Ganztägige Schulung für Teilzeit-Ang. - TVöD

Guten Tag,

folgende Frage: kann ein kommunaler Arbeitgeber neben dem geltenden TVöD-Arbeitsvertrag folgende Dienstanordnung herausgeben?

"„Entsprechend der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 21.07.1992 (AllMBI Seite 659) und in Verbindung mit Artikel Nr. 80, Abs. 2, Satz 2 des Bayerischen Beamtengesetzes kommt ein Freizeitausgleich für Teilzeitbeschäftigte nur in Betracht, wenn durch die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung oder unter Einbeziehung einer dienstlich angeordneten oder genehmigten Mehrarbeit mehr als 5,0 Std. im Kalendermonat über die geltende ermäßigte Arbeitszeit hinaus anfallen.“

D.h. Teilzeitkräfte müssen bei diesem AG an ganztägigen, vom AG angeordneten Schulungen außer Haus teilnehmen, bekommen aber nur die persönliche Arbeitszeit (ca. 3,5-4 Std.) angerechnet. Der Rest fällt auf Freizeit, erst wenn mehr als 5 Std. im Monat anfallen, werden diese darüber hinausgehenden Stunden gutgeschrieben und können als Freizeitausgleich abgegolten werden.

Gibt es da nicht neue EU-Richtlinien in Bezug auf Nichtbenachteiligung von in Teilzeit arbeitenden Frauen?

Kann neben dem TVöD-Arbeitsvertrag ein BAT-Gesetz und eine Bekanntmachung des Bay. Staatsministeriums aus dem Jahr 1992 für eine Betriebsverodnung herangezogen werden?

Danke für eine Information!

Viele Grüße
Petra

Hallo Petra,

was machst du denn als Teilzeitkraft bei Konferenzen? Verlässt du diese dann auch nach 50 % der Konferenzzeit?
Ich arbeite auch im ÖD, Teilzeit. Leider kann ich bei Besprechungen auch nicht nach 78% der Zeit sagen: So, ich geh nun, meine Arbetiszeit ist vorbei.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo Petra,

frag doch mal bei Verdi nach

grüsse
dragonkidd

Hi!

D.h. Teilzeitkräfte müssen bei diesem AG an ganztägigen, vom
AG angeordneten Schulungen außer Haus teilnehmen, bekommen
aber nur die persönliche Arbeitszeit (ca. 3,5-4 Std.)
angerechnet. Der Rest fällt auf Freizeit, erst wenn mehr als 5
Std. im Monat anfallen, werden diese darüber hinausgehenden
Stunden gutgeschrieben und können als Freizeitausgleich
abgegolten werden.

Freizeitausgleich ist etwas völlig anderes als Abgeltung.
Dein Zitat spricht nur von Freizeitausgleich…

LG
Guido, der sich immer wieder wundert, dass sich Arbeitnehmer über die Tatsache beschweren, dass sie auch einen kleinen Anteil an einer WEITERBILDUNG tragen sollen