Garage kaufen und mit Gewinn verkaufen

Herr A kann eine Garage für 8000€ erstehen welche schätzungsweise einen Marktwert von 12000€-13000€ hat.
Herr A sieht vor die Garage nach dem Kauf gewinnbringend zum Verkauf anzubieten und die Garage übergangsweise bis ein Käufer gefunden wird zu vermieten.
Da es sich nicht ob Wohneigentum handelt kann im Mietvertrag eine beliebige Kündigungsfrist (zb. 7 Tage) festgelegt werden richtig?

Der erzielte Gewinn wäre dann natürlich als Spekulationsgewinn zu versteuern.

Muss Herr A sonst noch etwas beachten?

Hallo

Herr A kann eine Garage für 8000€ erstehen welche
schätzungsweise einen Marktwert von 12000€-13000€ hat.
Herr A sieht vor die Garage nach dem Kauf gewinnbringend zum
Verkauf anzubieten und die Garage übergangsweise bis ein
Käufer gefunden wird zu vermieten.
Da es sich nicht ob Wohneigentum handelt kann im Mietvertrag
eine beliebige Kündigungsfrist (zb. 7 Tage) festgelegt werden
richtig?

Ja.

Der erzielte Gewinn wäre dann natürlich als Spekulationsgewinn
zu versteuern.

Nur theoretisch. Der Differenzbetrag wird durch mehrmalige Transporte, Auf- und Abbau, Fundamenterstellung und -beseitigung sowie die damit zusammenhängenden Gebühren aufgezehrt werden.

Muss Herr A sonst noch etwas beachten?

Ja, ohne Anspruch auf Vollständigkeit das Einkommensteuergesetz (Vermietungseinkünfte), die Baustellenverordnung, die Landesbauordnung (Genehmigungen), den Bebauuungsplan (mögliches Baufenster), das Nachbarrechtsgesetz (Abstände), die gemeindliche Abwassersatzung (Garagendachentwässerung) und die Straßenverkehrsordnung (wegen der Flächennutzung für wiederholte Kranaufstellungen und Baustellenabsicherungen)

Ein Gewerbe wird man wohl noch nicht anmelden müssen.

Gruß
smalbop

Hallo

Muss Herr A sonst noch etwas beachten?

Ja, ohne Anspruch auf Vollständigkeit …

Ein notarieller Kaufvertrag wird in beiden Fällen (Kauf und Verkauf) nötig sein.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo

Muss Herr A sonst noch etwas beachten?

Ja, ohne Anspruch auf Vollständigkeit …

Ein notarieller Kaufvertrag wird in beiden Fällen (Kauf und
Verkauf) nötig sein.

Hallo

das glaube ich nun weniger. Schließlich ist mit dem Geschäft beide Male kein Eigentumsübergang an einem Grundstück verbunden.

Gruß
smalbop

Evt. habe ich das Beispiel von Herr A nicht richtig erklärt!
Im Fall von Herr A geht es um eine normale Mehrfamiliengarage die nicht auf Pachtland steht es wird auch Grundstück erworben!

Evt. habe ich das Beispiel von Herr A nicht richtig erklärt!
Im Fall von Herr A geht es um eine normale Mehrfamiliengarage
die nicht auf Pachtland steht es wird auch Grundstück
erworben!

Ich weiß zwar nicht, was eine Mehrfamiliengarage sein soll (evtl. Doppelgarage - angesichts des Preises?), doch dass die auf dem Grundstück von Herrn A stehen soll, habe ich schon so verstanden. Was aber nichts an den von mir genannten, von Herrn A zu beachtenden Punkten ändert.

smalbop

Ich weiß zwar nicht, was eine Mehrfamiliengarage sein soll
(evtl. Doppelgarage - angesichts des Preises?), doch dass die
auf dem Grundstück von Herrn A stehen soll, habe ich schon so
verstanden. Was aber nichts an den von mir genannten, von
Herrn A zu beachtenden Punkten ändert.

smalbop

Hallo Smalbop,

in Deinen Antworten ist ein Widerspruch, bzw. Fehler.
Der Kauf eines Grundstücks, auf dem eine Garage steht muß im Grundbuch eingetragen werden. Ansonsten kommt keine Eigentumsübertragung zustande!

Gruß Merger

Hallo Merger

in Deinen Antworten ist ein Widerspruch, bzw. Fehler.
Der Kauf eines Grundstücks, auf dem eine Garage steht muß im
Grundbuch eingetragen werden. Ansonsten kommt keine
Eigentumsübertragung zustande!

Ich gehe davon aus, dass das Grundstück sich bereits vor wie nach dem Garagendeal im Besitz des Herrn A befand und weiter befinden wird. Es geht hier nur um das vorübergehende Aufstellen und Vermieten einer Fertiggarage auf einem vorhandenen Grundstück ohne Eigentümerwechsel. Der UP wird mich sicher korrigieren, falls ich da was falsch verstanden habe.

Gruß
smalbop

Hi,

Der UP wird

mich sicher korrigieren, falls ich da was falsch verstanden
habe.

hat er doch schon, Zitat:

_Im Fall von Herr A geht es um eine normale Mehrfamiliengarage die nicht auf Pachtland steht es wird auch Grundstück erworben _

Ich verstehe das jedenfalls so, daß auch ein Grundstück, auf dem die Garagen stehen, gekauft wird.

