Garage auf Grundstücksgrenze

Die Kinder des Nachbarn A spielen in dessen Garten und schießen ihren Ball an die Wand der Garage des Nachbarn B, die genau auf der Grenze steht.
Hat Nachbar B irgendwelche Rechte?

Moin, kasperine,

Die Kinder des Nachbarn A spielen in dessen Garten und
schießen ihren Ball an die Wand der Garage des Nachbarn B, die
genau auf der Grenze steht.
Hat Nachbar B irgendwelche Rechte?

klar - er kann den Blagen zB androhen, ihnen die Ohren abzuschneiden. Zur Unterstützung solcher Drohungen eignen sich weit spritzende Gartenschläuche.

Im Ernst: Ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten wirkt manchmal schon Wunder, vor allem, wenn man sie während einer solchen Session in die garage einlädt. Bei Hartleibigkeit hilft nur Geduld - warten, bis es den Blagen zu blöd wird.

Gruß Ralf

Die Kinder des Nachbarn A spielen in dessen Garten und
schießen ihren Ball an die Wand der Garage des Nachbarn B, die
genau auf der Grenze steht.
Hat Nachbar B irgendwelche Rechte?

Hallo,
bringe ein Nagelbrett an:wink:

Gruß:
Manni

Hallo Manni

bringe ein Nagelbrett an:wink:

Welches dann auf fremdem Grundstück wäre (Grenzbebauung).
Grüße
Ulf

Hallo Ulf,

bringe ein Nagelbrett an:wink:

Welches dann auf fremdem Grundstück wäre (Grenzbebauung).

Das Ironie- icon war vllt. nicht deutlich genug.

Ist die G. genau auf der Grenze, hast Du natürlich Recht.
Ist sie wie bei mir mit ca. 4 cm Abstand „auf“ der Grenze, ginge es gerade noch so.

Gruß:
Manni

Hallo,

wie wärs denn, wenn der Nachbar mit den ballspielenden Kindern ein Tor auf die Garagenwand malen und den Garagenbesitzer einladen zu einem Fußballfest mit Grillparty. Mitzubringen wären dann noch der Partner und die etwaigen Kinder des Garagenbesitzers.

Dann einig man sich auf das Fußballspielen und den laufenden Unterhalt der Wand durch die Eltern der ballspielenden Kinder.

Prost und frohe Ostern. Gehe jetzt mit meinem Nachbarn ein Basketballkorb montieren.

Christian