Hallo zusammen,
eine Garage soll abgerissen werden und an selber Stelle eine höhere aber wieder aufgemauert werden. Da sie ja an die selbe Stelle soll, muß man einen Bauantrag stellen?
vielen Dank für eure Mühen
Baurecht ist Länderrecht.
Zumindest die Angabe des Bundeslandes ist erforderlich.
Außerdem kann in der Gemeinde noch ein Bebauungsplan aufgestellt worden sein. Darüber gibt es Informationen beim zuständigen Bauamt.
vnA
mit 98% JA
… und diese Antwort ist so was von falsch …
2% sind also ohne Genehmigung zulässig. Da warte ich dann mal auf die genauere Erläuterung. Bitte gestaffelt nach Bundesländer, Gebäudeart, Garagenart, Stellung auf dem Grundstück und mit der statistischen Aufschlüsselung, ob es nicht doch 3 oder mehr % sein könnten.
vnA
Hallo,
das ist bundeslandabhängiges Bauordnungs- und Ortsrecht. Es ist in der Regel mindestens anzeigepflichtig.
Gruß vom
Schnabel