in Hessen muss eine gemehmigungsfreie Garage auf die Grenze.
Was passiert schlimmstenfalls, wenn ich sie 12 cm neben der Grenze postiere?
Ich meine rechtlich…
Der Nachbar hat zwar heute kein Problem damit, aber vielleicht eines Tages.
Garagen sind in Hessen entweder auf der Grenze zu errichten um einen gleichen deckungsgleichen Anbau auf dem Nachbargrundstück zu ermöglichen oder in einem Abstand von 3 m zur Grenze errichtet werden. So würde zwischen beiden Garagen ein Abstand von 6 m entstehen. Grundsätzlich darf eine der Garagen an die Grenze heranrücken. Der Gebäudeabstand ist in jedem Fall einzuhalten. Dies erfolgt durch eine sogenannte Baulastsicherung
Wo kein Kläger ist, ist kein Richter. Der Nachbar verliert jede Abwehrmöglichkeit, wenn er die Einspruchsfrist verstreichen lässt. Die beträgt 1 oder 2 Jahre. Danach kann das Bauamt dennoch die Beseitigung, weil brandschutzrechtliche Abstände missachtet wurden.
Ach? Hat er nicht das gewünschte geantwortet? Wenn du mit der Realität nicht klarkommst, warum in aller Welt stellst du überhaupt öffentlich fragen und beantwortest sie dir nicht gleich selber?
@mki hat mit seiner Antwort vollumfänglich recht. Und ich habe ebenso wie er überhaupt kein verständnis für Leute wie dich, die eine Frage stelle und sie nach gegebener Antwort pausenlos unverändert wiederholen. DU NERVST!