Hallo,
wir haben nun eine Garage vor der regelmäßig unrechtmäßig geparkt wird. Da parken also Leute auf unserem eigenen Grundstück.
Wir haben vom Garten aus eine Tür zur Garage. Neulich öffnete ich das Garagentor von innen und konnte im letzten Moment das Garagentor stoppen bevor es den nah vorm Tor parkenden Wagen traf.
Du meinst sicher den Schaden am Auto? Er kann sich an deine private Haftpflicht-versicherung wenden, die ihn dann abschmettern wird. Was anderes ist es, wenn du weißt , dass dort ein Auto steht.
Das Problem kenn ich nur zu gut, ein freundliche Dame von der Polizei hat uns damals geraten zu überprüfen ob durch das Falschparken evtl. ein Rettungsweg oder eine Feuerwehrzufahrt blockiert wird, war bei uns „zum Glück“ der Fall und ein Abschleppunternehmen hat sich ein paar Monate lang dumm und dusselig verdient.
habt ihr euch mal bei der Polizei erkundigt oder beim Ordnungsamt was man da machen kann , wenn die Autos auf dem Gehweg stehen freut sich die Zuständige Behörde immer über das leicht verdiente Geld.
Wie schon von Raketenbasis angemerkt Deine Haftpflicht würde sich totlachen und im Zweifelsfall vor Gericht gehen und der Falschparker müsste am ende selber zahlen, da man Dir nicht nachweisen kann ob du wusstest das dort ein Auto steht.
Ich hab schon mit dem Ordnungsamt gesprochen. Ich könnte selbst Anzeigen erstellen. Sie machen das nicht.
Sie kennen das Problem seit Jahren.
Lustigerweise ist 80 Meter weiter ein sehr großer Parkplatz wo immer über 50 freie Parkplätze zur Verfügung stehen. Nutzt aber keiner.
"Ein Falschparker, der einen Rettungsweg blockiert, gefährdet Leben und muss mit einem Bußgeld rechnen, das bis zu 100 Euro betragen kann, wenn Einsatzfahrzeuge behindert werden. Die Polizei oder das Ordnungsamt kann die Daten des Falschparkers aufnehmen und ein Verwarnungsgeld ausstellen. Ist das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum oder auf Privatgrund abgestellt, kann die Polizei oder das Ordnungsamt das Fahrzeug abschleppen lassen, wobei die Abschleppkosten in der Regel vom Fahrzeughalter zu tragen sind. "
und dann das ganze noch für Feuerwehrzufahrten falls es eine ist und ja die gibt es auch auf privat Grundstücken…
"Das Blockieren einer Feuerwehrzufahrt ist strafbar und kann ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und sogar das Abschleppen des Fahrzeugs nach sich ziehen. Nach § 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO herrscht ein absolutes Halte- und Parkverbot vor amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten, um die schnelle Anfahrt von Rettungsfahrzeugen zu gewährleisten. Die Beschilderung ist entscheidend, da das Verbot nur dort gilt, wo die Zufahrt entsprechend gekennzeichnet ist. "
Witzige Geschichte aber man kann in Deutschland nicht einfach ein fremdes Auto abschleppen lassen auch wenn es auf dem eigenen Grundstück steht sondern muss den Weg über das Ordnungsamt gehen oder die Polizei falls kein Ordnungsamt verfügbar ist wie z.b. im ländlichen Raum das Problem hierbei ist das man je nach Gemeinderegelung ganz oder teilweise in Vorkasse treten muss.
Blockiert ein Fahrzeug auf einem Privatgrundstück eine Feuerwehrzufahrt, einen Rettungsweg oder einen einen Notausgang ist Gefahr im Verzug und die zuständige Behörde muss schnell reagieren. Der Vorteil hierbei ist das das Bußgeld für den Falschparker deutlich höher ist und das man nicht beim Abschleppunternehmen in Vorkasse treten muss etc.
