Garage als Hobbywerkstatt nutzbar?

Ich bin Besitzer eines Hauses mit Anbau einer Garage die früher als Werkstatt genutzt wurde. Habe mir eine Hebebühne eingebaut und möchte sie für meinen privaten Fuhrpark nutzen.
Welche Vorschriften muss ich beachten und ist dies überhaupt zulässig?
Gruß Jürgen

Hallo !

Für reine private Zwecke ist m.E. nichts besonderes zu beachten.
Die in Werkstätten(also gewerblichen W.) geltenden Vorschriften der Berufsgenossenschaften sind zweifellos auch für den privaten Autobastler nützlich,aber überwachen tut die keiner.
Jeder kann sich so eine Hebebühne kaufen und aufstellen,um an seinem Auto zu werkeln.

MfG
duck313

Hallo!

Wie schon geschrieben, kannst Du für Dein Privatvergnügen machen was Du willst.
Da kommt auch niemand, und kontrolliert das.
Wenn irgendwas passiert, ist es aber Deine Sache.

Ich selbst hab 2 Hebebühnen, die gewerblich genutzt werden,
da muss jährlich eine Prüfung gemacht werden.
Da kommt dann jemand, und schaut sich an, ob irgendwas kaputt ist, ob die Tragmuttern noch OK sind, schmiert alles ab, das dauert pro Bühne ca. eine Dreiviertelstunde, und kostet auch nicht die Welt.

Wenn Du mit Hebebühnen keinen Plan hast, wäre das schon enpfehlenswert, zumindest einmalig, nach dem Aufbau.

Weiterhin ist es auch wichtig, dass die Hebebühne richtig auf dem Boden verankert ist, und der Boden ausreichend tragfähig ist.
Bei mir sind die Hebebühnen auf kleinen Stahlplatten auf dem Boden angedübelt,
da frag ich mich selbst, ob das halten kann?

Ich hab, als ich das gebaut habe, mir als erstes vom Hersteller der Hebebühnen die Montageanleitung angefordert,
und dann den Fussboden entsprechend gebaut.
Das war also Beton B 35, 25 cm stark, jeweils oben und unten mit 5 cm. Betonüberdeckung eine Armierungsmatte Q 188.
Der Hebebühnenhersteller hat dann auch noch die entsprechenden Dübel vorgeschrieben, irgendwas Hilti xyz…

Eigentlich sehe ich keine Probleme mit einer Hebebühne,
aber wenn es so eine ist, die mit einer kleinen Stahlplatte angedübelt wird,
sollte der Fussboden entsprechend tragfähig sein.
Wenn nicht, gibt es auch so Fuss-Eisenprofile.

Grüße, E !

Danke schon mal für die schnellen Antworten.

Eigentlich geht es mir nicht um die Hebebühne, die ist bombenfest.
Mir geht es darum ob ich privat für mich die Werkstatt nutzen darf, oder ob ich gesetzlich Probleme bekommen könnte.
Muss ich sonst noch etwas beachten?
Danke im Vorraus

Hallo!

Nein, Du kannst auf Deinem Grundstück tun und lassen, was Du willst.
Du kannst auch an Deinen eigenen, privaten Auto’s bauen, was Du willst. Du darfst auch für Freunde die Auto’s reparieren, (Nachbarschaftshilfe)
das ist alles kein Problem.
Solange das rein privat ist, bei gewerblicher Nutzung sieht das dann ganz anders aus.

Was Du nicht darfst, ist das Grundwasser mit Altöl oder so verschmutzen,
und die Nachbarn zu unmöglichen Zeiten mit Lärm zu belästigen.

Mach Dir keine Sorgen.
Sei froh, nicht jeder hat eine Hebebühne.

Grüße, E !

@ Edelherb

Ich danke dir sehr für deine Antwort.

Weißt du, das Problem ist, dass sich jemand von der Kreisverwaltung angemeldet hat um meine Werkstatt zu überprüfen, aber aus welchem Grund er was überprüfen möchte hat er mir nicht klar machen können.

Wie soll ich mich nun verhalten?

Hi!
Das ist ja sehr merkwürdig,
da wirst Du wohl irgend „einen guten Freund“ haben, der dich da angekackt hat.
Denn von selbst kommen die Behörden ehr nicht. Die wissen ja garnicht, wenn jemand eine Hebebühne aufbaut, und das ist ja auch nichts schlimmes.

Es gibt da 2 Möglichkeiten, wie man damit umgeht.

Auf jeden Fall erstmal aufräumen, damit alles ordentlich und sauber aussieht, und besonders irgendwelche Ölfässer oder Kanister verschwinden lassen. Auch Gasflaschen usw, alles was irgendwie unweltgefährtend sein könnte, oder allgemein gefährlich ist. Was anderes können Die Dir nicht.

Ich kenne da 2 Strategien, im Umgang mit Behörden:
meist wende ich

  1. an:
    Dumm stellen, sehr freundlich bleiben, wenn die irgendwas wollen, fragen, wie man das am besten machen kann.
    Die Behördenmitarbeiter / Beamten freuen sich sehr, wenn sie um Rat gefragt werden, und Helfen können…
    Auch ist es gut, wenn die viele Wünsche haben, gleich einen Notitzblock holen, und das alles notieren, damit man das in Ruhe abarbeiten kann, und nichts vergisst. Zumindest so tun. Und dann mal weitersehen.

oder 2:
Man lässt die garnicht rein.
Wenn die was wollen, sollen die die Polizei holen, dann dürfen die rein.
Kann man gleich glasklar sagen.
Wenn das aber passiert, könnte durchaus, muss aber alles in Ordnung sein.

