber das ergibt sich auch von selbst, wird das Mutterschaftsgeld (Endabrechnung) sowieso erst nach Vorlage der Geburtsbescheinigung ausgezahlt.
Gruß
Czauderna

Hey Guenter,
danke für deine schnelle Stellungnahme.
Hab noch ne Rückfrage!Die Geburt des Kindes würde bei der GKV der Mutter auch per GEburtsurkunde gemeldet?DAchte es reicht dies der GKV des Vaters anzuzeigen um das Kind dann in die Familienversicherung aufzunehmen…
Sofern die Mutter nach der Elternzeit wieder arbeiten ginge wäre eine familienversicherung nicht möglich?
Lg,
Horde

Hallo,
klar kan man auswählen wo das Kind mitversichert werden soll - in aller Regel passiert das in solchen Fällen bei der Mutter aber natürlich geht das auch beim Vater (Ehe vorausgesetzt).
Wenn die Mutter nach der Elternzeit wieder arbeitet wird sie ja
selbst versichert bleiben.
Gruß
Czauderna

Hm, ich dachte das Kind müsste immer zum besser verdienenden Ehepartner?!?!?Ist dem nicht so?

Hm, ich dachte das Kind müsste immer zum besser verdienenden
Ehepartner?!?!?Ist dem nicht so?

Hallo,
nein, wenn beide Elternteile in der GKV versichert sind hat das Kind Anspruch bei beiden, also Entscheidungssache.
Nur wenn ein Elternteil in der PKV versichert ist, sein Einkommen
über der Grenze liegt und höher als das des GKV-Mitgliedes ist dann hat das Kind keinen Anspruch auf Familienversicherung bei der GKV.
Gruß
Czauderna