Falls du mir nicht glaubst park doch einfach mal dein Auto in der Ein und Ausfahrt für Rettungswägen vor einem Krankenhaus oder Park in der Feuerwehrzufahrt von einem Altenheim.
Das ist ärgerlich und zeitaufwendig, bei uns war es die Zufahrt zum Hinterhaus die blockiert wurde und das Problem wurde recht schnell gelöst wenn man die magischen Worte „blockiert eine Feuerwehrzufahrt und Rettungsweg“ am Telefon gesagt hat. Ich wünsche euch viel Glück, ich nehme an ihr habt schon über bauliche Veränderungen wie einen Poller (falls erlaubt)etc, nachgedacht oder?
Alternativ könnte auch eine Fake Kamera inklusive dem üblichen Schild das Falschparken zur Anzeige gebracht etc. ein bisschen Abhilfe schaffen,
In Österreich könnte man sogar ein Schild hin setzen und dann bei Trotzdemparkern gleich Anwältin beauftragen wegen Besitzstörunsgklage, glaube , das heisst genau so.
Dann gibt es Post mit Unterlassungserklärung und Zahlungsaufforderung.
Beliebtes Geschäft für manche AnwältInnen.
Ich kann bei Kommentaren wie deinem nur den Kopf schütteln.
Im UP geht es um Fremde, auf dem Privatgrundgrundstück von @funny5 parken.
In deinem Kommentar und auf der in deinem Kommentar verlinkten Seite geht es ausschließlich um Falschparken im öffentlichen Raum. Also zu 100% am Thema vorbei.
hier geht es ausschließlich um Privatrecht. Ordnungsamt und/oder Polizei sind deswegen gar nicht zuständig.
Solange der Falschparker ausschließlich auf privatem Grund steht unnd kein Rettungsweg blockiert wird, ist diese Aussage
unzutreffend.
Und ein evtl. Schaden beim Öffnen des Tores wird nicht automatisch nur dem Falschparker aufgebürdet. Hier wird es sicherlich eine Einzelfallbetrachtung geben und der Grad der Sorgfalt bzw. Fahrlässigkeit geprüft.
Ich kann mir schon Fallkonstellationen vorstellen, bei denen eine Schadensteilung trotz Falschparkens vorgenommen werden könnte.
wo hast du diese Erkenntnis her? das Ordnungsamt und die Polizei sind nicht dafür da privatrechtliche Forderungen durchzusetzen - und nichts anderes ist es, wenn ein Auto auf fremden Privatgrundstück parkt. Darum gibt es ja bei den Supermärkten die privaten Unternehmen, die die Parkzeit kontrollieren - das Amt interessiert sich dafür normalerweise nicht.
Wenn ich durch einen Falschparker auf meinem Grundstück nicht wegfahren kann, geh ich klingeln - und wenn ich den Fahrer nicht finde, wird abgeschleppt. Die Kosten muss ich allerdings erst selbst tragen und diese dann später einfordern.
Na dann erklär doch mal wer zuständig ist wenn ein Fahrzeug auf einem Privatgrundstück die Feuerwehr und Rettungszufahrt blockiert, in meiner Gemeinde ist das die Polizei oder die Feuerwehr die dann die Polizei verständigt, die dann alles übrige in die Wege leitet, in der Innenstadt erledigt das die Polizeibehörde in der Fußgängerzone oder das Ordnungsamt außerhalb. Das hat den Hintergrund das grade bei blockierten Rettungswegen Gefahr im Verzug ist. Das kann natürlich in deinem Bundesland/Gemeinde komplett anders geregelt sein als in meiner Heimatstadt.
Aber da wir bei „Thema verfehlt“ sind inwiefern glaubst du trägt deine Antwort dazu bei das Problem des Fragestellers zu lösen?
Das verlangen bei uns tatsächlich die Abschleppunternehmen mit denen ich bisher zu tun hatte das das Ordnungsamt oder die Polizei die Halterdaten feststellt ist dann warscheinlich eine lokale Angelegenheit.
