Garage als Geschenk angeboten bekommen, auf was ist züchten?

Und zwar. Im Hof des Hauses in welchen wir zur miete wohnen steht eine garage. Diese gehört einer älteren Dame welche aus gesundheitlichen gründen leider nicht mehr lange unter uns sein wird. Diese garage inkl der Grundfläche gehört der Frau. Sie bezahlt hierauf Grundsteuer. Nun ist es so das sie bzw ihre Tochter mir diese garage vermachen möchten. Sie wollen kein Geld dafür. (Aktuell habe ich die garage gemietet) wie ist vorzugehen? Mit welchen kosten muss ich rechnen? Noch etwas. Die garage ist so gelegen das man, um hinein zu gelangen über das Grundstück des Hauses muss. (Eine Zufahrt mit PKW ist mir unwichtig, ich nutze sie als hobbyraum. )

Cannabis sollte man möglichst nicht züchten.

Da die Frage im Mietrech steht, willst du wohl Mieter Züchten.

Wie Verschenkt man eine mit dem Grundstück fest verbunden Sache?

Klar nur mit Samt den Grundstück auf dem die Sache steht. Da vermutlich die Garage kein eigens Grundstück hat ist dies so also nicht möglich, außer man macht daraus ein eigens Grundstück, Sprich das Ganze muss Beantragt werden. Ob es dann durch die Grundstückteilung dazu führt, dass das Bauwerk / Bauwerke der Örtlichen Bauordnung widersprechen und so eine Realteilung unmöglich ist ist eine weitere Sache.

Gehen wir mal davon aus, dass dies wirklich möglich ist, dann muss noch ein Wegerecht auf das andere Grundstück eingetragen werden, was das Grundstück im Wert mindert, warum sollte sich darauf der unbekannte (ggf die Garagendame) Grundstückeigentümer auf das ganze Einlassen?

Für mich klingt das ganz sehr seltsam, er als Wollte die Tochter die Kosten der Instandhaltung / Instandsetzung den Nutzer Überbraten. Ein Nutzungsrecht der Garage Einräume zu lassen ist wohl einfacher.

Er schreibt doch, dass die Garage auf einem eigenen Grundstück steht für das die Frau Grundsteuer zahlt also wäre es möglich.
Er muss das halt über einen Notar incl. Grundbucheintragung = kostenpflichtig, machen und dann dafür die Grunderwerbssteuer und die jährliche Grundsteuer zahlen.
Kritisch an der Sache ist das, evtl. nicht vorhandene, Fahrtrecht über das fremde Grundstück.
Sie sind nur Mieter, was ist wenn man umzieht? ramses90

Bei eingebauten Grundstücke gibt es in der Regel ein Notwegerecht. Auch dafür muss der Eigentümer Zahlen. Aber anhand der Beschreibung kann man wirklich nichts genaues sagen.