Mahlzeit!
Nehmen wir folgendes an:
Im Jahr 2009 wird eine Wohnung samt Garage angemietet. Die Garage verfügt über einen Stromanschluss. Der Mieter geht davon aus, dass es sich um einen an einen Gemeinschaftszähler angeschlossenen Anschluss handelt. Licht macht jeder mal an u auch wieder aus, das kostet nicht die Welt. Im Jahr 2013 wird der Anschluss der zur Garage gehörenden Miethäuser vom Stromnetzbetreiber erneuert u dabei die Garagen elektrisch komplett abgeklemmt, da es sich um einen „schwarzen“ Anschluss handelte, den irgendwer irgendwann mal in Eigeninitiative vorgenommen hat.
Frage:
Strom ist für den Mieter der Garage (und nicht nur für ihn, auch für andere Mieter) essentiell wichtig. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Mieter, wieder Strom in die Garage zu bekommen? Kann die Garagenmiete gekürzt werden, weil man den Vertrag in gutem Glauben auf Elektrizität in der Garage eingegangen ist? Dass dafür gezahlt werden muss, ist allen Beteiligten klar u die Mieter sind auch dazu bereit (zB mittels Zwischenzähler), nur der VM stellt sich bisher ein wenig quer…
Beste Grüße
Mutschy