Garage als Werkstatt - strafbar?

Guten Morgen,

im Zuge meiner Frage nach der Verschrottung bin ich auch darauf gestoßen, daß ein Schrottauto nicht in der Garage zerlegt werden darf, um dann die Teile zu verwenden. Es sei denn, die Garage ist speziell dafür gebaut, mit Ölabscheider usw.

Ich habe zwei Garagen vermietet, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Einer der Garagenmieter zerlegt dort in der Garage seit Monaten ein Auto, um es ‚neu aufzubauen‘.

Damit hatte ich bisher keine Probleme. Wenn das aber wie oben besteht nach den Umweltgesetzen strafbar ist, mit bis zu 50.000 Euro, kriege ich doch ein Problem.

Habe ich da als Eigentümer/Garagenvermieter auch was mit zu tun, oder ist es allein Sache des Mieters, ob er da drin Gesetze übertritt.

Was soll ich tun, hat jemand einen guten Tip?

Danke
Dan

Bedingt

im Zuge meiner Frage nach der Verschrottung bin ich auch
darauf gestoßen, daß ein Schrottauto nicht in der Garage
zerlegt werden darf, um dann die Teile zu verwenden. Es sei
denn, die Garage ist speziell dafür gebaut, mit Ölabscheider
usw.

Exakt.

1.) Ein Wagen darf abgemeldet über einen gewissen (kurzen) Zeitraum in einer Garage abgestellt werden.

2.) Wenn die Zulassungsstelle nachforscht, weil der Zeitraum einen gewissen Rahmen übersteigt, muß man belegen das man eine Garage hat mit einem abgedichteten Boden und einem Ölabscheider im Abluß.

3.) Wenn die Zulassungsstelle der Meinung ist, das der Wagen nicht mehr dem Straßenverkehr zugeführt werden kann oder das man das nicht will, gilt der Wagen nicht mehr als PKW sondern als Schrott und dieser darf nur noch von einem Fachbetrieb für Schrott weiter … „behandelt“ werden.

4.) D.H. wenn ich einen Wagen ausschlachten will, ist das Entsorgung von Müll bzw Weiterverwertung von Müll und das darf in Deutschland nur noch ein autorizierter Fachbetrieb, der dementsprechend abgenommen ist.

Altautos zuhause auf dem Hof oder in der Garage auszuschlachten als Teileträger ist absolut verboten und wird extrem hoch bestraft … wenn es einer merkt :smile:)

Ich mache das regelmäßig und hier merkt es keiner :smile:)

Winni

Hallo Dan,

ich glaube, dass das Problem sehr vielschichtig werden kann. Der Begriff Verschrottung hat einen zwingenden Zusammenhang mit dem Begriff Abfall nach dem Kreislauf- Wirtschafts-und Abfallgesetz. Dies währe erst nachzuweisen. Findet eine Demontage ,mit dem Ziel der weiteren Verwendung der Teile statt, so können diese Teile nicht als Abfall bezeichnet werden.

Unberührt hiervon sind entstehende Gefahren durch überwachungspflichtige bzw. besonders überwachungspflichtige Abfälle.
Bei Fahrzeugen wären dies in erster Linie die Betriebsflüssigkeiten.
Wenn bei einer Besichtigung das Freiwerden dieser Flüssigkeiten festgestellt werden und man unternimmt dagegen nichts, dann sitzt man mit im Boot. Bemerkt sei jedoch, dass in der Kette der Verantwortungen von einem Besitzer einer Garage nichts steht. Die Kette beginnt beim Abfallerzeuger, bzw dem Besitzer des Abfalls, über den Transporteur zum Abfallentsorger. Als Vermieter ist man nur haftbar, wenn man eine Anlage gewerbsmäßig betreibt, bei der Abfälle anfallen . Sonst ist der Betreiber der Anlage (Pächter) für den ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich.
Die Frage wäre zu klären, ob in diesem Fall die Garage gewerbsmäßig durch den Pächter genutzt wird und ob dies im Miet-/Pachtvertrag gestattet ist.
Sollten Öl-, Kraftstoff- und Ölreste auf dem Garagenboden gelangt und durch den Pächter nicht durch zugelassene Mittel beseitigt worden sein (handelsübliches Bindemittel und deren sachgerechter Entsorgung), steht wohl eine fristlose Kündigung des Vertrages nichts entgegen.

Sonst gibt es bloß zwei Möglichkeiten, 1. Augen zu und nachweislich nichts wissen, oder 2. die zweckentfremdende Nutzung der Garage (wenn die Bastelei sich über einen längeren Zeitraum hinzieht) unterbinden.

Wenn dort ständig Autos demontiert werden und die Teile weiterverkauft werden, kann man davon ausgehen, dass dies auf der Steuererklärung als Einnahme nicht vermerkt wird.

Gruß Gert

1.) Ein Wagen darf abgemeldet über einen gewissen (kurzen)
Zeitraum in einer Garage abgestellt werden.

Unsinn. Ich stelle meinen abgemeldeten Wagen solange ich will in meine Garage.

2.) Wenn die Zulassungsstelle nachforscht, weil der Zeitraum
einen gewissen Rahmen übersteigt, muß man belegen das man eine
Garage hat mit einem abgedichteten Boden und einem
Ölabscheider im Abluß.

Nach Ablauf der Löschungsfrist kann die Behörde einen Verbleibsnachweis fordern. Ölabscheider ist Unsinn. Ein abgemeldetes Auto verliert nicht mehr oder weniger Öl als ein angemeldetes.

3.) Wenn die Zulassungsstelle der Meinung ist, das der Wagen
nicht mehr dem Straßenverkehr zugeführt werden kann oder das
man das nicht will, gilt der Wagen nicht mehr als PKW sondern
als Schrott und dieser darf nur noch von einem Fachbetrieb für
Schrott weiter … „behandelt“ werden.

Wenn ich das nicht will, ist der Wagen als Schrott anzusehen. Die Behörde hat das nicht zu entscheiden. Wenn ich z.B. einen Rolls-Royce Silver-Cloud abgemeldet in die Garage stelle um ihn an meinen Sohn zu vererben, ist er noch lange nicht als Schrott zu deklarieren. Die Deklaration als Schrott hat nicht zwingend einen Zusammenhang mit einer längerfristigen Abmeldung. Was Schrott ist und was nicht, entscheidet der Eigentümer, nicht die Behörde.

4.) D.H. wenn ich einen Wagen ausschlachten will, ist das
Entsorgung von Müll bzw Weiterverwertung von Müll und das darf
in Deutschland nur noch ein autorizierter Fachbetrieb, der
dementsprechend abgenommen ist.

Eben nicht. Das Auto ist mein Eigentum. Ich kann unter Einhaltung der Vorschriften ein Auto ausweiden. Erst danach ist die Restkarosse Müll und kann entsorgt werden. Kein Mensch kann mich zwingen, den kompletten Wagen zum Verwerter zu bringen. Es ist keine Verwertung von Müll. Demnach dürfte man auch keine defekten PC´s ausschlachten.
In dieser oft zitierten Sichtweise wird gern vergessen, das ich als Eigentümer der Sache entscheide, wann es Müll ist.

Altautos zuhause auf dem Hof oder in der Garage
auszuschlachten als Teileträger ist absolut verboten und wird
extrem hoch bestraft … wenn es einer merkt :smile:)

Wieder Unsinn. Ich entnehme nur Teile von meinem Eigentum. Beachte ich dabei die entsprechenden Vorkehrungen (Entsorgung der Betriebsstoffe),darf ich mit dem Auto machen was ich will.
Gruss Sebastian