Garage, Baugenehmigung?

Hallo zusammen, unser Nachbar zur Rechten möchte seine Blechgarage 2,60 m x 5,20 m verkaufen. Wir würden Sie gerne auf die Grenze zur Linken setzten.

Erstens, dürfen wir sie genau auf die Grenze setzen?
zweitens, benötigen wir ne Baugenehmigung dafür?
drittens gibt es von der Fertiggarage keine Papiere mehr, benötigen wir die ggf. für ne Baugenehmigung
und viertens und schwierigstens:
unser Nachbar zur Linken ( Vorbesitzer unseres Grundstückes und des Grundstückes zur Rechten ) hat, da ihm ja mal alles gehört hat auch eine Garage da stehen ( also links ). Diese ist jedoch
10 bis 25 cm ( also schräg ) von unserer gemeinsamen Grenze entfernt. Wir denken uns, dass es für diese Garagen ( 3 insgesamt ) keine Baugenehmigung gibt. Ist das wichtig?

Wer weiß, wie wir vorgehen müssen?

Danke
whitewaters / Ute

P.S. muss schnell gehen, nächstes Wochenende kommt der Bagger, um die Garage und das darunter befindliche Riesenfundament abzumontieren.

dann gehe ganz schnell zu Deiner Gemeinde und frage nach den üblichen Bestimmungen. Meist ist derzeit nur noch eine „Anzeige“ (d.h. daß Du sowas im Garten hast) notwendig, wenn die Garage entsprechend genehmigungsfähig ist. Desgleichen gilt für den Grenzabstand, wobei hier bei Unterschreitung auch die Zustimmung des Nachbarn notwendig ist. Es kann notwendig sein, daß diese Zustimmung ins Grundbuch muß, damit es in Zukunft mit dessen Enkeln keinen Ärger gibt.

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#Danke

… machen wir Morgen!

Ute

GARAGE; NEIN DANKE!! *vom Bauamt zurückgekehrt…
vielleicht interessiert es jemanden, was das Bauamt gesagt hat??
Also, wir benötigen selbstverständlich ne Baugenehmigung. Wie sollte es anders sein…

Dafür durften wir, freundlicherweise, um unnötige Kosten zu vermeiden, mit nem Kathasterauszug mal vorbeikommen, um zu gucken, ob „das überhaupt so alles geht…“

geht übrigens, aber…

Garage auf Grenze, ( noch prima ) aber drei Meter von der vorderen Grenze zurückgesetzt ( vorne ist ne Anliegerstraße, benutzt von 4 Hausbesitzern ) nicht mehr prima…
diese drei Meter wären als STAURAUM notwendig. Sonst wäre keine Genehmigung möglich.

Tja und da das dann einfach nur noch bescheiden aussieht, verzichten wir dankend auf ne Garage… :frowning:(

Vielleicht mal nen Stellplatz andenken, da benötigen wir keine Genehmigung für.

Ute

Laß Dich nicht ins Bockshorn jagen! Bevor Du Geld für einen neuen Katasterplan ausgibst, schaue nach, ob Du einen alten Lageplan (1:1000) hast. Dieser reicht aus, wenn sich nichts geändert hat.

In (fast) allen Bundesländern gibt es Erleichterungen, was den Bau von Garagen und Einfamilienhäusern angeht (keine Baugenehmigung im engeren Sinne, sondern eine qualifizierte Anzeigepflicht). Lasse das durch einen Architekten oder erfahrenen Anwalt prüfen. Der Grenzabstand von 3m ist üblich, doch Grenzbebauung hat was mit den sog. „nachbarschützenden“ Bestimmungen zu tun. Da gibt es Ausnahmemöglichkeiten. Auch hier befrage den Fachmann.