Meine Antwort trägt dazu bei, dass sich der Fragesteller der Tatsache bewusst wird, dass deine Ausführungen für ihn in keiner Weise von Belang sind. Mit anderen Worten, ohne Antworten wie die meine bestünde Gefahr, dass der Fragesteller davon ausgeht, dass - wie von dir behauptet - Polizei und/oder Ordnungsamt sein Problem lösen können. Durch Antworten wie die meine wird vermieden, dass der Fragesteller unnötig Zeit/Geld/Energie verschwendet, in dem er den von dir vorgeschlagenen, völlig unpassenden Lösungsansatz verfolgt.
Auf einen zielführenden Lösungsansatz hat @Albarracin bereits verwiesen
Wenn du dich selber nicht sinnentstellend zitieren würdest, hättest du eine Chance, den Holzweg, auf dem du dich befindest, zu erkennen, und das trotz all der dicken Knüppel, die du dir selber zwischen die Beine wirfst.
Du hattest in einem zusammenhängenden Satz geschrieben
Damit bringst du absolut unzweifelhaft zum Ausdruck, dass du hier eine Zuständigkeit einer der beiden Behörden zu erkennen glaubst.
Ich habe nie davon abgeraten, jemanden zu fragen, der sich auskennt. Aber da es hier ausschließlich um Privatrecht geht, wäre es eben vollkommen absurd, mit diesem Problem an Polizei oder Ordnungsamt heranzutreten.
ich möchte darauf hinweisen, dass sich dort nicht nur Fahrzeuge, sondern auch Personen aufhalten können, weswegen einem in jedem Fall eine gewisse Sorgfaltspflicht obliegt.
Vielleicht bin ich hier die Einzige, aber ich verstehe das räumlich nicht.
VOR der und damit Vorne bei einer Garage ist für mich da, wo ein Auto rein fährt. Wenn die Tür von der Garage zum Garten geht, kann da nicht vorne sein. Außerdem sprichst du davon, dass du das GaragenTOR gerade noch rechtzeitig hast stoppen können. Ein Tor ist etwas anderes als eine Tür und das Tor wäre die verschließbare Öffnung, durch die z.B. ein Auto in die Garage kommt.
Wenn es um die beschriebene Tür zum Garten geht, müsste da ja jemand im Garten stehen mit Fahrzeug. Tut er das?
Wenn das Fahrzeug die Ausfahrt aus bzw. die Einfahrt in die eigenen Garage behindert und auf eigenem Grundstück steht, ist das Nötigung und kann auch angezeigt werden. Dafür wäre die Polizei zuständig.
Was hindert daran, eine Barriere zu installieren, wenn das häufiger vorkommt? Je nach eigenem Nutzungsgrad vom Blumenkübel über Kette bis hin zu absenkbaren Bügeln oder ähnlichem. Wenn das dauerhaft vorkommt, vielleicht der nervenschonendste Weg.
Alles korrekt. Und keinerlei Widerspruch zur Ursprungsfrage erkennbar.
Wenn ich das folgende lese
stellt sich mir die Situation so dar: @funny5 betritt vom Garten aus die Garage durch eine Tür, die sich auf der Rückseite der Garage befindet. Weder vor Betreten der Garage noch in der Garage kann @funny5 also erkennen, ob sich vor dem Garagentor (das sich auf der gegenüberliegenden Seite befindet) jemand oder etwas befindet. Aber @funny5 hat auch keinen Grund anzunehmen, dass dem so sei. Also öffnet @funny5
.
Ja, vielleicht ist dem tatsächlich so.
.
Bei der Polizei könnte man tatsächlich Anzeige wegen Nötigung stellen. Die Polizei macht aber nichts weiter, als das Ganze an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Das würde dann u.U. irgendwann dazu führen, dass der Halter oder Fahrer wegen Nötigung verurteilt würde.
Die Polizei würde niemals dahingehend tätig werden, das KFZ abschleppen zu lassen.