Gruß
Tina

Hallo

Ich verstehe das jedenfalls so, daß auch ein Grundstück, auf
dem die Garagen stehen, gekauft wird.

Das kann man so verstehen. Man kann es aber auch so verstehen, dass er sich ein Grundstück kauft und dann erst eine Fertiggarage temporär draufstellt. In ersterem Fall ist statt der von mir aufgezählten Transport-, Bau- und Genehmigungsaktivitäten eine (zweimalige) notarielle Beurkundung nebst Grunderwerbsteuer fällig, in zweiterem nicht.

Falls ich falsch gelegen haben sollte, schiebe ich es darauf, dass man in Deutschland bei Immobiliengeschäften regelmäßig keine Gebäude kauft. Man kauft Grundstücke - mit denen entweder zufällig bereits eine bauliche Anlage beliebiger Art verbunden ist (dann teureres Grundstück) oder eben noch nicht (dann billigeres Grundstück).

Gruß
smalbop

Hallo

Ich verstehe das jedenfalls so, daß auch ein Grundstück, auf
dem die Garagen stehen, gekauft wird.

Das kann man so verstehen. Man kann es aber auch so verstehen,
dass er sich ein Grundstück kauft und dann erst eine
Fertiggarage temporär draufstellt. In ersterem Fall ist statt
der von mir aufgezählten Transport-, Bau- und
Genehmigungsaktivitäten eine (zweimalige) notarielle
Beurkundung nebst Grunderwerbsteuer fällig, in zweiterem
nicht.

Falls ich falsch gelegen haben sollte, schiebe ich es darauf,
dass man in Deutschland bei Immobiliengeschäften regelmäßig
keine Gebäude kauft. Man kauft Grundstücke - mit denen
entweder zufällig bereits eine bauliche Anlage beliebiger Art
verbunden ist (dann teureres Grundstück) oder eben noch nicht
(dann billigeres Grundstück).

„kopf schütteln“ also sind Häuser keine Gebäude?

Gruß
smalbop

„kopf schütteln“ also sind Häuser keine Gebäude?

Wieso glaubst du aus meinen Ausführungen schließen zu können, dass ich sowas behaupte?

Ich sagte, man kauft in Deutschland keine Gebäude, man kauft Grundstücke. Für den Grundstückspreis ist allerdings relevant, ob und inwieweit das Grundstück bebaut ist. Dass man umgangssprachlich „ein Haus kauft“, ändert am juristischen Charakter des Rechtsgeschäfts als _Grundstücks_kaufvertrag nichts.

smalbop

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„kopf schütteln“ also sind Häuser keine Gebäude?

Wieso glaubst du aus meinen Ausführungen schließen zu können,
dass ich sowas behaupte?

Ich sagte, man kauft in Deutschland keine Gebäude, man kauft
Grundstücke. Für den Grundstückspreis ist allerdings relevant,
ob und inwieweit das Grundstück bebaut ist. Dass man
umgangssprachlich „ein Haus kauft“, ändert am juristischen
Charakter des Rechtsgeschäfts als _Grundstücks_kaufvertrag
nichts.

noch einmal „Kopf schütteln“

Wer hat denn diesen Text hier geschrieben?

Falls ich falsch gelegen haben sollte, schiebe ich es darauf,
dass man in Deutschland bei Immobiliengeschäften regelmäßig
keine Gebäude kauft. Man kauft Grundstücke - mit denen
entweder zufällig bereits eine bauliche Anlage beliebiger Art
verbunden ist (dann teureres Grundstück) oder eben noch nicht
(dann billigeres Grundstück).

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*Seufz*
Peter (UP):
„Herr A kann eine Garage für 8000€ erstehen welche schätzungsweise einen Marktwert von 12000€-13000€ hat.
Herr A sieht vor die Garage nach dem Kauf gewinnbringend zum Verkauf anzubieten und die Garage übergangsweise bis ein Käufer gefunden wird zu vermieten.“
Zuerst bin ich, dem Text der Anfrage folgend, davon ausgegangen, dass Herr A wirklich nur eine (Fertig-)Garage kauft und das Grundstück dazu schon hat. Eben weil man in Deutschland normalerweise keine Gebäude kaufen kann, sondern nur Grundstücke, auf denen bereits Gebäude stehen oder nicht stehen. So ziemlich die einzige Ausnahme davon sind eben Fertiggaragen. Wenn also einer vom Kauf einer Garage redet und nicht vom Kauf eines Grundstücks mit Garage, dann nehme ich halt an, dass er auch wirklich nur eine Garage meint - dann zwar mit den damit verbundenen Bauaktivitäten, aber dafür ohne Grundstückskaufvertrag.

Dann hat der UP sein Posting korrigiert, jedenfalls so halbwegs, und ich habe daraufhin - nunmehr zum drittenmal - erklärt, wieso ich ursprünglich von einem anderen Sachverhalt ausgehen musste.

Und damit soll es nun gut sein, denn ich bin hier ja eigentlich nicht in der Situation, mich für korrekte Antworten auf schludrig gestellte Fragen rechtfertigen zu müssen.

smalbop

.

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