Hallo Fachleute,
wir,2 Familien in einem 2-Familien-Haus wohnend,wollen dieses nun kaufen.
Keine Trennung in 2 Wohnungen sondern ,Haus und Grundstück wird auf alle verteilt.
Nun das Problemchen:Auf dem Grundstück befindet sich eine Garage.Dies wird seit langem von einer Familie genutzt.Da es einen Altersunterschied von 20 Jahren gibt möchte ich sicherstellen das nicht der noch minderjährige Sohn die Garage einmal „übernimmt“ sondern ich!
Wie macht man so etwas !
Mit freundlichen Grüßen
Feudelio
Hallo,
die Nutzung der Garage kann nicht nach dem Alter der Nutzer entschieden werden.
Bei der Neueinteilung des Eigentums müssen die Parteien sich über die Nutzung der Garage einigen.
Eine Partei wird die Garage übernehmen. Der anderen Partei sollte - wenn genug Platz vorhanden ist - das Recht zugebilligt werden, auch eine Garage aufzustellen. Der Platz kann beim Kaufvertrag festgelegt werden.
Gruss Günter
off topic
Hi,
wir,2 Familien in einem 2-Familien-Haus wohnend,wollen dieses
nun kaufen.
Keine Trennung in 2 Wohnungen sondern ,Haus und Grundstück
wird auf alle verteilt.
Also diese Konstruktion riecht für mich nach jede Menge Ärger vorprogrammiert! Selbst wenn beide Familien verwandt wären (oder grade dann?) wäre mir persönlich das zu heiss!
Warum macht ihr nicht eine saubere Teilung? Kostengründe?
In einer Teilungserklärung könnte dann nämlich blitzsauber Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Sondernutzungsrechte aufgeführt werden!
Gruß
Stefan
Ich sehe hier auch die Basis für einen soliden langen Ärger - sowas wird dann im Rahmen einer Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft wieder aufgelöst. Sei ´s drum…
Aber egal wie gutgläubig, ihr habt ja sicherlich einen Vertrag, in dem Details zu Kosten- und Nutzenverteilung irgendwie festgelegt sind, abgeschlossen.
Da ist die Nutzung der Garage halt einer, m.E. einer der minderwichtigen Punkte, unter mindestens 20, die mir spontan als regelungsbedürftig einfallen:
- Verteilung der Betriebskosten,
- Bildung von Rücklagen,
- Veräußerung eines Anteils (Vorkaufsrecht dem anderen einräumen???)
- Nutzungsrecht an einzelnen Räumen
- Verteilung von Instandhaltungskosten.
- Modernisierung
- …
Gruß Norbert
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hi,
ich seh das genauso, es ist doch nicht so schwer und teuer das ganze blitzsauber am anfang getrennt (sich vom notar beraten lassen) und dann klappts auf ewig mit dem nachbarn und der garage und wenn nich, dann steht da irgenwo blitzsauber geschrieben wer welche rechte und pflichten hat,
grübel, weil wer schon probleme mit der garage, dem alter und der aufteilung dieser hat, wie wollt ihr euch dann verständigen wenn da zigtausende euro geflossen sind und dann mal einer nich mehr richtig kann etc.
also sehr genau überlegen ob sowas gemacht werden soll
uwe