Tag zusammen !
Wir wohnen im sog. Aussenbereich. SChleswig-Holstein.
Vorn etwa 300 m/2 Grundstück.
„Hinten“ hat meine Ehefrau etwa 20.000 m/2 geerbt.
Nun möchte meine Ehefrau :
- eine Garage nach § 6 mit einer maximalen Länge von
9,0 Metern. - ein Gewächshaus.
Die Grundstücke „hinten“ sind umgeschrieben.
Darf darauf die Garage gebaut werden ?
Ein Gewächshaus ?