Mehrere Schüler aus der Gemeinde besuchen in einer anderen Stadt, aber im gleichen Landkreis eine gebundene Ganztagsschule ( Hauptschule ). Es wurde ein Gastschulantrag gestellt, der auch genehmigt wurde. Nun will niemand die Fahrtkosten übernehmen. Es handelt sich hierbei um die nächstgelegene Schule.
Angeblich handelt es sich um einen Verfahrensfehler, weil vorher keine Schulzuweisung beantragt wurde. Darauf wurden die Eltern aber von keiner Stelle, sei es abgehende oder neu Schule, Gemeinde oder sonst wen in Kenntnis gesetzt.
Es ist für die Eltern viel Geld, da auch viele Alleinerziehende dabei sind.
Die Eltern haben schon vieles versucht, z.B. Schreiben an unseren Ministerpräsidenten, Kultusministerium, Landratsamt, Jugendamt…
Wie wird das sonst in Bayern gehandhabt? Wer ist für die Schülerbeförderung zuständig?