Garage ausgeräumt Delle in fremden Kfz

Hallo Leute,

ich habe meinem Bekannt geholfen ein paar Kisten aus der Garage in seine Wohnung zu tragen, dabei bin ich an seinem in der Garage geparkten Auto hängen geblieben und habe einen Kratzer verursacht. Melde ich dies nun meiner Privaten Haftpflicht?

Da ich schonmal eine Dalle mit einem Einkaufswagen verursacht habe und dies ein ewiges hin und her zwischen Privat und KFZ Haftpflicht war bin ich mir jetzt nicht sicher wer das nun übernimmt…

Vielen Dank für eure Hilfe

Hallo,

aus der Schilderung ist eine pauschale Antwort nicht möglich.

Wenn man in der Privathaftpflich auch Gefälligkeitsschäden mitversichert hat, kann man es ja mal versuchen.

Gruß Merger

Danke für die schnelle Antwort @Merger,

habe ich gleich mal nachgelesen, Gefälligkeitsschäden Versicherungssumme 3000€

Das müsste diese dann abdecken oder?

Bei meinem Einkaufswagenfall war es so, dass meine PHP nicht gezahlt hat, und gesagt hat da es ein Schaden am KFZ war muss meine KFZ-Versicherung zahlen weil es beim Beladen des Fahrzeugs passierte… aber hier hat es ja nichts mit dem Beladen zu tun…

Da ich schonmal eine Dalle mit einem Einkaufswagen verursacht
habe und dies ein ewiges hin und her zwischen Privat und KFZ
Haftpflicht war bin ich mir jetzt nicht sicher wer das nun
übernimmt…

Dieses Szenario wirst du wohl ein erneutes Mal erleben, wenn du es deiner Privathaftpflicht meldest.

Der Be- und Entladevorgang gehört mit zur Benutzung des KFZs und Schäden, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch des KFZ entstehen sind in der PH ausgeschlossen.

Vielen Dank für eure Hilfe

Gerne

Viele Grüße

Claude Burgard
http://www.versicherung-saarland.de

Da ich schonmal eine Dalle mit einem Einkaufswagen verursacht
habe und dies ein ewiges hin und her zwischen Privat und KFZ
Haftpflicht war bin ich mir jetzt nicht sicher wer das nun
übernimmt…

Dieses Szenario wirst du wohl ein erneutes Mal erleben, wenn
du es deiner Privathaftpflicht meldest.

Ok das ist mir soweit klar, verstehe ich auch, aber das Auto wurde ja nicht beladen, sondern wir haben Kisten aus der Garage in die Wohnung getragen, das Fahrzeug war dabei ja nur geparkt und nicht in Benutzung. Wir haben die Kisten ja nicht aus dem Auto ausgeladen…

Der Be- und Entladevorgang gehört mit zur Benutzung des KFZs
und Schäden, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch des KFZ
entstehen sind in der PH ausgeschlossen.

Vielen Dank für eure Hilfe

Gerne

Viele Grüße

Claude Burgard
http://www.versicherung-saarland.de

jepp, das stimmt - beim Einladen eines Fahrzeuges ist dies über die Kfz-Haftpflichtvers. abgesichert.

Gruß Merger

Ok.

Das lässt einen die Sache nochmal aus einem anderen Blickwinkel betrachten.

In diesem Fall bin ich der Meinung, dass ihr das über die PH reguliert bekommt - Gefälligkeitshandlungen hast du ja schon geklärt.