Garage Restwert gegen Pacht ...wie ausrechnen?

Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. Mein Ex-Freund hat vor vier Jahren eine Fertiggarage bezahlt für unsere Familie, und meine Eltern haben das Grundstück dafür zur Verfügung gestellt. Nach unserer Trennung möchte mein Ex-Partner jetzt den Restwert ausgezahlt bekommen. Die Garage hat 6000 € gekostet, gekauft Februar 2016. Wie bekomme ich den aktuellen Restwert heraus und könnte ich den irgendwie mit dem Grundstück meiner Eltern gegenrechnen? Wäre toll wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, vielen Dank schonmal.

Hallo,[quote=„Anja_aeb3ef, post:1, topic:9471238, full:true“]
Die Garage hat 6000 € gekostet, gekauft Februar 2016. Wie bekomme ich den aktuellen Restwert heraus und könnte ich den irgendwie mit dem Grundstück meiner Eltern gegenrechnen?
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Für solche Fälle gibt es Gutachter, die das genau können.
Man müsste an Hand der „Lebensdauer“ der Garage den Restwert ermitteln. Dem wäre für die Fläche ein Betrag entgegenzustellen, der in der Nähe des Erbbauzinses liegen würde. So was kostet Geld. Und ob Dein Ex-Partner die Rechnung akzeptiert, ist auch noch offen.

Da bei Euch noch mindestens eine andere Baustelle offen ist (Auto - oder gibt es noch mehr?), halte ich es für wichtig, eine Einigung zu erreichen, mit der beide Seiten leben können. Ich würde die 6000 Euro mit einem einfachen Dreisatz von der Gesamtnutzungsdauer auf die Restnutzungsdauer runterrechnen. Eine mögliche Pacht würde ich nicht ansetzen.

Denk daran, dass man sich im Leben immer mindestens zweimal sieht. Von daher ist eine Lösung, die einvernehmlich ist, besser als eine Lösung, in der scharf gerechnet wird oder gar der Andere übervorteilt wird.

Gruss
Jörg Zabel

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Die hat noch nahezu den gleichen Wert. Das ist kein Auto was schon nach 1 Jahr einen deutlichen Minderwert hätte.
Garagen (vermutlich Beton ?) sind langlebig, nutzen nicht ab. Die „leben“ 50 und mehr Jahre.
Die könnte sogar mehr wert sein, wenn der Neupreis mit Montage 2020 viel teurer sein sollte.
Denn ,wie gesagt, sie unterliegt kaum einer Abnutzung, nach 4 Jahren schon gar nicht.

Das mit dem Grundstück ? Natürlich würde der Garagenwert mit in den Wert der ganzen Immobilie eingehen falls man das einmal bewerten und verkaufen wollte.
Was meinst Du eigentlich mit gegenrechnen ? Sollen die Eltern nun was zahlen,weil sie die Garage quasi geschenkt bekommen haben und sie wertsteigernd wirken kann ? Vor allem können sie sie ja nutzen.

Und was bedeutet Restwert gegen Pacht ? Soll der Ex Pachtzahlungen bekommen für die Garage ?

Ist das übrigens der Partner der Dir auch das Geld für einen PKW gegeben hat ?

MfG
duck313

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Hallo,
juristisch gehoeren Sachen, die Andere auf ein fremdes Grundstueck bauen, dem Grundstueckseigentuemer. Der Erbauer darf die Garage noch nichtmal abbauen. Vielleicht hilft es bei der Preisfindung, wenn er fuer etwas Geld haben will, was ihm nie gehoerte.

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Es ist eine verputzte Stahlblechgarage. Ja es ist derselbe Partner. Er hat die komplette Zeit unsere Beziehung mindestens doppelt so viel verdient wie ich und ich habe immer soweit es ging meine Hälfte zum Lebensunterhalt dazu gegeben. Es ist also nicht so das er das Geld nötig hätte, ganz im Gegenteil.

Danke für eure Antworten. ich werde meine Sachen jetzt aus der Garage räumen und er kann sie selber nutzen. Die Frage wäre dann nur noch: könnte er sie vermieten oder verkaufen, obwohl sie auf dem Grundstück meiner Eltern steht? Kann er verlangen dass meine Eltern sie ihm abkaufen?

Nein. Vermieten geht gar nicht, verkaufen nur, wenn das bedeutet Abbau und Abtransport zu einem neuen Standort (nehme an sie ist im Stück geliefert worden und kann auch so wieder abtransportiert werden.
Und das er sie selbst nutzt ? Auch das sehe ich eher kritisch ohne Zustimmung der Eltern. Es bestand doch ein enger Zusammenhang mit dem Zusammenleben und der Errichtung der Garage. Der ist nun zerbrochen.

Entschädigung verlangen von den Eltern ? Darüber könnte und sollte man nachdenken.

Meine Eltern würden ihm die Nutzung nicht untersagen, solange er sie selbst nutzt. Nur fremde Mieter oder Pächter finden Sie nicht gut. Das Problem ist, ich habe das Geld nicht um sie ihm auszuzahlen und meine Eltern auch nicht. es soll halt einfach rechtlich so sein dass keiner dem anderen unbedingt was vorwerfen kann oder noch irgendwas fordern kann. sprich, ich möchte auch nicht dass er im Endeffekt irgendwas von meinen Eltern haben möchte an Geld oder so.

Da hat er auch keinen Anspruch drauf.

kann er aber selbstverständlich auch ohne irgendeine Rechtsgrundlage. Das kann man nicht verhindern, da muss man ihm halt erklären, dass er damit nichts erreicht.