Garage im Aussenbereich. Genehmigungsfrei ?

Tag zusammen !

Wir wohnen im sog. Aussenbereich. SChleswig-Holstein.
Vorn etwa 300 m/2 Grundstück.
„Hinten“ hat meine Ehefrau etwa 20.000 m/2 geerbt.

Nun möchte meine Ehefrau :

  • eine Garage nach § 6 mit einer maximalen Länge von
    9,0 Metern.
  • ein Gewächshaus.

Die Grundstücke „hinten“ sind umgeschrieben.

Darf darauf die Garage gebaut werden ?

Ein Gewächshaus ?

Hallo,

erkundigt Euch auf Eurem Rathaus/Gemeindeverwaltung >Abteilung Baurecht/Baugenehmigung was „Sache“ ist.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine Garage in D genehmigungsfrei errichtet werden darf.

Grüße
Mara

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