Guten Tag,
eine Garage wurde separat angemietet (ohne Zusammenhang mit Wohnraum etc.)
In der Garage wurde ein Motorrad untergestellt. Längere Zeit war das Garagentor (Stellplatz in einer Gemeinschaftsgarage) defekt. In der Zeit wurde das Motorrad wiederholt beschädigt (1x umgeschmissen mit
Sachschaden…). Das Tor wurde repariert, dennoch wurde das Motorrad
nun in der vergangenen Woche gestohlen (es gibt also auch nichts mehr,
was vom Mieter in der Garage noch untergestellt werden könnte…)
Nun soll der Garagenstellplatz gekündigt werden. Der Vermieter möchte
das Mietverhältnis aber erst zum 31.08.2007 enden lassen.
Vertraglich vereinbart wurde folgendes:
Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es kann von beiden Parteien bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats, erstmalig jedoch zum Ablauf des 6. Monats nach Vertragsbeginn (das war damals der 01.03.07) gekündigt werden.
Hat der Mieter rechtlich noch eine Chance das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden?
Herzlichen Dank!