Garage kündbar oder nicht?

Hallo zusammen,

ich habe über die Suchfunktion kein passendes Thema zu meinem Problem gefunden, also eröffne ich ein neues Thema.

Ich bin vor einem Monat in meine neue Wohnung gezogen. Beim Mietvertrag war automatisch für 40 Euro eine Duplex-Garage dabei.
Da ich in der Duplexgarage den unteren Stellplatz besitze und vor paar Jahren eine Schwelle, die das Wasser abhalten soll, angebracht wurde komme ich von Anfang an nicht in meine Garage rein.

Ich besitze einen BMW E46 Kombi mit originalem Fahrwerk und keinen Niederquerschnittsreifen.

Beim befahren des Stellplatzes setze ich mit meinem Auto an dieser Betonschwelle (ca.3cm) auf. Ich komme zwar rein aber nur mit viel mühe raus.

Der Vermieter wollte sich das Problem anschauen, aber es ist bis jetzt garnix passiert.

Jetzt zum eigentlichen Thema.

Ich habe dem Vermieter die Kündigung der Garage übergeben. (Bis zum nächsten Monat oder zum nächsten Zeitpunkt usw…)
Jetzt kam ein Brief zurück in dem steht:

Es handelt sich hier um einen gemeinsamen Mietvertrag für Wohnung und Garage. Nachdem beide Einheiten in einem Mietvertrag vermietet wurden, können auch nur beide gemeinsam wieder gekündigt werden.

Stimmt da? Was kann ich machen?

Eine Garage zu vermieten die nicht befahrbar ist… geht das? Habe ich ein Recht auf eine Rep. der Garage?

Vielen dank schonmal.

Gruß,

P

Der Vermieter hat Recht! Sie kommen mit Ihrem Fahrzeug rein in den Duplexparker und mit eineger Mühe auch wieder raus. Achten Sie einfach beim nächsten Fahrzeugkauf auf ein höheres Fahrwerk; damit erlichst dann auch Ihre Schwellenangst!

Hallo, wenn sie Bestandteil des Mietvertrages ist, können sie die Garage nicht einzeln kündigen. Da sie aber nicht zu dem eigentlichen Zweck genutzt werden kann, müssen sie den Vermieter schriftlich auffordern, den Mangel zu beheben. Setzen sie eine Frist und drohen sie eine Mietminderung an.