Garage steht teilweise auf Stadteigentum

hallo zusammen

wir haben ein Problem und zwar bauen wir grade ein neues Doppelhaus und im Zuge dessen haben wir unser altes Haus mit 2 Garagen verkauft (allerdings wird dieser Verkauf erst mit Auszug im nächsten Jahr wirksam). Jetzt hat die Stadt festgestellt das die Garagen 3 qm² (in wirklichkeit sind es sogar mehr) auf Stadteigentum stehen. Jetzt wollen sie mntl. 19,90 € oder eine Einmalzahlung in höhen von 300 irgendwas haben. Dazu sei gesagt das die Garagen 1989 gebaut wurden und hinter den Garagen ein Fußweg entlang läuft. Mit der Fläche die wir jetzt nutzen kann die Stadt nichts weiter anfangen, denn wie gesagt dort führt nur ein Fußweg innerhalb der Wohnsieldung entlang. Meine Frage ist jetzt, gibt es da soetwas wie Verjährung (sind ja immerhin 21 Jahre) oder muss jetzt der zukünftige Neueigentümer das bezahlen (der Kaufvertrag ist ja ebreits unterschrieben)?

Mit freundlichen & weihnachtlichen Grüßen Jörg

Hallo,
verstehe ich es richtig, dass das alte, jetzt verkaufte Haus unter diesem Überbau leidet?

Eine Verjährung für Überbauten gibt es nicht. Ein ungesicherter bzw. nicht legalisierter Überbau ähnelt einer Art Miete oder Pachtverhältnis in Form einer Duldung, beides ist vom Eigentümer des überbauten Grundstücks kündbar und endet bei Kündigung oder Widerspruch in der Regel in einer Rückbauverpflichtung.

Grundsätzlich ist so ein Kaufgegenstand (Einfamilienhaus mit überbauter Garage) mängelbehaftet. Inwieweit der Verkäufer ggü. dem Käufer schdenersatzpflichtig ist, vermag man an Details zu klären, in der Regel ist es so. Die Stadt bietet hier meines Erachtens durchaus nachvollziehabr entweder eine Überbaurente oder den Kauf des Grundstücks an, natürlich sollte das der neue Eigentümer tun, um den Mangel (abgsehen vom hier nicht näher beschriebenen bauordnungsrechtlichen Zustand) dauerhaft zu beseitigen.
Man könnte die Stadt ggf. um eine vereinfachte Umlegung nach dem BauGB bitten, um Vertragsnebenkosten zu sparen. Anspruch darauf hat man nicht.

Gruß vom
Schnabel

Hallo Sonsibar,

das verjährt nicht.
Wenn die Stadt schon anbietet das Gelände für kleines Geld zu kaufen solltet ihr das tun.
Für die Überbauung ward ihr verantwortlich. Das jetzt dem Käufer unterzujubeln halte ich für nicht akzeptabel.
Gruß elmore

Hallo

Also ich würde mir den Käufer schnappen und mit dem zur Stadt gehen,
freundlichen mit den Augen klimpern und fragen wie man denn am besten die Kuh vom Eis bekommt.

Dann sind hoffendlich am Ende alle glücklich und Ihr habt das Theater vom Hals.

herzlichst
Uwe

wir wollen es dem Käufer ja garnicht unterjubeln nur wußten wir bis dato ja garnix davon, wir hatten ja schließlich ne Beugenehmigung, da hätte man ja damals schon was sagen können. Außerdem will uns die Stadt das garnicht verkaufen es handelt sich dabei lediglich um eine art Nutzgenehmigung.

Hallo

wir wollen es dem Käufer ja garnicht unterjubeln

Ja, nu ist doch gut, hab ich doch auch nicht gedacht, und auch garnicht nicht geschrieben.

nur wußten wir bis dato ja garnix davon.

Ja, und nun wisst ihr`s,
und nun muß die Kuh vom Eis.

Redet mit der Gemeinde und klärt die Angelegenheit in aller Freundschaft, wer weiß was sich so alles ergibt.

Soweit mein Rat.

herzlichst

Uwe

Hallo,
eine Baugenehmigung wird grundsätzlich „unebschadet Rechte Dritter“ erteilt. Das heisst, dass selbst Du für ein Grundstück einen Bauantrag stellen kannst, das Dir nicht gehört. Bauen darfst Du darauf dann noch lange nicht, solange Dir der Eigentümer nicht ein entsprechendes Recht einräumt. Auserdem kann man sich schlecht mit Unkenntnis herausreden, wenn man zuerst einen Lageplan zum Bauantrag unterschreibt, anschliessend noch für eine Gebäudeeinmessung bezahlt und irgendwann sicher auch mal einen Flurkartenauszug seiner Bank zeigen sollte :wink: … kann sein, dass man es übersieht oder verdrängt, aber üblichweise wird im Rechtsverkehr davon ausgegangen, dass man es hätte mitkriegen müssen. Wenn einer sowas kauft anstatt es zu bauen, sieht es etwas anders aus.

Gruß vom
Schnabel