Garage öffnen beschädigt unberechtigt Parkenden

Wenn dem so ist, wie du das beschreibst, steht das fremde Auto vor dem Garagentor auf Privatgrund. Damit braucht man aber nicht irgendwelche andere Dinge zu bemühen, sondern die Nötigung reicht erst einmal.

Was ich auch nicht behauptet habe. Etwaiges Abschleppen passiert zunächst auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko.

Deshalb ist wohl die zweckmäßigere Lösung, die ich schon genannt habe, wenn es sich nicht um etwas Einmaliges handelt. Blockieren in irgendeiner Form.

Die wichtigste Anspruchsgrundlage dürfte § 823 Abs. 1 BGB sein. Zu wissen, dass da Autos stehen, führt zur Einordnung als fahrlässig. Damit bist du dem Grunde nach zum Ersatz des Schadens (an dem Kfz) verpflichtet. Der Grad der Fahrlässigkeit spielt dabei, entgegen hier geäußerter Meinungen, keine Rolle.

Auch die Höhe des zu ersetzenden Schadens hängt davon nicht ab. Allerdings muss sich der Eigentümer des Kfz seinen eigenen Anteil an dem Schaden, seine „Mitwirkung“, gemäß § 254 Abs. 1 BGB zurechnen lassen. Die Höhe des zu ersetzenden Schadens hängt davon ab, wie hoch man seinen Beitrag (das Abstellendes des Fahrzeugs direkt vor der Garage) bemisst. Das kann seinen Schadensersatzanspruch im für dich günstigsten Fall sogar auf null reduzieren.

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Unabhängig von allen Tipps und Regelungen …

Wenn nicht schon geschehen, solltest du am Garagentor ein Schild anbringen
Vorsicht Garagentor schwenkt nach außen“ oder so ähnlich.
Ob dich das von jeglicher Verantwortung entbindet, wenn sich dort z.B. Kinder gerade aufhalten, weiß ich nicht.

Zudem wäre an der Grundstücksgrenze ein weiteres Schild angebracht.
Privatgrundstück-Parken verboten
Oder du machst gleich ein Tor dorthin, so dass niemand direkt vor eurer Garage parken kann.

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Es gibt sicherlich kostenlose Tore. :thinking:

Ganz einfach:
Garagentor ist Autoeinfahrt.
Garagentür ist Ausgang zum Garten. Die Tür liegt gegenüber des Tores.

Von innen ist nicht zu sehen was davor steht. Ich klopfe schon immer und rufe auch.
Sehen kann ich nur nichts, erst wenn es schon zu spät ist.

Was dann unmittelbar die Schlussfolgerung zulässt, dass man sich vor dem Öffnen des Tores auf anderem Wege davon überzeugen sollte, dass sich dort niemand bzw. etwas befindet, das Schaden nehmen könnte.

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Müsste ich baulich aber was verändern. Um durch die Garage zu sehen, ob da was vor steht.
Absperren geht quasi nicht, weil der Teil des Grundstücks von allen als Straße genutzt wird.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Poller da länger als drei Tage stehen würde.

Irgendwie scheine ich nicht ganz zu Dir durchzudringen. Daher noch einmal: es geht nicht nur darum, ob Du ein falsch parkendes Auto antitschst. Dessen Eigentümer wird mit einer Mitschuld leben müssen, weil er da gar nicht hätte stehen dürfen.

Wenn Du aber einen Fußgänger umhaust oder mit dem Garagentor ein Kleinkind am Kinn triffst, trifft mit Sicherheit keine Teilschuld, weil die sich dort (wenn ich an der Beschreibung nicht etwas völlig falsch verstanden habe) rechtmäßig aufhalten dürfen.

Du solltest Dir also dringend überlegen, wie Du entweder Deine Übersicht über die Lage vor dem Tor verbesserst oder aber anders dafür sorgst, dass Du mit dem Tor niemanden umhaust/verletzt. Eine Möglichkeit wäre bspw., das Tor nur von außen zu öffnen (klar: unbequem für Dich).

Fussgänger nehmen mich wahr. Der Garagenknauf dreht sich außen mit.
Noch dazu hält sich da so gut wie nie ein Fussgänger auf. Nur zum aus und einsteigen halt in die falsch geparkten Autos.
Bemerkbar mache ich mich ja schon, nur die stehenden Autos reagieren darauf eben nicht.

Hallo,

nur für mein Verständnis:

Auf deinem privaten Gründstück laufen auch fremde Leute rum? Haben die da ein Wegerecht?

Ich denke Du solltest den Sachverhalt etwas präzisieren.

Grüße
Stefan

Ich konnte Deinen Schilderungen bis jetzt gut folgen.
Aber damit nicht mehr.
Wie muß ich mir das vorstellen, daß der Platz vor der Garage als Straße genutzt werden kann?

Bitte Foto oder Lageplan-Skizze.

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Wozu? Wenn der Platz vor der Garage sich in den öffentlichen Raum einfügt, darf ihn jeder nutzen. Auch beim davor parkenden Fahrzeug ist das rechtliche Problem weniger die Nutzung der Fläche, sondern eher das Blockieren des eigentlichen Parkfläche und in der Folge die Behinderung der Zu- und Ausfahrt.

BTW: Das Parken eines Fahrzeugs in der Zufahrt ist in der Regel nicht mal dem Besitzer einer Garage erlaubt und stellt eine Ordungwidrigkeit dar (vgl. Muster-Garagenverordnung §22(4))

Hallo,

dann montiere Dir doch einen klappbaren Poller in die Zufahrt.

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Dann müsste er ja rausgehen, um den Poller umzulegen, wenn er selber rausfahren will. Dann hätte sich aber das Problem mit dem Antitschen fremder Fahrzeuge und der Verletzungsgefahr für Passanten gleich mit erledigt.

Aber es gibt da ja noch zwei andere Aspekte: erstens würde der Poller Geld kosten und die Wahrscheinlichkeit, dass der gelegentlich repariert/ersetzt werden muss, ist hoch. Zweitens ist mir weiterhin unklar, wie die Straßenanbindung der Garage aussieht. Dass sein Grundstück direkt an die Straße mündet, erscheint mir unwahrscheinlich. Wahrscheinlich befindet sich zwischen Garage und Straße öffentlicher Grund in Form eines Gehweges. Daraus ergibt sich dann die Frage, wo genau die Leute eigentlich parken: auf seiner Einfahrt oder auf dem Gehweg mit abgesenktem Bordstein.

Wie bitte? Was ist denn „sich in den öffentlichen Raum einfügen“? Was der unterschied zwischen Parken und dem Blockieren der eigentlichen Parkfläche?

Mach mal. Mit Link bitte. So pauschal gilt das nicht.

Die Halterdaten bekommt man, wenn man einen Grund (der ja hier vorliegt) nennen kann