hallo,
soeit ich weiss, darf eine Garage bei Grenzbebauung
seit diesem jahr nicht mehr nur 9 meter, sondern 12 meter lang sein.
in hessen!
weiss da jemand etwas genaueres?
die wandfläche war ja vorher bei 20 m².ist die auch größer geworden?
danke für infos und ggf. links!
hallo,
soeit ich weiss, darf eine Garage bei Grenzbebauung
seit diesem jahr nicht mehr nur 9 meter, sondern 12 meter
lang sein.
Hallo !
in hessen!
Ja, §6,Abs. 10 HBO,sagt sogar 15 m Länge
weiss da jemand etwas genaueres?
die wandfläche war ja vorher bei 20 m².ist die auch größer
geworden?
Ja, nun 25 m² Fläche
danke für infos und ggf. links!
Links kannst Du über google,mit Stichwort „Grenzbebauung,Landesbauordnung Hessen 2011“ finden.
Mit freundlichem Gruß von
duck313
Tach,
eine Antwort hast du ja schon, aber bitte auch verstehen was geschrieben steht:„Die Länge der Grenzbebauung darf insgesamt 15 m (alt: 9 m) nicht überschreiten“. Das bedeutet nicht automatisch, dass die Garage auch 15m lang sein darf. Es kommt auf den Einzelfall an.
Gruss
B
danke!
wir wollen ca. 10 m lang und 4-4,5 m breit bauen.
direkt an die grenze zum nachbarn.
so dass zwischen haus und garage noch 1-2 meter platz bleibt.
woher weiss ich jetzt, ob das passt oder nicht?
Hallo Sebbastian !
danke!
wir wollen ca. 10 m lang und 4-4,5 m breit bauen.
Das wäre nun erlaubt,wenn auf der Grenze noch nichts steht.
Es gibt aber weitere Beschränkungen: die Bauhöhe max 3,0 m ! und zur Länge zählen Überstände mit usw.
direkt an die grenze zum nachbarn.
so dass zwischen haus und garage noch 1-2 meter platz bleibt.
Das ist egal,meines Erachtens.
Wichtig ist die Fläche aus Höhe und Länge,25 m².
Bei 10m Länge darf es dann auch nur 2,5 m hoch sein.
woher weiss ich jetzt, ob das passt oder nicht?
Du mußt dich erkundigen beim Bauamt. Wenn vorh. nimm einen Lageplan mit(sonst beim Vermessungsbüro anfordern),in eine Kopie trägst Du die Garage maßstabsrecht ein.
Auch die Nachbarbebauung muß drauf stehen,falls auf Lageplan noch fehlt,dann selbst nachtragen.
Damit bekommst Du eine verläßliche Auskunft beim Bauamt.
Das es nun eine Erleichterung bei Grenzbebauung mit Garagen gibt,heißt aber nicht,es ist genehmigungsfrei !
Und das Baurecht steht nicht über dem allgemeinen Recht. Es kann also der Nachbar etwas dagegen haben und klagen. Möglicherweise bekommt er sogar Recht,obwohl genehmigt und formal in Ordnung.
Das sind aber verschiedene Dinge. Auch eine genehmigte Sache kann den Nachbarn so beeinträchtigen,daß ihm vor Gericht mit seinem Einspruch dagegen Recht gegeben wird.
Deshalb ist auch stets vorher mit dem betroffenen Nachbar zu sprechen und das grundsätzliche Einverständnis einzuholen.
MfG
duck313
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