Wenn alles nicht klappt, dann baue ein Carport. Das ist wohl hart am sog. Schwarzbau. Ein früherer Nachbar von mir zahlte mal 500 DM Bußgeld und die Garage blieb in der Form da, wie er sie - zu groß - gebaut hat.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

vielleicht interessiert es jemanden, was das Bauamt gesagt
hat??
Also, wir benötigen selbstverständlich ne Baugenehmigung. Wie
sollte es anders sein…

Dafür durften wir, freundlicherweise, um unnötige Kosten zu
vermeiden, mit nem Kathasterauszug mal vorbeikommen, um zu
gucken, ob „das überhaupt so alles geht…“

geht übrigens, aber…

Garage auf Grenze, ( noch prima ) aber drei Meter von der
vorderen Grenze zurückgesetzt ( vorne ist ne Anliegerstraße,
benutzt von 4 Hausbesitzern ) nicht mehr prima…
diese drei Meter wären als STAURAUM notwendig. Sonst wäre
keine Genehmigung möglich.

Tja und da das dann einfach nur noch bescheiden aussieht,
verzichten wir dankend auf ne Garage… :frowning:(

Vielleicht mal nen Stellplatz andenken, da benötigen wir keine
Genehmigung für.

Ute

Laß Dich nicht ins Bockshorn jagen! Bevor Du Geld für einen
neuen Katasterplan ausgibst, schaue nach, ob Du einen alten
Lageplan (1:1000) hast. Dieser reicht aus, wenn sich nichts
geändert hat.

angeblich akzeptieren die einen maximal halb Jahre alten Plan
*hält das für Geldschneiderei!

In (fast) allen Bundesländern gibt es Erleichterungen, was den
Bau von Garagen und Einfamilienhäusern angeht (keine
Baugenehmigung im engeren Sinne, sondern eine qualifizierte
Anzeigepflicht). Lasse das durch einen Architekten oder
erfahrenen Anwalt prüfen. Der Grenzabstand von 3m ist üblich,
doch Grenzbebauung hat was mit den sog. „nachbarschützenden“
Bestimmungen zu tun. Da gibt es Ausnahmemöglichkeiten. Auch
hier befrage den Fachmann.

*machen wir!

Wenn alles nicht klappt, dann baue ein Carport. Das ist wohl
hart am sog. Schwarzbau. Ein früherer Nachbar von mir zahlte
mal 500 DM Bußgeld und die Garage blieb in der Form da, wie er
sie - zu groß - gebaut hat.

Tja, das trauen wir uns nicht *lach* wir haben zu nette Nachbarn zur Linken. Das soll schon rechtlich o.k. sein.

Aber wir versuchen es trotzdem weiter, da wir gestern Abend gehört haben, dass hier in diesem Stadtteil, Garagen bei Neubauten ohne die Drei Meter Grenze gebaut werden :smile:

Danke für die Antwort

Ute

Nicht nur beim Baurecht, eigentlich gilt im gesamten Recht die Weisheit eines bedeutenden Juristen…

„wenn man ein Gesetz nicht mehr auslegen kann, muß man was unterlegen“.

Der olle Goethe hat schon damals gewußt, wie „manches“ funktioniert. Es ist klar, daß man zuerst den Bauwilligen verschreckt…

Nachtrag: doch Garage !!!
Kaum zu glauben:

wir haben die Story nochmals im Bekanntenkreis erzählt.Die Reaktion war: kann ´nicht sein. Im gleichen Stadtteil sind Neubauten mit Garagen errichtet worden ohne diesen komischen Stauraum von 3 Metern.

Also nochmals hin zum Bauamt.
Anderer Sachbearbeiter:

KEIN PROBLEM!!!

Wir dürfen sehr wohl die Garage auf die Grenze stellen, sofern wir vom öffentlichen Weg aus reinfahren können ( zumal auch Anliegerstrasse… ).

Tja: Moral von der Geschicht: Höre auf keinen städt. Beamten beim ersten Mal nicht! *lach, mein Mann ist selbst einer ggggg

Ute