Anonym
14. Oktober 2003 um 23:30
1
Hallo,
ist es bundeseinheitlich geregelt wann man einen KiGa-Ganztagesplatz
erhält und wann nicht?
Konkret, hier in Hessen/Rhein-Main bekommt eine Mutter mit 3 Kindern,
die nicht arbeitet aber Zwillinge ca. 1 Jahr, nur einen Halbtages-
platz für Ihr 3tes Kind.
Ist das so OK?
Danke und Gruß
Robert
Hallo,
Guten morgen,
ist es bundeseinheitlich geregelt wann man einen
KiGa-Ganztagesplatz
erhält und wann nicht?
die Gesetze über Kindertagesstätten sind Ländersache und daher nicht bundeseinheitlich geregelt.
Gruß
HaWeThie
local
15. Oktober 2003 um 08:55
3
Hi Robert,
Es ist geregelt, daß jedes Kind ab dem 3. lebensjahr anspruch auf einen Platz in einem Kindergarten hat.
Ob dieser Platz in einem Hort, Kindergarten, Kindertagesstätte, Kindertageseinrichtung ist, wird du das Angebot und die bedürftigkeit geregelt.
sollte deine Frau/Bekannte die bedürftigkeit anerkannt haben, kann es immer noch am Platzangebot scheitern.
Einen Rechtsanspruch gibt es da mw nicht.
gruss
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