Hier geht es um das Unterhaltsrecht. Ein Freund von mir lebt von seiner Ex getrennt, sie in Österreich, er hier in D. Haben zusammen ein Kind. Nun hat seine Ex einen Antrag auf Unterhalt vor dem Gericht gestellt, ist ja auch o.k, nur, sie will nach „österreichischem Recht“ den Unterhalt von ihm beziehen. D.h. das würde 30 % seines Nettoeinkommens ausmachen.
Wer kann mir bzw. ihm, Ratschläge oder Tips geben, wie er weiterhin vor gehen soll. Das gemeinsame Kind lebt bei seiner Mutter und hat so mit als Aufenthaltsort bzw. -land -Österreich-.
Läuft das Verfahren vor einem österreichischen oder deutschen Gericht (nur um zu wissen, ob die IPR Frage nach deutschem EGBGB oder österreichischem IPRG zu lösen ist)?
Hallo Tom,
das Verfahren wird vor einem österreichischem Gericht ausgetragen. Aber die Exfrau, sowie das gemeinsame Kind, haben beide deutsche Staatsangehörigkeit.
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Ich hab da nochmals nachgelesen und bin drauf gekommen, dass es da das Haager Unterhaltsstatutübereinkommen gibt, dass gem. IPRG vorgeht. Nach diesem Übereinkommen ist (anders als nach dem IPRG!) das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Kindes maßgeblich, also im konkreten Fall tatsächlich österreichisches Recht, genauer gesagt § 140 ABGB. 30% des Nettoeinkommens gibt’s aber nach österreichischem Recht nicht als Unterhalt.
Gruß
Tom
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