Ganztagsschule Fahrtkosten in Bayern

Mehrere Schüler aus der Gemeinde besuchen in einer anderen Stadt, aber im gleichen Landkreis eine gebundene Ganztagsschule ( Hauptschule ). Es wurde ein Gastschulantrag gestellt, der auch genehmigt wurde. Nun will niemand die Fahrtkosten übernehmen. Es handelt sich hierbei um die nächstgelegene Schule.
Angeblich handelt es sich um einen Verfahrensfehler, weil vorher keine Schulzuweisung beantragt wurde. Darauf wurden die Eltern aber von keiner Stelle, sei es abgehende oder neu Schule, Gemeinde oder sonst wen in Kenntnis gesetzt.
Es ist für die Eltern viel Geld, da auch viele Alleinerziehende dabei sind.
Die Eltern haben schon vieles versucht, z.B. Schreiben an unseren Ministerpräsidenten, Kultusministerium, Landratsamt, Jugendamt…

Wie wird das sonst in Bayern gehandhabt? Wer ist für die Schülerbeförderung zuständig?

Grüß Gott,

in Bayern sind zumeist für die Schulbeförderung und die Kosten, die jeweiligen Landratsämter zuständig.

Grüße

Hallo,

eine Verständnisfrage meinerseits:

Es wurde ein Gastschulantrag
gestellt, der auch genehmigt wurde.

und

Es handelt sich hierbei um die
nächstgelegene Schule.

Nur aus Interesse (ich könnte über Hessen etwas aussagen) - warum muss ein Gastschulantrag gestellt werden ,wenn es die nächstgelegene Schule ist?

Gruß
Elke

PS: für Hessen: wenn die nächstgelegene Schule mehr als 3km (2km bei Grundschülern) vom Wohnort (wobei von Schultür zu Haustür gemessen wird) entfernt liegt, zahlt der Kreis o. die Stadt.