*Seufz*
Peter (UP):
„Herr A kann eine Garage für 8000€ erstehen welche schätzungsweise einen Marktwert von 12000€-13000€ hat.
Herr A sieht vor die Garage nach dem Kauf gewinnbringend zum Verkauf anzubieten und die Garage übergangsweise bis ein Käufer gefunden wird zu vermieten.“
Zuerst bin ich, dem Text der Anfrage folgend, davon ausgegangen, dass Herr A wirklich nur eine (Fertig-)Garage kauft und das Grundstück dazu schon hat. Eben weil man in Deutschland normalerweise keine Gebäude kaufen kann, sondern nur Grundstücke, auf denen bereits Gebäude stehen oder nicht stehen. So ziemlich die einzige Ausnahme davon sind eben Fertiggaragen. Wenn also einer vom Kauf einer Garage redet und nicht vom Kauf eines Grundstücks mit Garage, dann nehme ich halt an, dass er auch wirklich nur eine Garage meint - dann zwar mit den damit verbundenen Bauaktivitäten, aber dafür ohne Grundstückskaufvertrag.
Dann hat der UP sein Posting korrigiert, jedenfalls so halbwegs, und ich habe daraufhin - nunmehr zum drittenmal - erklärt, wieso ich ursprünglich von einem anderen Sachverhalt ausgehen musste.
Und damit soll es nun gut sein, denn ich bin hier ja eigentlich nicht in der Situation, mich für korrekte Antworten auf schludrig gestellte Fragen rechtfertigen zu müssen.
smalbop