Gap-Versicherung beim Leasing nur bei Totalschaden?

Hallo zusammen,

trage mich mit dem Gedanken, ein Auto zu leasen. Jetzt gibt es ja diese GAP-Versicherungen, die bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs den Fahrzeugnehmer bis zur Höhe der Restforderung des Leasing-Gebers von der Haftung freistellen (unter Abzug eines vorhandenen Restwerts).

Was ist aber, wenn ich einen selbstverschuldeten Schaden habe mit einer GAP-Versicherung und das Fahrzeug ca. zu 50% beschädigt ist. Nehmen wir mal an, es ergibt sich dann eine Wertminderung in Höhe von 2.500,00 Euro, kennt jemand eine Versicherung, die diese Forderung des Leasing-Gebers übernimmt? Er will ja so oder so seinen vereinbarten Restwert und wenn merkantiler Schaden entsteht, würde er den ja von mir verlangen.

Ich bin total erstaunt, dass es GAP-Versicherungen gibt, die bei Totalschaden alles abdecken, aber beim Teilschaden offenbar nicht.

Der Verkäufer sagte mir nun, die Volkswagen-Leasing GmbH bietet einen Schutz gegen dieses Risiko an in Form eines KaskoSchutzes (N1-60), aber da kann ich nicht aus den Versicherungsbedingungen rauslesen, dass dieses Risiko abgedeckt wäre.

Weiß jemand Rat?

https://www.vwfs.de/geschaeftskunden/versicherungen/kasko.html

:blush: