wenn man eine Wohnung in einem Wohngebäude kauft, kauft man damit auch einen Teil des Grundstückes (Gemeinschaftseigentum) mit auf dem sie steht. Wohnung und Grundstück bilden eine Einheit.
Wie sieht es aus, wenn man eine Wohnung im Stadtzentrum ohne Parkgarage besitzt und man nachträglich eine unterirdische Parkgarage von einem anderen Eigentümer abkauft. Kann diese unterirdische Garage nun so wie ein Zubehör der Wohnung betrachtet werden, so dass man ausschließlich das Eigentum an der Garage selbst erwirbt, oder kauft man auch in solchen Fällen das Grundstück rund herum mit, so dass man im Extremfall sogar mitbestimmen könnte, was auf dem Grundstück oberhalb der Garage angepflanzt wird?
Erfolgt in solchen Fällen nicht die grundbücherliche Eintragung der Garage als Zubehör zur Wohnung und man erwirbt ausschließlich die Garage ohne umliegenden Grund?
…nachträglich eine unterirdische
Parkgarage von einem anderen Eigentümer abkauft. Kann diese
unterirdische Garage nun so wie ein Zubehör der Wohnung
betrachtet werden, so dass man ausschließlich das Eigentum an
der Garage selbst erwirbt, oder kauft man auch in solchen
Fällen das Grundstück rund herum mit, so dass man im
Extremfall sogar mitbestimmen könnte, was auf dem Grundstück
oberhalb der Garage angepflanzt wird?
Erfolgt in solchen Fällen nicht die grundbücherliche
Eintragung der Garage als Zubehör zur Wohnung und man erwirbt
ausschließlich die Garage ohne umliegenden Grund?
Vielen Dank
Martin Unterholzner
auch Hallo,
theoretisch könnten beide Varianten denkbar sein. Habe mal selber einen hypothetischen Fall erlebt. Da wurde nicht das Eigentum an der Garage erworben, sondern lediglich das Nutzungsrecht. Dieses allerdings im Grundbuch, vermutlich mit einer Formulierung ähnlich dieser, eingetragen: „Der/die Eigentümer des Grundstücks Flur-Nummer-Nachbarschaft hat das alleinige Nutzungsrecht an dem TG-Stellplatz Nr. XX auf dem Grundstück Flur-Nr xy, im Lageplan rot umrandet. An den anfallenden Gemeinschaftskosten für die TG hat der Nutzungsberechtigte sich mit m/ntel zu beteiligen…“