Es geht da praktisch nur um Umweltschutz und Schwarzarbeit,
was anderes fällt mir in Deinem Fall nicht ein.

Grüße, E !

Hallo!

dass sich jemand von der Kreisverwaltung angemeldet hat um meine :Werkstatt zu überprüfen…

Ob Du in Deinem Keller Laubsägearbeiten machst oder in der Garage an Deinem Auto schraubst, ist allein Deine Sache. Für Deinen privaten Bereich haben sich Behörden grundsätzlich nicht zu interessieren. Wenn ein Behördenmensch behauptet, in Deinem privaten Bereich etwas überprüfen zu müssen, ohne Grund und Rechtsgrundlage zu nennen, wäre ich an Deiner Stelle überhaupt nicht kooperativ und würde den Menschen gar nicht erst empfangen, geschweige denn die Nase irgendwo hinein stecken lassen.

Bevor Du auf Konfrontationskurs gehst, frag ihn, was er bei Dir will. Wenn er dazu nicht sehr gute Gründe vorbringt: Siehe oben.

Es soll aber Werkstätten geben, die als private Hobbywerkstätten durchgehen sollen, wo aber z. B. regelmäßig Autos hergerichtet werden, um sie zu verkaufen, so dass dort letztlich ein Gewerbe betrieben wird. Wird der Betreiber erwischt, bekommt er kostspieligen Ärger. Mit Deiner Hobbywerkstatt könntest Du in solche Falle laufen, wenn Du aus Spaß an der Freud’ oder aus Gefälligkeit anderer Leute Autos reparierst und dabei Geld den Besitzer wechselt. Der Erstbeste, der Dir Böses will oder mit der Arbeit unzufrieden war, schwärzt Dich an und dann hast Du ein Problem. Aber solange Du nur dem privaten Hobby am eigenen Auto nachgehst, mit Öl und brennbaren Stoffen sachgerecht umgehst und nicht zu unmöglichen Zeiten die Flex kreischen lässt, geht Dein Tun niemanden etwas an.

Gruß
Wolfgang, der seinen Wunsch von der eigenen Oldtimerwerkstatt für den Neuaufbau einer noch zu beschaffenden Göttin immer noch nicht realisiert hat

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Ich bin Besitzer eines Hauses mit Anbau einer Garage die
früher als Werkstatt genutzt wurde. Habe mir eine Hebebühne
eingebaut und möchte sie für meinen privaten Fuhrpark nutzen.
Welche Vorschriften muss ich beachten und ist dies überhaupt
zulässig?

Hi, ganz so einfach mit dem:„auf Deinem Privatgrundstück kannst Du machen was Du willst“, ist es nicht!
Wie schon geschrieben, das Problem Altöl oder sonstige Stoffe, die einen Abscheider erfordwerlich machen können.
Aber nicht zuletzt die Lautstärke! Wenn regelmässig mit der Flex etc. gearbeitet wird, die locker 100 dbA erreicht, ist schnell Schluss mit lustig.
Ebenso wenn man anfängt der gesamten Freundschaft und Verwandtschaft ihre motorisierten Fahrzeuge zu reparieren. Wenn das in einem reinen Wohngebiet passiert, werden die Nachbarn sehr schnell und nachhaltig sehr sauer werden.
Schwierigkeiten mit dem Ordnungsamt wie mit dem Finanzamt sind da vorprogrammiert.
MfG ramses90

Gruß Jürgen

Hab nocnhmal nachgefragt wieso der überhaupt kommen will.

Folgendes:

Als ich dieses Anwesen vor fünf Jahren gekauft hatte, wurde es mit Werkstatt verkauft. Früher war dort eine angemeldete Werkstatt mit einem Rolltor. So wie sie heute noch ist.
Jetzt auf einmal will mir die Behörde weiß machen, dass dieses Tor nie genehmigt worden sei (ganz früher war dort ein Scheunentor).
Jetzt frage ich mich, wie konnte dann der frühere Inhaber dort eine Werkstatt überhaupt eröffnen???
Hab keinen Plan wie das jetzt weitergehen soll.
Möchte keine Unsummen an Geld jetzt nochmal investieren.
Hatte das Anwesen von einer Bank gekauft, die es extra mit Werkstatt angeboten hatte. Sonst hätte ich das doch nie gekauft.

Hallo !

So langsam kommt Licht ins Dunkel.

Wenn man etwas kauft,kann sehr wohl der Neubesitzer Schwierigkeiten bekommen,wenn vorher etwas ungenehmigt eingebaut oder betrieben wurde.

Das kann bis zum Rückbau und Abriß gehen,wenn es weder damals noch heute genehmigungsfähig wäre. Es spielt keine Rolle,ob man als Neubesitzer davon etwas wusste oder nicht.

Allerdings stellt der Einbau eines Rolltores als Ersatz für ein 2-flügeliges Stalltor aus meiner Sicht kein Problem dar.
Aber das sollte sich wohl klären lassen.

Warum die Behörde davon nichts wusste ?
Völlig normal,woher denn auch ? Die Genehmigungsbehörde macht keine Rundgänge im Ort und schaut nach Veränderungen und ob die angezeigt oder genehmigt sind(Ausnahmen gibts aber tatsächlich).
Und eine andere Stelle,etwa Berufsgenossenschaft,Amt f. Arbeitsschutz werden nicht nach Baugenehmigung fragen. Sie prüfen i.d.R. den Bestand und dessen Sicherheit.

MfG
duck313