Hallo, nehmen wir mal an Person A möchte gerne einen kleinen Schrotthandel als nebengewerbe anmelden. Sein Freund bietet ihm an das er noch zwei leere Garagen hat die er als Lager nutzen kann.
Darf Person A denn Schrott (Spülmaschinen, Waschmaschinen, Trocker) den in der Garage lagern (in einem Wohngebiet)??? Er macht ja keinen Lärm und dem Vermieter ist es egal.
Oder ist es von der Stadt verboten???
Hallo,
Darf Person A denn Schrott (Spülmaschinen, Waschmaschinen,
Trocker) den in der Garage lagern (in einem Wohngebiet)??? Er
macht ja keinen Lärm und dem Vermieter ist es egal.
Oder ist es von der Stadt verboten???
man weiß es nicht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngebiet
Gruß
Christian
Hallo,
wenn das gewerblich gemacht wird, wird man für die Lagerhaltung eine Genehmigung brauchen.
Je nach Bundesland ist man aber unterschiedlicher Auffassung was in Garagen überhaupt gelagert werden darf.
http://www.feuerwehr.de/faq/garagen.php
Gruß
Maja
Hallo,
es ist verschiedenes zu beachten.
-
Städte und Gemeinden haben Flächennutzungspläne in denen die Gebietsklassifizierungen festgesetzt sind.
Ganz grob kann man sagen:
Reines Wohngebiet => kein Gewerbe
Allgemeines Wohngebiet => stilles Gewerbe
Dorfmischgebiet => Gewerbe
Die Feinheiten der Definition kann man in der Baunutzungsverordnung nachlesen oder bei der Gemeinde nachfragen. -
Gewerbe unterliegt artspezifischen Auflagen. z.B. über gefährliche Flüssigkeiten, Feuerschutz usw. Der Lagerraum muß diesen Auflagen entsprechen. Das Gewerbeaufsichtsamt und die Feuerwehr können Auskunft erteilen.
Gruß Steffi
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